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Aufgaben

  • Der Österreichische Aero-Club (ÖAeC) ist der Österreichische Fachverband für den gesamten Flugsport der nicht gewerblichen Allgemeinen Luftfahrt und ist auch als Zivilluftfahrtbehörde tätig.

    Er ist der Interessenvertreter aller Flugsportler in unserem Land und als solcher Mitglied der „Federation Aeronautique Internationale“ (FAI).
  • Er ist ein unpolitischer, nicht auf Gewinn berechneter, gemeinnütziger Verein auf demokratischer Grundlage.

  • Er vertritt die Allgemeine Luftfahrt, den Flugsport und seine Mitglieder in sportlicher, technischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gegenüber den Bundesministerien, der Austro Control GmbH und sonstigen Behörden und Stellen.

Arbeitsaufgaben des ÖAeC

  • Wahrung der Ansprüche unserer Sportler gegenüber Sportförderungsmitteln des Bundes, der Länder und der entsprechenden Körperschaften oder Unterstützungsvereine, sowie die gleichmäßige Verteilung an Piloten und Vereine in den einzelnen Sparten und Ländern.

  • Die Organisation, Beschickung und Durchführung von nationalen und internationalen flugsportlichen Veranstaltungen, insbesondere von Weltmeisterschaften, internationalen und nationalen Meisterschaften.

  • Die Förderung der theoretischen, technischen und fliegerischen Schulung und Weiterbildung der Mitglieder.

  • Öffentlichkeitsarbeit für unsere Flugsportarten, um Neumitglieder und Fliegernachwuchs zu gewinnen, aber auch zur Imagebildung des Flugsports allgemein.

  • Die Vertretung der Österreichischen Interessen im Weltluftsportverband (FAI) für alle Sparten der Sportluftfahrt und die Vertretung Österreichs bei Europe Air Sports.

Behördliche Tätigkeiten

  • Neuausstellungen, Erweiterungen und Verlängerungen der Zivilluftfahrerscheine für Ballonfahrer, Fallschirmspringer, Hänge- und Paragleiter sowie Segelflieger.

  • Bearbeitung des Luftfahrzeugregisters für Freiballone, motorisierte Hänge- und Paragleiter, Segelflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge.

  • Technik für Modellflug, Fallschirme, Hänge- und Paragleiter sowie motorisierte Hänge- und Paragleiter, Segelflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge.

  • Bewilligungen für Flugschulen im Bereich Freiballonfahrer, Fallschirmspringer, Hänge- und Paragleiter, Segelflieger, Ultraleichtpiloten und Leichtflugzeugpiloten.

  • Nachprüfungen für motorisierte Hänge- und Paragleiter, Segelflugzeuge, Motorsegler und Ultraleichtluftfahrzeuge.