Menü

GNSS APP/DEP für ZELL AM SEE

Wichtige Information für SICHTFLIEGER

Seit Ende März 2018 führt ein neues Instrumenten-Anflugverfahren (GPS) vom Bereich Hahnenkamm (ca.3.000 m) über den Pass Thurn (ca. 2.600 m) in Richtung Mittersill zum Flugplatz Zell am See.

Um NEAR MISSES mit Instrumenten-Anflügen, vor allem am Pass Thurn, zu vermeiden, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Wolkenabstände (horizontal min. 1.500 m, vertikal min. 300 m) bei allen Sichtflügen besonders zu beachten!

Der Instrumenten-Abflug erfolgt in umgekehrter aber ähnlicher Wegführung.

Link zur Karte

Austro Control Push Service

Ausbildungen in einer RF nach dem 08.04.2018

Information an alle Ausbildungsorganisationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Obschon das Ende der Frist gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Art 10a Abs 3 für die Durchführung von Ausbildungen durch JAR-gemäße Ausbildungsorganisationen („Registered Facilities - RFs“), die vor dem 08.04.2015 eingetragen wurden, bis auf weiteres aufgeschoben wurde,  sind Ausbildungen ab 08.04.2018 gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Teil FCL durchzuführen.

Um Ausbildungsorganisationen, welche bisher Ausbildungen auch gemäß JAR-FCL durchführen durften, eine Hilfestellung zu leisten, werden die Ausbildungspläne, die für die neue Ausbildungsorganisationen (DTO) konzipiert wurden vorab veröffentlicht. Sie sollen eingetragenen Zivilluftfahrerschulen (RF) unterstützen die in der Flugschule  vorhandenen Ausbildungspläne zu adaptieren und auch helfen sich auf die Umstellung vorzubereiten. Sobald der Ausbildungsbetrieb auf DTO umgestellt wurde (wir erwarten eine Veröffentlichung der zu Grunde liegenden Verordnung im Sommer 2018), können die von ACG veröffentlichten Ausbildungsprogramme vollinhaltlich genutzt werden. 

Wenn sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren sie bitte ihre Sachbearbeiterin,  ihren Sachbearbeiter oder schreiben eine E-Mail an flugschulen@austrocontrol.at.

Ausnahmeregelung betreffend Opt-Out mit 8.4.2018

Die sechste Änderung der VO(EU) 1178/2011 (Part-FCL) mit welcher das „Opt-Out“ für die Bestimmungen betreffend BALLONFAHRT und SEGELFLUG verlängert wird, wird auf Grund von Verzögerungen im europäischen Gesetzgebungsprozess voraussichtlich erst im Juni 2018 in Kraft treten. Nachdem die derzeit gültige „Opt-Out“ Möglichkeit für die Bestimmungen betreffend BALLONFAHRT und SEGELFLUG sowie die Möglichkeit für registrierte Zivilluftfahrerschulen (RF) weiterhin auszubilden mit 08.04.2018 endet, wurden die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten seitens der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) aufgefordert, gemäß Artikel 14 Absatz 4 der VO(EG) 216/2008 (Basic Regulation) entsprechende Freistellungen zu erteilen, welche eine durchgehende Tätigkeit der bestehenden registrierten Zivilluftfahrerschulen (RF) sowie das Weiterbestehen der nationalen Lizenzen in Bezug auf oben genannte Bereiche ermöglichen soll, bis die Änderung der VO(EU) 1178/2011 in Kraft tritt. Der Österreichische Aero-Club sowie die Austro Control GmbH haben entsprechende Freistellungen bereits erteilt (vgl ZPH FCL 004 und ZPH FCL 002 des ÖAeC/FAA und ZPH FCL 2 der ACG), sodass ein Weiterbestehen der derzeitigen Rechtslage bis zur entsprechenden Änderung der VO(EU) 1178/2011 gewährleistet ist.

Hinweis:

Beide ZPH des ÖAeC/FAA sind auf der Website des ÖAeC im Downloadbereich der Behörde unter HINWEISE UND ANWEISUNGEN abrufbar.

Der ZPH der Austro Control ist auf der Website der ACG abrufbar.

Neue Frequenzen

im 8.33 kHz Raster

sind ab spätestens 26 APR 2018 zu verwenden. Hier gibt es eine Übersicht:

Austro Control veranstaltet DTO-Workshops

Vorrausichtlich wird es ab dem 8. April 2018, mit einer einjährigen Übergangsfrist, möglich sein, eine Flugschule als DTO zu deklarieren.
 
Bei dem Wechsel von den nationalen zu den europäischen Regelungen wird es zu Neuerungen kommen. Um Flugschulen den Umstieg auf DTOs zu erleichtern, veranstaltet Austro Control GmbH Workshops zu diesem Thema.
 
mehr...

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

BSO-Präsient Rudolf Hundstorfer informiert

in einem Schreiben über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die mit 25. Mai in Kraft tritt und auch alle SPORTVERBÄNDE und SPORTVEREINE betrifft.

Die BSO hat zur DSGVO mit Unterstützung der Rechtsanwälte Mag. Gernot Schaar, MMag. Christina Toth, MSc und der Rechtsanwaltskanzlei Suppan | Spiegl | Zeller, die alle auch selbst in ehrenamtlichen Funktionen im österreichischen Sport tätig sind, Arbeitsbehelfe, Unterlagen und Erläuterungen erarbeitet. Dieses Service soll die Verbände und Vereine bei der Umsetzung der DSGVO unterstützen und eine möglichst einheitliche Vorgehens- und Sichtweise innerhalb des organisierten Sports herstellen.

Die Materialien zur DSGVO sind auf der Website der BSO zu finden.
 
[Österreichische Bundes-Sportorganisation - BSO]

EASA launches COMICS

Sunny Swift: Flight instructor

Hi, I’m Sunny Swift, a 32-year - old instructor recently appointed by EASA to help you fly more safely by sharing simple and good practices.
I will come back to you every month with a new story. I’ll be happy to hear your comments and reports about your own flying experiences.
Happy landings!
You can subscribe to my newsletter, by selecting "General aviation" or subscribe to my RSS feeds.
Here you can find my latest stories, all stories are translated.

Sunny Swift“, ist eine einfache Comic Serie (übersetzt in alle EU Sprachen), die auf die wesentlichen Unfallursachen in der General Aviation hinweist und Möglichkeiten zur Unfallvermeidung aufzeigt.

Flugplatz-Betriebsleiter gesucht

für ZELL AM SEE

Wir stellen einen Mitarbeiter für den Bereich Flugbetriebs- und Einsatzleitung (mit haustechnischen Kenntnissen) ein.

Anforderungen:
Funkzeugnis EFZ oder AFZ, Führerschein B, flugplatztechnische Kenntnisse, gepflegter Kundenumgang, umsichtige Arbeitsweise.

Vollbeschäftigung ab März 2018 möglich!

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie an:

Flugplatz Zell am See Bebiebsgesellschaft m.b.H
z.Hd. GF lng. Hannes Walcher,
Kaprunerstraße 15, A-5700 Zell am See
h.walcher@flugplatz-zellamsee.at oder telefonisch unter +43 6542 56041

Hans Gutmann Memorial Flight 2018

FAI Long Range Rally

Hier findet sich die Ausschreibung der seit Jahren stattfindenen FAI Long Range Rally "Hans Gutmann Memorial Flight". Im Jahr 2018 führt das Event von Ungarn über Moldavien in die Ukraine, nach Rumänien, Bulgarien, Serbien und über Kroatien nach Venedig.

Interessierte Piloten finden hier eine nähere Beschreibung, Kontaktinformationen und die Anmeldung.

Opt-Out Part-FCL

Das BMVIT teilt dem ÖAeC/FAA mit,

dass mit §1a Abs. 2 ZLPV 2006 bereits innerstaatlich geregelt ist, sämtliche Opt-Outs der VO(EU) 1178/2011 prinzipiell voll auszuschöpfen.
Die entsprechende formale Notifikation an EASA und Europäische Kommission wird erfolgen, wenn die ÄnderungsVO veröffentlicht wurde.