Oberste Nationale Flugsportkommission (ONF)
Die Oberste Nationale Flugsportkommission ist die Verbindung der Sportsektionen zur FAI:
Die ONF-Funktionäre in den einzelnen Flugsportsparten, genehmigen sämtliche Wettbewerbe in Österreich, überprüfen nationale und internationale Rekorde und sind höchste Instanz für allfällige sportliche Proteste bei Wettbewerben in Österreich.
ONF Sektionen
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ONF Sportordnung
- Die ONF Delegierten sind für die ordnungsgemäße Abwicklung des Sportgeschehens in ihrer Sektion verantwortlich.
- Die ONF Delegierten haben das Aufsichtsrecht über sämtliche Wettbewerbe in ihrer Sektion und bestellen in besonderen Fällen „Sportfunktionäre“ (z.B. Sportkommissare, Sportzeugen), die gemäß nationaler Sportordnung und internationalem FAI Sporting Code Weisungsrecht haben.
- Bestellung und Abberufung von Sportfunktionären erfolgt durch den jeweiligen ONF-Delegierten.
- Sportlizenzen (Infoblatt)
Nationale ÖAeC-Sportlizenzen werden für alle österreichischen Staatsbürger vom Österreichischen Aero-Club nach Eingang des ÖAeC-Mitgliedsbeitrages ausgestellt. Ausländische Staatsbürger erhalten eine Sportlizenz nur dann, wenn der Hauptwohnsitz nachweislich (Kopie des Meldezettels) in Österreich liegt. Antrag für eine nationale Sportlizenz des ÖAeC. Der Entzug der Sportlizenz kann nur durch die ONF erfolgen.
- Nationale- und FAI-Leistungsabzeichen und –Rekorde
Die Vorprüfung der eingesandten Unterlagen erfolgt durch einen Sachbearbeiter in den Sektionen. Die Bestätigung erfolgt durch die jeweiligen ONF-Delegierten. Alle Urkunden für Leistungsabzeichen und Rekorde sind vom Präsidenten oder Vizepräsidenten des ÖAeC, dem zuständigen ONF-Delegierten und dem zuständigen Bundessektionsleiter zu unterzeichnen.
- Flugsportveranstaltungen
Flugsportveranstaltungen, die über den Rahmen eines internen Wettbewerbs hinausgehen, bedürfen der Genehmigung der ONF. Die Genehmigung erteilt der ONF-Delegierte. Eine eventuelle Vorprüfung der eingesandten Wettbewerbsunterlagen erfolgt durch einen Sachbearbeiter der Sektion. Bei der Prüfung sind außer dem FAI Sporting Code - soweit anwendbar - die nationalen Richtlinien der BSO und die Bestimmungen der Sektionen maßgebend. Für außergewöhnliche Aufwendungen kann eine Gebühr eingehoben werden. Die vom Veranstalter vorzulegende Ergebnisliste des Wettbewerbes ist nach Kenntnisnahme durch die ONF im Generalsekretariat aufzubewahren und auf der Homepage zu veröffentlichen.
- Anmeldung von internationalen Veranstaltungen bei der FAI
Prinzipiell kann diese Anmeldung nur nach Genehmigung durch den ONF-Delegierten erfolgen. Sollte in Ausnahmefällen eine Anmeldung durch den ÖAeC Präsidenten gemeinsam mit dem zuständigen Bundessektionsleiter erfolgen, ist der ONF-Delegierte von diesen umgehend zu informieren.
Die ONF Funktionäre des ÖAeC sind:
Die ONF Delegierten des ÖAEC sind: