Einladung NÖ Landesverbandstag 2023
der Vorstand des ÖAeC-LV/NÖ lädt alle Mitglieder zum
„NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESVERBANDSTAG 2023“ ein.
Der Landesverbandstag findet am
Samstag, 20.April 2024, um 10.00 Uhr am Flugplatz Bad Vöslau statt.
Sport & Fun Messe Ried 2024
Der oberösterreichische Aeroclub ist auch heuer wieder als Fachverband für den Flugsport auf der 16. Sportmesse in Ried vom 15. bis 17. März präsent.
Highlights am großen Messestand sind unter anderem die 4 Simulatoren - Modellflug, Motorflug (PC7), Segelflug & Paragleiten - sowie eine Fotobox für Euer persönliches Andenken und Papierfliegerfalten für die Kids.
Wir freuen uns auf Euren Besuch!
Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet VORARLBERG
LO-R 19
ist von 12.01.2024 0900 UTC bis 20.01.2024 1600 UTC aktiviert.
Details sind im AIP SUP 076/23 zu finden.
Theoriekurs für PPL am Spitzerberg
Theoriekurs zur Erlangung des PPL
die DTO Motorflugschule Spitzerberg beabsichtigt einen Theoriekurs durchzuführen. Der Kurs ist an mehreren Wochenenden geplant. Beginn ist bereits das Wochenende 13.-14. Jänner 2024. Nähreres im Programm.
Hochwasserlage am Flugplatz Vilshofen
CRI und FI(A) Refresher Seminar
in LOXZ
Sehr geehrte Fluglehrer*Innen,
Die Flugschule Kondor, AT.ATO.157 wurde von der zuständigen Behörde ACG berechtigt FI/CRI (keine IRI!) Seminare gem. FCL.940 für Verlängerungen und Erneuerungen durchzuführen. Das nächste Refresher Seminar wird
am 16. und 17.03.2024
im Raum ZELTWEG (LOXZ) stattfinden.
Weitere Informationen zu Inhalten sind in der Ausschreibung ersichtlich.
Die Sektion Motorflug im ÖAeC gewährt Mitgliedern eine Unterstützung.
Das Seminar wird ab 7 Teilnehmern abgehalten.
Änderungen in den beiden nächsten AIRAC Terminen
Bereits mit Termin 30 NOV 2023 wird die Frequenz von LINZ RADAR geändert und lautet dann 125.685 (bisherige Alternativfrequenz).
Aufgrund geänderter Vorgaben muss ab 28 DEC 2023 bei Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) innerhalb freigabepflichtiger Lufträume der Klassen C und D eine Sprechfunkverbindung mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle bestehen. Der Verbleib solcher Flüge auf den Frequenzen von WIEN INFORMATION ist daher nicht mehr zulässig.
Infolge eines damit verbundenen Safety Requirements müssen Segelflugzeuge, Ballone, Hubschrauber sowie Tragschrauber in kontrollierten Lufträumen der Klassen C und D außerdem einen SSR-Transponder in den Modi A und C oder in Modus S betreiben. Diese Anordnung ist luftfahrtüblich publiziert: NOTAM A2794/23.