Fachreferate
Sparte Technik / Hänge und Paragleiter
Unsere Abteilung Technik Hänge- und Paragleiter ist zuständig für die Durchführung von Verwaltungsverfahren einschließlich der Entscheidungsbefugnis für die:
Beurkundung der Lufttüchtigkeit für motorisierte Hänge- und Paragleiter (§ 68 der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010 – ZLLV 2010) und Ausstellung des Lärmzeugnisses für motorisierte Hänge- und Paragleiter (§ 4 der Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung 2005 - ZLZV 2005)
Nachprüfung von motorisierten Hänge- und Paragleitern und Festlegung von kürzeren Abständen für die periodische Nachprüfung (§ 69 ZLLV 2010),
Anerkennung ausländischer Bestätigungen der zulässigen Verwendung im Fluge, Widerruf dieser Anerken-nung (§§ 18 Abs. 2 und 19 Abs. 2 LFG) sowie Bewilligung der Fristverlängerung gemäß § 15 Abs. 4 LFG für motorisierte Hänge- und Paragleiter
Feststellung der mangelnden Voraussetzung für die Verwendung im Fluge (§ 70 ZLLV 2010) für motorisierte Hänge- und Paragleiter
Bewilligung von Instandhaltungs- und Instandhaltungshilfsbetrieben für motorisierte Hänge- und Paragleiter (§§ 72 ZLLV 2010) und deren Instandhaltungsbetriebshandbücher und
Veröffentlichung von Lufttüchtigkeitshinweisen, Vorschreibung und Kundmachung von Lufttüchtigkeitsan-weisungen gemäß § 76 ZLLV 2010 sowie Durchführung der Aufgaben als Aufsichtsbehörde gemäß § 79 ZLLV 2010 für Hänge- und Paragleiter sowie motorisierte Hänge- und Paragleiter
gemäß Kundmachungsorgan BGBl.Nr. 394/1994 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 145/2010
Willibald
STOCKER
E-Mail
0650 / 47 00 748
ÖAeC / FAA Leiter Technik Hänge und Paragleiter
Mitglied des Harmonisierungsbeirates des ÖAEC, Mitglied der Prüferkommission
Prüfer