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Oberste Nationale Flugsportkommission (ONF)

Die Oberste Nationale Flugsportkommission ist die Verbindung der Sportsektionen zur FAI:

Die ONF-Funktionäre in den einzelnen Flugsportsparten, genehmigen sämtliche Wettbewerbe in Österreich, überprüfen nationale und internationale Rekorde und sind höchste Instanz für allfällige sportliche Proteste bei Wettbewerben in Österreich.

ONF Sektionen

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ONF Sportordnung

  • Die ONF Delegierten sind für die ordnungsgemäße Abwicklung des Sportgeschehens in ihrer Sektion verantwortlich.

  • Die ONF Delegierten haben das Aufsichtsrecht über sämtliche Wettbewerbe in ihrer Sektion und bestellen in besonderen Fällen „Sportfunktionäre“ (z.B. Sportkommissare, Sportzeugen), die gemäß nationaler Sportordnung und internationalem FAI Sporting Code Weisungsrecht haben.

  • Bestellung und Abberufung von Sportfunktionären erfolgt durch den jeweiligen ONF-Delegierten.

  • Sportlizenzen (Infoblatt)
    Nationale ÖAeC-Sportlizenzen werden für alle österreichischen Staatsbürger vom Österreichischen Aero-Club nach Eingang des ÖAeC-Mitgliedsbeitrages ausgestellt. Ausländische Staatsbürger erhalten eine Sportlizenz nur dann, wenn der Hauptwohnsitz nachweislich (Kopie des Meldezettels) in Österreich liegt. Antrag für eine nationale Sportlizenz des ÖAeC. Der Entzug der Sportlizenz kann nur durch die ONF erfolgen.

  • Nationale- und FAI-Leistungsabzeichen und –Rekorde
    Die Vorprüfung der eingesandten Unterlagen erfolgt durch einen Sachbearbeiter in den Sektionen. Die Bestätigung erfolgt durch die jeweiligen ONF-Delegierten. Alle Urkunden für Leistungsabzeichen und Rekorde sind vom Präsidenten oder Vizepräsidenten des ÖAeC, dem zuständigen ONF-Delegierten und dem zuständigen Bundessektionsleiter zu unterzeichnen.

  • Flugsportveranstaltungen
    Flugsportveranstaltungen, die über den Rahmen eines internen Wettbewerbs hinausgehen, bedürfen der Genehmigung der ONF. Die Genehmigung erteilt der ONF-Delegierte. Eine eventuelle Vorprüfung der eingesandten Wettbewerbsunterlagen erfolgt durch einen Sachbearbeiter der Sektion. Bei der Prüfung sind außer dem FAI Sporting Code - soweit anwendbar - die nationalen Richtlinien der BSO und die Bestimmungen der Sektionen maßgebend. Für außergewöhnliche Aufwendungen kann eine Gebühr eingehoben werden. Die vom Veranstalter vorzulegende Ergebnisliste des Wettbewerbes ist nach Kenntnisnahme durch die ONF im Generalsekretariat aufzubewahren und auf der Homepage zu veröffentlichen.

  • Anmeldung von internationalen Veranstaltungen bei der FAI
    Prinzipiell kann diese Anmeldung nur nach Genehmigung durch den ONF-Delegierten erfolgen. Sollte in Ausnahmefällen eine Anmeldung durch den ÖAeC Präsidenten gemeinsam mit dem zuständigen Bundessektionsleiter erfolgen, ist der ONF-Delegierte von diesen umgehend zu informieren.

 

Die ONF Funktionäre des ÖAeC sind:
 

Dr. Reinhard
SCHÄFER

E-Mail

 Vorsitzender der ONF

Die ONF Delegierten des ÖAEC sind:


Christoph
KOCH

E-Mail

Sektion Segelflug

Auswertung

Mag. Philipp
WITTWER

E-Mail

Sektion Segelflug

Rekorde/Auswertung-Rechtliche Angelegenheiten

Ing. Reinhold
SCHIRK

E-Mail

Sektion Motorflug
Ausschreibungen MOT und Helikopter

Mag. Edmund
SCHLAPSCHY

E-Mail

Sektion Motorflug
Ausschreibungen, Leistungen, Rekorde

Arnold
HOHENEGGER, MBA

E-Mail

Sektion Fallschirmspringen
Schiedsrichterwesen

Bernhard
REIF

E-Mail

Sektion Fallschirmspringen
Ausschreibungen, Rekorde, Leistungsabzeichen

Ing. Manfred
LEX

E-Mail

Sektion Modellflugsport
Leistungen, Ausschreibungen

Dr. Martin
HOFF

E-Mail

Sektion Modellflugsport
Rekorde

DI Manfred
MARTE

E-Mail

Sektion Hänge- und Paragleiten
Wettbewerbe, Rekorde, Sportzeugen

Martin
PAGGER

E-Mail

Sektion Ballonfahrt

Thomas
POSTL

E-Mail

Sektion Ballonfahrt