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COVID-19 Erläuterungen

Information für Vereine und Flugschulen

Gestern wurden uns seitens des für die Covid-19-Lockerungs-VO zuständigen Ministeriums einige Klarstellungen übermittelt:

  • Öffentlicher Ort: allgemein zugänglich, unter denselben Bedingungen
  • Massenbeförderungsmittel: Beförderungsmittel, das dem allgemeinen Verkehr zur gleichzeitigen Beförderung mehrerer Personen dient, die es unabhängig voneinander in Anspruch nehmen können
  • An Bord von Luftfahrzeugen, welche nicht als Massenbeförderungsmittel gelten, ist die Analogie zu Fahrgemeinschaften herzustellen.
  • Luftfahrzeuge sind keine Sportstätten.
  • Fahrzeuge zählen nicht zu Ausbildungseinrichtungen.
  • Das Betreten von Ausbildungseinrichtungen zur Absolvierung von beruflichen Flugausbildungen ist zulässig.
  • Praxisunterricht und Prüfungen im Freien /an Bord von Fahrzeugen sind nicht vom Betretungsverbot umfasst und daher zulässig (auch für nicht berufliche Qualifikations- bzw. Abschlussprüfungen).
 
Man findet auf der Homepage des SOZIALMINISTERIUMS FAQs
  „Wo finde ich Informationen zum Bereich Sport?“
  Häufig gestellten Fragen zu Auswirkungen des Coronavirus auf den Bereich Sport
 
die zu den FAQs des SPORTMINISTERIUMS führen
  „Sind in den Bereichen Motorflug und Segelflug Checkflüge
  (d.h. ein Checkpilot sitzt mit dem zweiten Piloten in einer Maschine) erlaubt?“
  Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber
 
die wiederum zur BUNDES-SPORTORGANISATION führen
  Sportartspezifische Empfehlungen - Flugsport: Handlungsempfehlungen
 
und letztlich bei den Empfehlungen vom ÖSTERR. AERO-CLUB enden.

[ ÖAeC, 8. Mai 2020 ]

COVID-19 Flugbetriebsregeln

Gültig ab 1.5.20 bis 30.6.20

Liebe Fliegergemeinde!
Nach langer Wartezeit seit der Ankündigung von Lockerungen der Einschränkungen aufgrund Covid-19 auch im Sportbereich, übermitteln wir Euch aufgrund der am 30.4. um 21.50 Uhr veröffentlichten neuen gesetzlichen Grundlagen, die Empfehlungen und Richtlinien des Sportfachverbandes für den Flugbetrieb ab 1. Mai 2020.
Sechs wirklich schwierige Wochen egal ob im Privaten, im Beruf  oder im Sport sind hinter uns. Wir sind froh, dass sich diese weltweite Ausnahmesituation nicht so ausbreiten konnte wie befürchtet. Nun wird in allen Lebenslagen Österreich wieder hochgefahren.
Wir danken nochmals für Euer diszipliniertes Verhalten in den vergangenen Wochen und ersuchen gleichzeitig, unsere Regeln für einen „Normalbetrieb neu“ so gut wie bisher einzuhalten.
DI Wolfgang MALIK, Präsident des ÖAeC
Manfred KUNSCHITZ,Generalsekretär

(Richtlinien zur besseren Verständlichkeit textlich angepasst; 5.5.20)

Ausnahmen für Ablauffristen aufgrund COVID-19

für Zivilluftfahrt-Personal

wurden von den Zivilluftfahrtbehörden mittels mehreren Zivilluftfahrtpersonal-Hinweisen verlautbart:

ZPH (ACG) FCL 16 - für u.a. Motorflieger und Hubschrauberpiloten

ZPH_ÖAeC_008 - für Ballonfahrer und Segelflieger (gem. Unionsrecht)

ZPH_ÖAeC_009 - für Fallschirmspringer, Hänge-/Paragleiter u. Ultraleichtpiloten (gem. ZLPV) - wurde widerrufen - NEU seit 30.4. 17.00 Uhr: Luftfahrt-COVID-19-Verordnung

Hinweis: Der ZPH (ACG) FCL-16 enthält eine Regelung für "alle" medizinischen Tauglichkeitszeugnisse (Medicals)!

Lockerungen für den Flugsport

kommen ab 1. Mai

Seit der Pressekonferenz des Sportministers am 15. April ist klar, dass es ab 1. Mai 2020 Möglichkeiten für Flugbetrieb geben wird.

Die Rahmenbedingungen dafür werden in der Verordnung des Sozialministeriums bald verlautbart werden.

Der ÖAeC als Sportfachverband für den Flugsport, wird wie vom Minister angekündigt, fachspezifische Empfehlungen und Richtlinien für alle Arten von Flugbetrieb ausarbeiten und zur Verfügung stellen.

So rasch als möglich werden wir dazu umfassend über mehrere Kanäle informieren.

Es geht wieder aufwärts - Glück ab, gut Land

AKTUELLE INFORMATION zu unserer ERREICHBARKEIT

ÖAeC - Sportfachverband

Das Generalsekretariat ist ab Montag 27. April wieder teilweise besetzt. Alle MitarbeiterInnen sind unter der jeweiligen DW auch im Homeoffice erreichbar.

Wir ersuchen um Übermittlung von Anliegen per Email an ihre gewohnten Kontakte oder office@aeroclub.at und bitten um Verständnis für möglicherweise etwas längere Antwortzeiten.

Lieferungen aus unserem Webshop werden in Kürze wieder aufgenommen werden.

ÖAeC/FAA Zivilluftfahrtbehörde

Bis auf Weiteres ist kein Parteienverkehr möglich. Das Behördenbüro hält einen Notbetrieb aufrecht.

Wir ersuchen um Übermittlung von Anbringen per Email an faa@aeroclub.at, oder um postalische Übermittlung. Gleichzeitig ersuchen wir um Geduld - die Bearbeitung von Anbringen unterliegt noch nicht absehbaren Verzögerungen.

Montag, 27. April 2020

Novelle der Luftverkehrsregeln - LVR 2014

Änderungen/Neuerungen sind u.a.:

    ab 24.4.2020
+ Sonderbestimmungen für militärisch operationellen Flugverkehr (39., 40.)
    ab 21.5.2020
+ IFR Mindestflughöhen (7a.)
+ Betrieb von Flugmodellen innerhalb von Kontrollzonen (18.(5))
+ Flugplanlose Einflüge aus dem Ausland in Luftraum G, E (21.)
+ Fernmündliche oder elektronische Flugplanschließung (22.(3))
+ NVFR Mindestflughöhe (24.(2))
+ „operations normal“ Meldung (27a.)
+ Transponder (30.)
+ Temporäre zivile Luftraumreservierung (31.)
+ Ausnahmen für Staffelung und für Ambulanz-/Rettungsflüge (37., 38.)
+ LO R 1 Seibersdorf (Anhang B Teil A.1.(1))
+ LO R 15 Wien (Anhang B Teil A.2.(1, 2))
+ LO R 16 Neusiedler-See (Anhang B Teil A.3.(1))
+ LO R 8 Hochfilzen (Anhang D Abschnitt A Teil 7)

COVID-19 und SPORT

ORF 1 - Talk Spezial, 9.4.2020

In der gestrigen Fernsehfragestunde kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz an, dass in der kommenden Woche - zwischen 13. und 19. April - die weitere Vorgangsweise für den SPORTBEREICH durch Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler präsentiert werden wird.

Erste Lockerungen für Sport im Freien, wo die Einhaltung von Sicherheitsabständen gewährleistet ist, wurden durch Kanzler kurz bereits angedeutet.

Die Spitze des ÖAeC steht auch mit dem Sportministerium in Kontakt, um diesbezügliche Möglichkeiten für den Flugsport auszuloten.

Wir hoffen auf baldige erste Schritte mit zumindest eingeschränkten Möglichkeiten für Flugbetrieb.

Euer Team Aero-Club

COVID-19 - Erhaltungs-/Wartungsarbeiten

Pressemeldung der APA

Aufgrund zahlreicher Anfragen zu diesem Betretungsverbot ersuchte die Bundes-Sportorganisation Sport Austria das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentliche Leistungen und Sport um Klarstellung, die Vizekanzler Werner Kogler heute wie folgt übermittelte: "Nach Rücksprache mit dem Krisenstab des Gesundheitsministeriums gebe ich bekannt, dass Sportstätten zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten betreten werden dürfen. Sie sind unter den Ausnahmen subsummiert, die das Maßnahmengesetz vorsieht. Dabei ist zu beachten, dass von den Ausführenden dieser Tätigkeiten ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist."
Im Zusammenhang mit dieser Klarstellung ersucht der Bundesminister, alle Personen, die mit diesen Tätigkeiten betraut sind, größtmögliche Vorsicht an den Tag zu legen. "In jedem Fall ist es vorzuziehen, die Arbeiten über einen längeren Zeitraum zu erstrecken und mit weniger Personen das Auslangen zu finden. Es besteht kein Grund zur Eile.

Mitgliederinformation zu COVID-19

Bleibt am Boden!

Liebe Aero - Club Mitglieder und Flugsportinteressierte,

wir leben in außergewöhnlichen Zeiten und diese erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. In jüngster Zeit häufen sich Fragen in Bezug auf die Rechtslage, ob ein Flugbetrieb zulässig ist.

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Website nach Serverschaden wieder am Letztstand

 

Wir bitten um Entschuldigung, dass in den letzten Tagen die Website nicht oder nur eingeschränkt online war.

Das Team des ÖAeC