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Hängegleiten lernen

 
Hängegleiten Allgemein

Dein Weg zum Schein:
Suche Dir in Ruhe die für dich passende Flugschule (Zivilluftfahrtpersonal - Ausbildung, Genehmigte Ausbildungsorganisationen) aus. Der wesentliche Faktor für deine Entscheidung wird sicherlich die örtliche Nähe sein.

Die Ausbildung

  • Mindestalter 15 Jahre

  • Kein Strafregisterbescheinigung, außer es bestehen Zweifel an der Verlässlichkeit des Bewerbers.

  • Kein Tauglichkeitszeugnis, wenngleich die Tauglichkeitskriterien erfüllt sein müssen, dies gilt nicht für Piloten von Doppelsitzerberechtigungen

  • Die Grundberechtigung für Hänge- bzw. Paragleiter (ehemals Sonderpilotenschein) wird nunmehr für die jeweilige Startart ? Hangstart und/oder Windenschleppstart erteilt.

  • Die Überlandberechtigung für Hänge- bzw. Paragleiter berechtigt für Durchführung von Streckenflügen.

  • Die Grundberechtigung für Hänge- bzw. Paragleiter entsprechend der jeweiligen Startart ist nunmehr unbefristet gültig ist. Nur bei Vorliegen von Zweifeln am bestehen der fachlichen Befähigung ist eine entsprechende Nachschulung durchzuführen. Ausgenommen hievon sind jedoch Inhaber einer Doppelsitzerberechtigung für Hänge- bzw. Paragleiter und einer Berechtigung zur Führung von motorisierten Hänge- bzw. Paragleitern.

  • Die Lehrberechtigungen werden entsprechend den unterschiedlichen Startarten gegliedert. Die Ausbildungszeit wird nunmehr nicht mehr in Tagen bemessen, sondern in Stunden. Die theoretische und praktische Ausbildung hat die Absolvierung eines nach einem bestandenen Vorauswahltest durchgeführten speziellen Fluglehrerlehrganges zu beinhalten.

  • Alle bislang gemäß den Bestimmungen der ZLPV ausgestellten Hänge- und Paragleiterscheine gelten ab dem 01.06.2006 unter den Voraussetzungen der nunmehr geltenden ZLPV wobei alle zum 01.06.2006 aufrechten Berechtigungen und damit gültigen Scheine nunmehr unbefristete Gültigkeit besitzen. Die vor dem 01.06.2006 begonnen Ausbildungen können fortgeführt werden und können auch entsprechend den bisherigen Regelungen absolviert werden, sofern die Ausbildung und Prüfung vor dem 31.12.2008 abgeschlossen werden. Als Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung gilt dabei die erste Teilnahme an einer theoretischen Ausbildung.

Ausführliche Information über Erlangung und Erhaltung der Grundberechtigungen für Hänge- und Paragleiter für beide Startarten, Doppelsitzer- und Lehrberechtigung, Technik HG/PG sowie Technik HG/PG motorisiert beim ÖAeC, Sektion FAA.

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