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Bundessektion Modellflugsport goes future

Online-Konferenz der Sektion Modellflugsport

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen! Unter diesem Motto stand die erste Online-Konferenz, die am 28.05.2020 durch die Sektion Modellflugsport für ihre Vereinsfunktionäre abgehalten wurde.
Bundessektionsleiter Christian Faymann und sein Team referierten zu den aktuellen Themen wie COVID-19 Maßnahmen, Wiederaufnahme des Sportbetriebes, EU-Verordnung 947/2019 und Auswirkungen auf den Modellflug, Flughöhen auf Modellflugplätzen und vieles mehr.
In einem Chatroom konnten die Teilnehmer:innen Fragen stellen, die dann durch den zuständigen Referenten beantwortet wurden.
Ziel dieses Webinars war, schnelle und zielgerichtete Informationen an die Vereinsfunktionäre in besonderen Zeiten, wie wir sie gerade durchleben, zu ermöglichen. 56 Teilnehmer haben diese Gelegenheit genützt, eine abschließende Umfrage hat einen überwältigenden Zuspruch zu dieser neuen Art der Wissensvermittlung bestätigt.
Weitere Termine in diesem Format werden daher in regelmäßigen Abständen folgen.

www.prop.at

Online-Konferenz für Obmänner/Obfrauen - Sek. Modellflugsport

 

Am 28.05.2020 um 18:00 laden wir zu einer OnLine Konferenz über das Tool "ZOOM" ein.

Die Themen werden sein:

  • COVID-19 und der Modellflugsport - weitere Auswirkungen, Veranstaltungen und Bewerbe
  • EU-Verordnung
  • Neuigkeiten aus dem Sport-/Wettbewerbsbereich
  • Allfälliges

Covid-19-LockerungsVO - NOVELLE

tritt mit 15.05.2020 in Kraft

Aus der Novelle ergeben sich folgende Änderungen/Klarstellungen:

  • An Bord von Luftfahrzeugen, die nicht als Massenbeförderungsmittel gelten, gelangt nunmehr eindeutig „§ 4 Fahrgemeinschaften“ zur Anwendung.
  • Flug- und Schifffahrtsschulen dürfen nunmehr gem. § 5 Abs 1 Z 3 zu jeglichem Zwecke auch Theorieausbildungen (in Ausbildungseinrichtungen) durchführen.
  • Gem. § 8 Abs 6 ist auf Flugfeldern bei der Sportausübung ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten, wobei in Luftfahrzeugen, die nicht Massenbeförderungsmittel sind, § 4 Fahrgemeinschaften (max. 2 Personen pro Sitzreihe) zur Anwendung gelangt.
 
Links:
 
[ ÖAeC, 13. Mai 2020 ]

Silver Challange Juli 2020

Liebe Interessenten und Fliegerfreunde

die Silver Challenge wird nun aufgrund des Veranstaltungsverbots bis Ende Juni von 15. - 19. Juli veranstaltet. Also sind sowohl Maitermin als auch Junitermin gestrichen.

Alle weiteren Infos und Details zur NEUANMELDUNG findet ihr unter

mehr...

COVID-19 Erläuterungen

Information für Vereine und Flugschulen

Gestern wurden uns seitens des für die Covid-19-Lockerungs-VO zuständigen Ministeriums einige Klarstellungen übermittelt:

  • Öffentlicher Ort: allgemein zugänglich, unter denselben Bedingungen
  • Massenbeförderungsmittel: Beförderungsmittel, das dem allgemeinen Verkehr zur gleichzeitigen Beförderung mehrerer Personen dient, die es unabhängig voneinander in Anspruch nehmen können
  • An Bord von Luftfahrzeugen, welche nicht als Massenbeförderungsmittel gelten, ist die Analogie zu Fahrgemeinschaften herzustellen.
  • Luftfahrzeuge sind keine Sportstätten.
  • Fahrzeuge zählen nicht zu Ausbildungseinrichtungen.
  • Das Betreten von Ausbildungseinrichtungen zur Absolvierung von beruflichen Flugausbildungen ist zulässig.
  • Praxisunterricht und Prüfungen im Freien /an Bord von Fahrzeugen sind nicht vom Betretungsverbot umfasst und daher zulässig (auch für nicht berufliche Qualifikations- bzw. Abschlussprüfungen).
 
Man findet auf der Homepage des SOZIALMINISTERIUMS FAQs
  „Wo finde ich Informationen zum Bereich Sport?“
  Häufig gestellten Fragen zu Auswirkungen des Coronavirus auf den Bereich Sport
 
die zu den FAQs des SPORTMINISTERIUMS führen
  „Sind in den Bereichen Motorflug und Segelflug Checkflüge
  (d.h. ein Checkpilot sitzt mit dem zweiten Piloten in einer Maschine) erlaubt?“
  Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber
 
die wiederum zur BUNDES-SPORTORGANISATION führen
  Sportartspezifische Empfehlungen - Flugsport: Handlungsempfehlungen
 
und letztlich bei den Empfehlungen vom ÖSTERR. AERO-CLUB enden.

[ ÖAeC, 8. Mai 2020 ]

COVID-19 Flugbetriebsregeln

Gültig ab 1.5.20 bis 30.6.20

Liebe Fliegergemeinde!
Nach langer Wartezeit seit der Ankündigung von Lockerungen der Einschränkungen aufgrund Covid-19 auch im Sportbereich, übermitteln wir Euch aufgrund der am 30.4. um 21.50 Uhr veröffentlichten neuen gesetzlichen Grundlagen, die Empfehlungen und Richtlinien des Sportfachverbandes für den Flugbetrieb ab 1. Mai 2020.
Sechs wirklich schwierige Wochen egal ob im Privaten, im Beruf  oder im Sport sind hinter uns. Wir sind froh, dass sich diese weltweite Ausnahmesituation nicht so ausbreiten konnte wie befürchtet. Nun wird in allen Lebenslagen Österreich wieder hochgefahren.
Wir danken nochmals für Euer diszipliniertes Verhalten in den vergangenen Wochen und ersuchen gleichzeitig, unsere Regeln für einen „Normalbetrieb neu“ so gut wie bisher einzuhalten.
DI Wolfgang MALIK, Präsident des ÖAeC
Manfred KUNSCHITZ,Generalsekretär

(Richtlinien zur besseren Verständlichkeit textlich angepasst; 5.5.20)

Flugpionier Alois Zankl

Alois Zankl ist am 1. Mai 2020 verstorben

Eines unserer ältesten Mitglieder, Alois Zankl ist mit 93 Jahren verstorben. Finden sie einen Nachruf seines Vereines, des SFC Austria.

3. Grimming TAL- Neuer Termin

Steirische Streckensegelflug Meisterschaft 25. Juli - 01. August 2020

Bereits zum dritten mal findet heuer das Grimming TAL in Niederöblarn statt. Bei genügend steirischen Teilnehmern wird es auch eine steirische Landesmeisterschaft. Das TAL bildet gemeinsam mit dem Salzburg TAL den Tauern Cup. Eine Kombi aus den beiden Veranstaltungen wobei das Nenngeld kumuliert, also vergünstigt wird. Der Bewerb in Niederöblarn ist ideal für Newbies bietet aber genügend Competition auch für erfahrenere Piloten.

Download (neuer Termin): Ausschreibung (pdf)

Download (neuer Termin): Infoplakat (pdf)

Ausnahmen für Ablauffristen aufgrund COVID-19

für Zivilluftfahrt-Personal

wurden von den Zivilluftfahrtbehörden mittels mehreren Zivilluftfahrtpersonal-Hinweisen verlautbart:

ZPH (ACG) FCL 16 - für u.a. Motorflieger und Hubschrauberpiloten

ZPH_ÖAeC_008 - für Ballonfahrer und Segelflieger (gem. Unionsrecht)

ZPH_ÖAeC_009 - für Fallschirmspringer, Hänge-/Paragleiter u. Ultraleichtpiloten (gem. ZLPV) - wurde widerrufen - NEU seit 30.4. 17.00 Uhr: Luftfahrt-COVID-19-Verordnung

Hinweis: Der ZPH (ACG) FCL-16 enthält eine Regelung für "alle" medizinischen Tauglichkeitszeugnisse (Medicals)!

Lockerungen für den Flugsport

kommen ab 1. Mai

Seit der Pressekonferenz des Sportministers am 15. April ist klar, dass es ab 1. Mai 2020 Möglichkeiten für Flugbetrieb geben wird.

Die Rahmenbedingungen dafür werden in der Verordnung des Sozialministeriums bald verlautbart werden.

Der ÖAeC als Sportfachverband für den Flugsport, wird wie vom Minister angekündigt, fachspezifische Empfehlungen und Richtlinien für alle Arten von Flugbetrieb ausarbeiten und zur Verfügung stellen.

So rasch als möglich werden wir dazu umfassend über mehrere Kanäle informieren.

Es geht wieder aufwärts - Glück ab, gut Land