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FAQ

Wenn sie eine Frage in Zusammenhang mit "ihrem" Luftfahrzeug oder "ihrer" Lizenz bzw. darin enthaltenen Berechtigungen haben, wenden Sie sich bitte unter faa@aeroclub.at direkt an die Behörde oder verwenden die hier gebotene Möglichkeit diese zu stellen.
Bitte bedenken sie, dass die Beantwortung komplexer Themen kostenpflichtig sein kann. In dem Fall werden sie selbstverständlich vorher um Zustimmung zur Kostenübernahme gebeten.
Wir bemühen uns, Antworten zu häufig gestellten Fragen von allgemeinem Interesse hier auch zu veröffentlichen.

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Sektion:

*keine behördliche Kompetenz im ÖAeC


FAQ zu Ultralight-Lizenzen

Welche Voraussetzungen gelten, um eine Zivilfluglehrerberechtigung für UL/A zu erwerben?

Die Voraussetzungen zum Erwerb einer Zivilfluglehrerberechtigung können Sie dem behördlichen Lehrplan für die Ausbildung zum Fluglehrer für UL/A sowie § 24h Abs 2 ZLPV 2006 entnehmen. Kurz zusammengefasst sind dies:  

  • Aufrechter UL-Schein mit Klassenberechtigung UL/A  
  • 150 Flugerfahrung als PIC auf UL/A, als Zugangsvoraussetzung für den UL/A Ausbildungslehrgang. Zusätzlich zu Flugstunden auf UL/A werden auch Flugstunden als PIC auf Motorflugzeugen der Klassen SEP(land) oder auf TMGs akzeptiert. 

theoretische Voraussetzungen für Zivilfluglehrerberechtigung UL/A ?

Frage: Gibt es besondere theoretische Voraussetzungen, um eine Zivilfluglehrerberechtigung für UL/A zu erwerben? 

 Antwort: Nein, gibt es nicht. Während EASA Part-FCL für PPL(A)-Lehrberechtigte den Nachweis der Theoriekenntnisse auf CPL(A) Niveau vorsieht, gilt dies für Zivilfluglehrer für UL/A nicht.  

  Ausbildungslehrgang in hierfür genehmigter Zivilluftfahrerschule für Lehrer UL notwendig? für ZivilfluglehrerberechtigunZivilfluglehrerberechtigung

Frage: Muss für den Erwerb einer Zivilfluglehrerberechtigung ein Ausbildungslehrgang in einer hierfür genehmigten Zivilluftfahrerschule besucht werden?  

 Antwort: Sämtliche Ausbildungen von Zivilluftfahrern sind gemäß § 44 Abs 1 LFG nur im Rahmen von hierzu berechtigten Zivilluftfahrerschulen durchgeführt werden. Mögliche Einschränkungen, Auflagen oder Bedingungen sind dem jeweiligen Genehmigungsbescheid der Zivilluftfahrerschule zu entnehmen.  

Für die Ausbildung von Zivilfluglehrern für UL/A ist auf der Homepage des ÖAeC ein Standardlehrplan veröffentlicht. Die Bestimmungen dieses Lehrplanes sind gemäß § 24h Abs 3 ZLPV 2006 verpflichtend zu befolgen.   

spezifische Anforderungen für Besetzung des Geschäftsführer eine Zivilluftfahrerschule?

Frage: Gibt es spezifische Anforderungen für die Besetzung des „Geschäftsführers“ einer Zivilluftfahrerschule gemäß ZLPV? 

 Antwort: Gemäß § 44 LFG muss – sofern um eine Genehmigung als Zivilluftfahrerschule angesucht wird – die antragstellende Organisation ihren Sitz im Inland haben oder bzw. der Antragsteller seinen Wohnsitz im Inland haben und verlässlich sein.  

Jene Person, die zum Geschäftsführer der Zivilluftfahrerschule bestellt wird, muss über die entsprechende persönliche und fachliche Befähigung verfügen, um in der Lage zu sein, die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Ausbildungsbetriebes zu garantieren. Bei Inhabern einer aufrechten Lehrberechtigung für den Umfang des Ausbildungsbetriebes werden seitens der zuständigen Behörde keine zusätzlichen Nachweise verlangt. 

Benötigt ein Zivilfluglehrer für UL/A noch weitere „Zusatz-Lehrerrechte“ ?

Frage: Benötigt ein Zivilfluglehrer für UL/A noch weitere „Zusatz-Lehrerrechte“, um in gewissen Ausbildungslehrgängen unterrichten zu dürfen?  

 Antwort: Während EASA Part-FCL bei Motorfluglehren (FI(A)) für die Durchführung von gewissen Ausbildungslehrgängen zusätzliche Berechtigungen des Fluglehrers vorsieht (z.B. eine zusätzliche Berechtigung, um für die Erteilung von CPL(A)-Lizenzen, IR oder weiterer Lehrberechtigter tätig zu sein), ist dies für Zivilfluglehrer für UL/A nicht erforderlich.  

Da ein Zivilfluglehrer gemäß § 52 Abs 1 LFG bei Ausbildungs- und Übungsflügen als verantwortlicher Pilot gilt, ist selbstverständlich auch erforderlich, dass er selbst über alle Lizenzen und Berechtigungen verfügt, die zum Betrieb des Luftfahrzeuges erforderlich sind und auf deren Erwerb die Ausbildung abzielt.  

Wie sieht der Ausbildungsweg von UL/A hin zu einem EASA LAPL(A) oder PPL(A) aus?

Frage: Wie sieht der Ausbildungsweg von UL/A hin zu einem EASA LAPL(A) oder PPL(A) aus? Sind Flugstunden anrechenbar? Muss erneut eine Theorieprüfung abgelegt werden? Gibt es eine erleichterte Theorieprüfung? 

Antwort: Wir bitten Sie, diese Fragen an die zuständige Behörde Austro Control GmbH zu richten.  

Darf „D-registriertes“ UL/A im Ausland mit Öst. UL/A Klassenberechtigung geflogen werden?

Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes, das überflogen wird.

Prinzipiell ist eine solche Anfrage an jene Staaten zu richten, die überflogen werden sollen. 

Möglichkeit für Inhaber Öst. UL/A Schein, auf erleichtertem Weg deutsche Lizenz erhalten?

Frage: Gibt es die Möglichkeit für Inhaber eines österreichischen UL/A Scheines, auf erleichtertem Wege eine deutsche Lizenz zu erhalten?  

Antwort: Wir bitten Sie, diese Frage an die zuständigen deutschen Behörden zu richten.  

Inhaber deutscher Ultraleichtpilotenschein möchte Öst. UL/A erwerben. Erleichterungen?

Frage: Ein Inhaber eines deutschen Ultraleichtpilotenscheines („Dreiachsengesteuert über 120kg Leermasse“) möchte einen österreichischen Ultraleichtschein (Klasse UL/A) erwerben. Gibt es hierfür Erleichterungen? 

 Antwort: 

Gemäß § 24e Abs 3 ZLPV 2006 kann der Österr. Aero-Club als zuständige Behörde Inhabern einer gleichwertigen ausländischen Lizenz Vorerfahrungen auf die nötige Ausbildungsdauer anrechnen. Voraussetzung ist hierfür eine Statusüberprüfung, die in einer Zivilluftfahrerschule stattzufinden hat. Der Inhalt des Status-Überprüfungsfluges hat dem praktischen Prüfungsprogramm zu entsprechen.  

Über das Ergebnis des Status-Überprüfungsfluges ist von der Zivilluftfahrerschule ein schriftlicher Bericht zu erstellen und an die zuständige Behörde zu übermitteln.  

Es wird darauf hingewiesen, dass sich bei ausreichender Flugerfahrung die notwendige praktische Schulung auch auf null Stunden reduzieren kann. Üblicherweise wird jedoch auch bei erfahrenen Inhabern eines ausländischen UL-Scheines eine ergänzende Schulung in nationalen österreichischen luftfahrtrechtlichen Bestimmungen (z.B. Lizenz, deren Rechte, Erwerb und Verlängerung, Selbstkostenflüge, Abgrenzung zum gewerblichen Betrieb, Bestimmungen des § 18 sowie der Gästeflugverordnung, etc.) notwendig sein.  

Nach Abschluss der durch den Status-Überprüfungsfluges festgelegten verringerten Ausbildung darf der Kandidat direkt zur theoretischen und praktischen Prüfung antreten.  

UL/T Theorie wurde über ACG PPL Theorie geprüft. Auch für UL/A gültig?

Frage: Wenn man von Gyrocopter UL mit ACG PPL Theorieprüfung auch die Fläche später dazu machen möchte, gilt dann die ACG PPL Prüfung auch noch nach 24 Monaten, oder muss man die Theorie dann noch einmal machen?

Antwort: Die abgeschlossene theoretische Prüfung für die PPL gilt gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Anhang I FCL.025 (c) (1) (i) 24 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann sie nicht mehr für die Ausstellung der PPL herangezogen werden. Eine Queranrechnungsmöglichkeit von theoretischen Kenntnissen von UL auf PPL besteht leider nicht.

Thema UL intensivieren und EU konformer machen (bzgl. LFZ und Lizenzen)?

Seitens OAeC und Austro Control wurde eine Arbeitsgruppe installiert und das aktuelle UL System in Österreich zu beleuchten, Schwächen zu identifizieren und Maßnahmen einzuleiten. Seitens der EASA werden vermehrt UL nach CS-LSA europaweit einheitlich zugelassen.

Darf ich mit meiner SPL-TMG Berechtigung ein UL/A betreiben?

Wenn die fortlaufende Flugerfahrung mit TMG besteht, dann ja.

Es ist eine Unterschiedsschulung auf das UL/A nachzuweisen!

UL/T Aufrechterhaltung Klassenberechtigung Übungsflug mit schwerem Fluglehrer?

Frage konkret: Für UL/T ist bei Scheinverlängerung ein Übungsflug mit einem FI erforderlich. Viele Geräte weisen noch ein MTOW von 450 kg auf. Einzelne FI's wiegen geschätzt > 120 kg, somit wäre bei einem PIC mit 100 kg dieses MTOW überschritten. Wie ist vorzugehen? Darf dieser FI auf einem Mitflug bestehen?

Antwort:  Grundsätzlich hat der verantwortliche Pilot zu entscheiden, ob ein Flug gemäß Beladeplan und Zuladung im Flug- und Betriebshandbuch durchgeführt werden kann. Ist die Zuladung außerhalb der Grenzwerte, darf der Flug nicht durchgeführt werden.

UL/A-Schein Verlängerung notwendig mit SPL-TMG?

Frage konkret: Wenn ich mit TMG UL's fliegen darf, ist dann eine UL/A Verlängerung überhaupt noch notwendig?

Antwort:  Wenn man den UL/A Schein gültig erhalten will, dann JA.
Siehe ZLPV 2006 §24g. (2) 1. Aufrechterhaltung und Erneuerung von mit Ultraleichtscheinen verbundenen Klassenberechtigungen.
§24g. (3) Aufrechterhaltung der Berechtigung ist spätestens zwei Jahre nach Erteilung der Berechtigung durch einen Vermerk eines Prüfers im Flugbuch zu beurkunden (Prüfervermerk).

SPL-TMG ersetzt UL/A. Wo genau kann man diese Regelung nachlesen?

Siehe ZLPV 2006 §24a, (3)
Inhaber einer Lizenz gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 mit gültiger Klassenberechtigung SEP oder TMG, Inhaber einer SPL oder LAPL(S) Lizenz mit Erweiterung der Rechte auf TMG, welche die Anforderungen hinsichtlich der laufenden Flugerfahrung gemäß FCL.140.S (b) erfüllen oder Inhaber eines LAPL(A), welche die Anforderungen hinsichtlich der laufenden Flugerfahrung gemäß FCL.140.A erfüllen sind unter Beachtung der Bestimmung des § 118b (Unterschiedsschulung) zur Führung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen (Abs. 2 Z 1) berechtigt.

SPL-TMG -> UL/A. Muss die Unterschiedsschulung für jede UL Type gemacht werden?

Die „Unterschiedsschulung“ ist geregelt in ZPA 002 i02 des ÖAeC/FAA
https://aeroclub.at/uploads/download/OeAeC_FAA_ZPA_002-i02_unterschiedschulung.pdf


Mit “Type” ist wohl das konkrete “Baumuster” (z.B. Ikarus C-42) gemeint. Baumuster werden zusammengefasst in “Varianten” (also einer Gruppe von Baumustern mit ähnlichen Eigenschaften).
Will ein Pilot zum ersten Mal ein UL/A fliegen, das in eine “bisher noch nicht geflogene” Variante fällt, so ist eine Unterschiedsschulung verpflichtend.


Es gibt die folgenden Varianten innerhalb der Klasse UL/A:
▪ Einziehfahrwerk
▪ Verstellbare Luftschraube
▪ Spornrad
▪ Glascockpit
▪ Hochliegender Schubstrahl (Triebwerk und Propeller oberhalb der Tragflächen, z.B. RANS S-12)

FAQ zu SEGELFLUG- und BALLON Pilotinnen & Piloten

Gilt meine vor dem 8.4.2020 ausgestellte LAPL(B) oder LAPL(S) Lizenz weiter ?

Frage: Muss eine bereits vor dem 8.4.2020 ausgestellte LAPL(S) in eine SPL gemäß Part-SFCL umgetauscht werden?

Antwort:  Nein, gemäß Part-FCL ausgestellte Lizenzen behalten ihre Gültigkeit und werden erst bei der nächstfolgenden Gelegenheit im neuen Format ausgestellt. (z.B. Erweiterungen auf TMG, im TMG (Segelflugzeugschlepp), als Lehrberechtigter...)

Gelten nationale Segelflieger- oder Ballonfahrerscheine gem. ZLPV noch bis 7.4.2021?

Antwort: Ja, nationale Segelflieger- oder Ballonfahrerscheine haben ihre Gültigkeit bis 7.4.2021.

WENN aber der nationale Schein vor dem 7.4.2021 abläuft (she. Aufkleber im Flugbuch) muss VOR dem Ablauf in eine SPL bzw. BPL konvertiert werden, um weiter Fliegen/Fahren zu dürfen. Beispiel: am 9. Dezember 2020 läuft der nationale Schein ab, am 10. Dezember muss ein EU-Schein in den Händen der Pilotin / Piloten sein.

WICHTIG: in die nationalen Segelflieger bzw. Ballonfahrerscheinen wird NICHTS mehr eingetragen! Auch eine Verländerung ist NICHT möglich.

Wird ein nationaler Segelfliegerschein gem. ZLPV auch ohne Funkerzeugnis konvertiert?

Antwort:  JA.

ACHTUNG: Das Bedienen eine österreichischen Luftfahrzeugfunkstelle ist – wie auch bisher laut Funkerzeugnisgesetz i.d.g.F – ohne Funkerzeugnis nicht zulässig! Nachdem der Gebrauch eines Flugfunkgerätes als allgemeiner Standard anzusehen ist (NORDO-Flüge werden nicht mehr durchgeführt) wird der Erwerb eines Sprechfunkzeugnis dringend angeraten!

Sind digitale Flugbücher zulässig?

Antwort: Ja, digitale Flugbücher sind zulässig, eine im Nachhinein nicht mehr veränderbare Unterschriftsmöglichkeit durch beispielweise einer Fluglehrerin oder einem Fluglehrer (FI(S)) bzw. Examiner (FE(S)) muss gewährleistet sein.

Wie wird nach dem 8.4.2020 die theoretische Prüfung für SPL oder BPL ablaufen?

Antwort: theoretische Prüfung ist bei der Behörde abzulegen. Der Antrag dafür ist auf dieser Homepage unter https://aeroclub.at/de/behoerde/download runterzuladen, auszufüllen und an die angegeben Adresse zu senden. In dieser Rubrik findet Ihr auch einen Prüfungs-Terminkalender. 

THEMA AUSBILDUNG zum SPL / BPL

Gibt es einen Fragenkatalog für SPL und BPL für die theoretische Prüfung?

Antwort: JA, der Fragenkatalog ist Download auf der Homepage. Dieser enthält jedoch nicht die volle Anzahl der Fragen die bei der theoretischen Prüfung bei der Behörde gestellt werden. Es nur Beispielaufgaben der zur Prüfung kommenden Aufgaben veröffentlicht. In der Prüfung werden auch unbekannte Aufgaben erscheinen.
Siehe https://aeroclub.at/de/behoerde/download  Terminkalender und Prüfungsorte  

Die theoretische Prüfung kann auch in Englisch abgelegt werden, bitte dies bei der Anmeldung angeben!

Sollte der Fragenkatalog in Englisch benötigt werden, bitte ein mail an faa@aeroclub.at, wir senden dann zu.

Wie wird die praktische Prüfung für SPL und BPL ablaufen?

Antwort: die praktische Prüfung für den SPL bzw. BPL wird von einem Prüfer (Examiner) FE(S) bzw. FE(B) abgenommen. Wenn eine Erweiterung der Rechte angestrebt wird (Segelflug z.B. TMG, Ballonfahrt z.B. GAS) werden die für die Erweiterung notwendigen theoretischen Kenntnisse vom Prüfer mündlich bei der Prüfung abgefragt.

Was gilt für Flugschüler SEG / BAL bei begonnenener Ausbildung vor dem 8.4.2020 ?

Antwort: Gemäß dem Credit Report können bereits konsumierte Ausbildungsinhalte angerechnet werden werden. Es müssen jedoch vor der Prüfung alle Bedingungen zum Erwerb des SPL bzw. BPL  gemäß SFCL bzw. BFCL erfüllt werden. 

Dies ist in der Schülerakte unter "Fortsetzung des Ausbildung in der DTO" zu dokumentieren.

siehe https://aeroclub.at/uploads/download/OeAeC_FAA_DTO_SEG_FB02_v01_fortsetzung.pdf für Segelflug

siehe https://aeroclub.at/uploads/download/OeAeC_FAA_DTO_BAL_FB01_v00_schuelerakt.pdf für Ballonfahrt

Werden Theorieprüfungen für SPL bzw. BPL aus anderen Luftfahrzeugkategorien anerkannt?

Antwort: Inhaber einer Lizenz nach Part-FCL (z.B. LAPL(A), PPL(A), oder höher wird die theoretische Ausbildung und Prüfung in den folgenden Fächern angerechnet:  Allgemeine Sachgebiete:

i) Luftrecht,

ii) menschliches Leistungsvermögen,

iii) Meteorologie,

iv) Kommunikation.

FAQ Ballonfahrt Betrieb / Segelflug Betrieb

EASA Sailplane- und Baloon-Rulebook nur in Englisch?

Frage konkret: Von der EASA Homepage kann man sich das Sailplane-Rulebook und Baloon-Rulebook runterladen. Leider nur auf Englisch. Wann wird es diese Rulebooks in Deutsch geben?

Antwort: Die Veröffentlichung  der Rulebooks in verschiedenen Sprachen ist ausschließlich Sache der EASA. Da die unionsübergreifende Sprache in der EASA Englisch ist, sind diese Rulebooks auch nur in Englisch veröffentlicht, um fälschliche Interpretationen zu vermeiden.

Language Proficiency für Segelflieger?
Revision &
Revision &

Frage konkret: ich habe ein AFZ, Language Proficiency Englisch Level 4 ist abgelaufen. Darf ich weiter in englischer Sprache als Segelflieger den Flugfunk durchführen?

Antwort: Ja, denn die Pflicht zum Nachweis der Sprachkompetenz betrifft gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Anhang I FCL.055 (a) nicht Piloten von Segelflugzeugen.

Darf ich mit deutschem Medical & SPL in Österreich nur D-registrierte Segelflugzeuge fliegen?

Mit einem EASA-Segelflugschein bzw. EASA-Medical dürfen alle in einem EASA Mitgliedsstaat registrierten Segelflugzeuge geflogen werden.

Wichtige Anmerkung: Alle Personen-Lizenzen ( & Medical) müssen von ein und dem selben Mitgliedsstaat ausgestellt sein.

FAQ Segelflug Aufrechterhaltung

für umfangreiche Informationen zur Aufrechterhaltung der Bedingungen zum SPL verweisen wir auf die 

INFOKARTE "fortlaufende Flugerfahrung" 

Bedingungen nach einer Befähigungsüberprüfung durch FE(S)?

Frage konkret: Im März 2021 habe ich einen Befähigungsüberprüfung Segelflug mit einem FE(S) gemacht. Wann muss ich die Stunden und Landungen für fortlaufende Flugerfahrung haben?

Antwort: Eine Befähigungsüberprüfung mit einem Examiner für Segelflug ersetzt die Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung für Segelflugzeuge für 24 Monate:

  • 5h Flugzeit auf Segelflugzeugen
  • 15 Starts („launches“ = Startmethoden Segelflugzeug)
  • 2 Übungsflüge mit FI(S)-SPL

Die Anforderungen für die Startmethoden (5 Starts Winde, F-Schlepp. Eigenstart, 2 Starts Gummiseilstart) sind davon ausgenommen. Eine Befähigungsüberprüfung ersetzt diese nicht.

Refresher-Training TMG mit LAPL(A) gilt auch für SPL-TMG?

Frage konkret: Letzten Monat hatte ich das Refresher-Training für den LAPL(A) mit TMG-Berechtigung. Gilt das auch für meine TMG Berechtigung im Segelfliegerschein?

Antwort: Wenn eine Person gleichzeitig einen Segelflugschein mit TMG-Berechtigung und einen Part-FCL Motorflugschein mit Rechten/Klassenberechtigung für TMG besitzt gilt folgendes:
gemäß SFCL.160 (c) ist eine im SPL eingetragene TMG Berechtigung gültig, solange auch die im Motorflugschein eingetragenen Rechte für TMG (LAPL) oder Klassenberechtigung TMG (PPL, CPL, ATPL) gültig sind.

Anforderungen an SPL-TMG zur Aufrechterhaltung?

Frage konkret: In den letzten 2 Jahren bin ich 33h und 37 Starts im Segelflug mit der Winde, aber nur 5h und 27 Starts mit der Dimona geflogen. Brauch ich für TMG einen prof check?

Antwort: Die Anforderungen für die laufende Flugerfahrung der TMG Berechtigung sind:
12 h auf Segelflugzeugen davon mindestens 6 Stunden und 12 Starts auf einem TMG und ein mindestens 1-stündiger Übungsflug auf einem TMG innerhalb der letzten 24 Monate.

Konkret: Die fehlenden Stunden für TMG können mit FI(S)-TMG oder unter Aufsicht eines FI(S)-TMG (Flugauftrag!) nachgeflogen werden. Nicht auf den 1-stündigen Übungsflug im TMG mit FI(S)-TMG vergessen.

ODER: Befähigungsüberprüfung mit einem FE(S)-TMG.

Was bedeutet genau PIC, DUAL und SOLO für Segelflieger?

1.PIC:

  • Inhaber einer gültigen Lizenz
  • Flugschüler mit Alleinflugauftrag (überwacht von FI(S))
  • Prüfungsflug/Verlängerung/Erneuerung – wenn erfolgreich absolviert FI(S) wenn als Lehrer, FE(S) wenn als Prüfer im Segelflugzeug eingesetzt ist

2.SOLO:

  • Flugschüler überwacht von FI(S) mit Alleinflugauftrag, SOLO als Anmerkung dazu

3.DUAL:

  • Ausbildungsflüge mit FI(S)
  • Nachholen von Stunden/Starts mit FI(S) an Bord
  • Übungsflüge mit FI(S)
  • Prüfungsflug/Befähigungsüberprüfung - wenn nicht erfolgreich

Erfordernisse für die Aufrechterhaltung der SPL "CAPA" (Fluggäste) Berechtigung?

Frage konkret: Ich bin in Besitz einer SPL / CAPA - Berechtigung - gibt es ein Erfordernis an Mindeststunden/Mindeststarts um diese Berechtigung aufrecht zu erhalten?

Antwort: Es gilt die“90-Tage-Regelung":
Wer Fluggäste mitnehmen möchte, muss in den vergangenen 90 Tagen mindestens 3 Starts als PIC nachweisen.

Im Segelflugzeug (ohne TMG), 3 Starts als PIC im Segelflugzeug (ohne TMG). Wenn im TMG, dann 3 Starts als PIC im TMG.

FAQ Hängegleiter / Paragleiter

Hang Gliding and Paragliding in Austria - HOW TO FLY LEGALLY?

Category: Hang Gliding, Paragliding

Topic: Pilot Licence

Question: What is necessary to fly legally within Austrian airspace?

Answer: Please read and respect all requirements shown in this document!