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Unsere Versicherungsleistungen im Bereich Drohnen | FPV

Gemäß Artikel 14 der EU-Verordnung (EU) 2019/947 müssen sich Betreiber:innen von Drohnen | FPVs einmalig registrieren, sobald ihre Fluggeräte über 250g Abfluggewicht (MTOM) haben - oder unabhängig vom Gewicht, sobald eine Kamera eingebaut ist.

Dabei ist der Betreiber bzw. die Betreiberin selbst einmalig bei der ACG via dronespace.at zu registrieren, und anschließend auf allen dieser Person zugehörigen Drohnen bzw. FPVs dann dieselbe Registrierungsnummer anzubringen, die man von der ACG nach der Registrierung erhält.

Für diese Registrierung und den Betrieb in Österreich wird gemäß § 24j Luftfahrtgesetz (LFG) die Angabe einer (gültigen) Versicherungspolizze über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftung von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) lt. IWF (knapp 1 Mio. €) verlangt.

Dazu bietet der Österreichische Aeroclub allen seinen Mitgliedern im Bereich Modellflug, Copter-Drohnen bzw. FPVs in Kooperation mit der Helvetia Versicherung folgendes Basispaket, das für alle privaten bzw. sportlichen Anwendungen sowie zugehörige Fluggeräte jedenfalls ausreicht und im Mitgliedsbeitrag inkludiert ist:

  • Gesetzliche Haftpflichtversicherung für Haltung, Besitz und Betrieb von Multi-Coptern usw. (Personen- und Sachschäden von Dritten)
  • Bis max. 40kg Abfluggewicht (MTOM)
  • Verbands-, Rekord-, Akrobatik- und Kunstflüge sowie Flüge bei öffentlichen Wettbewerben sind ebenso mitversichert wie Lehrer-/Schüler-Betrieb
  • Deckung ab dem Eingang der Mitgliedsanmeldung beim Österreichischen Aeroclub (bei rechtzeitiger Bezahlung des Mitgliedsbeitrages innerhalb eines Monats)
  • Deckung nur bei rechtskonformer Nutzung (Luftfahrtrecht EU, national usw.), dabei aber ausgenommen die reine Fahrlässigkeit
  • Deckung nur für rein private bzw. sportliche Nutzung. Keine Deckung bei gewerblicher Nutzung oder Nutzung im öffentlichen Interesse (Einsatzorganisationen wie Feuerwehren usw.)
  • Deckung weltweit (ausgenommen USA, Kanada und Australien)
  • Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden Dritter: 4 Mio. €
  • Schadensmeldungen werden direkt beim Sekretariat des Österreichischen Aeroclubs eingereicht

Die Polizze des Österreichischen Aeroclubs ist eine gültige Sammelpolizze (Rahmenvertrag) für alle seine Mitglieder:innen mit Flugmodellen, Copter-Drohnen, FPVs usw.. Dazu gegenteilige Rechtsmeinungen im Internet sind freie Rechtsinterpretationen Dritter ohne Bestätigung durch das zuständige BMK, die ACG oder österreichische bzw. EUropäische Höchstgerichte (Aus Sicht des ÖAeC zu weit gehende "Rechtsschöpfung" bei grundsätzlich verschiedener Systematik in der Sache: "Gerätebezogene Registrierung" bemannter Luftfahrzeuge einzeln im österreichischen Luftfahrtregister ggü. "Personenbezogener Registrierung" der Betreiber:innen unbemannter Luftfahrzeuge im EU-Drohnenrecht einmalig für die Kategorien OPEN und SPECIFIC bei der ACG unter dronespace.at).