Zeitweilige Flugbeschränkungsgebiete im Raum WIEN
im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes ( 29.-31.8, 7.+8.9. und 13.+14.9. )
Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer, geschätzte Flugsportfreunde!
Im August und September finden mehrere Veranstaltungen in Wien statt. Solche Veranstaltungen stellen ein wichtiges Ereignis dar und können nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung wurden durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung die zeitweiligen Flugbeschränkungsgebiete WIEN verordnet.
Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die nachfolgenden Informationen zu beachten und von unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Generalmajor Mag. Karl GRUBER
Salzburg, August 2018
Fliegen in den Dolomiten
nur noch mit PMR-Hörbereitschaft
Der italienische Verband FIVL teilt mit, dass bei allen Flügen in den italienischen Dolomiten Hörbereitschaft auf der PMR Safety Funkfrequenz 8-16 (Kanal 8, Unterkanal 16) bestehen muss. Auf dieser Funkfrequenz wird über Helikopter-Rettungsaktionen informiert.
Damit soll erreicht werden, dass der Luftraum um die Rettungs-Einsatzorte schnell und weiträumig freigemacht wird. Die Funkfrequenz ist nicht zur Notfallalarmierung vorgesehen, diese soll weiterhin über die Notrufnummer 112 erfolgen.
Weitere Infos sind hier und auf der Homepage der FIVL zu finden.
Automatische Validierung in der Union erteilter Flugbesatzungslizenzen
Änderung der VO(EU) 1178/2011, Part-FCL
Die am 27.7.2018 verlautbarte VO(EU) 2018/1065 sagt, wer mit einer in Österreich erteilten FCL-Lizenz in einem nicht in Österreich reg. EU-Lfz in ein Drittland (z.B. Albanien, Mazedonien, Serbien, Ukraine usw.) fliegt bzw. wer mit einem OE-reg. Lfz und einer nicht in Österr. erteilten FCL-Lizenz in ein Drittland fliegt, muss wie folgt beachten:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird wie folgt geändert:
2. Anhang I (Teil-FCL) wird wie folgt geändert: a) In FCL.045 wird folgender Buchstabe e angefügt:
„e) Ein Pilot, der beabsichtigt, das Gebiet der Union mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem eingetragen ist, in dem die Lizenz der Flugbesatzung erteilt wurde, muss die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage, in der die ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird, sowie die Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben, aufgeführt sind, ausgedruckt oder in elektronischer Form mitführen.“
Die Verordnung gilt ab 16.8.2018, das ist der 20. Tag nach der Verlautbarung im OJ der Union.
Das wird sicher einige Piloten treffen. Damit nicht jeder einzelne Pilot daran denken muss, kann eine Hardcopy des betreffenden Dokuments als Beilage zu den Bordpapieren sehr zweckdienlich sein.
[ÖAeC]
Welt- und Europameisterschaft Hängegleiten
GOLD für Wolfgang Kothgasser und das Team in der Klasse 5 in Krushevo/Mazedonien, 08. - 21. Juli 2018
Bericht KLEINE ZEITUNG vom 26.07. über den "Steirer des Tages" Wolfgang Kothgasser
In der Klasse 1 konnte Thomas Weissenberger als bester Österreicher den 8. Platz erfliegen, in der Teamwertung wurde Österreich 5.
Ein ausführlicher Bericht der 20. Europameisterschaft Klasse 1 und der 8. Weltmeisterschaft in der Klasse 5 von Sophie Kepplinger und Fotos von Arnold Nadlinger unter mehr.
Links im Bild die komplette österr. Delegation mit Piloten, Betreuern und Rückholern.
Hier geht's zu einem Video vom letzten Wettkampftag und der Siegerehrung.
Alle Ergebnisse unter hgeu2018.mk
Vorbereitungskurs bei der Flugschule ASKÖ Wien
Die Flugschule ASKÖ Wien beabsichtigt einen
Vorbereitungskurs für den Erwerb der eingeschränkten Grundberechtigung für Luftfahrzeugwarte gem. § 123 ZLPV 2006 für Segelflugzeuge (auch mit Klapptriebwerk) und eigenstartfähige Motorsegler durchzuführen. Hier geht es zu Detailinformationen .
ÖSTM Präzisionsflug 2018
07.-09.09.2018: am Flugplatz Weiz
findet der diesjährige Doppelbewerb zur Staatsmeisterschaft im Präzisionsflug 2018 statt. Hier geht es zur Ausschreibung.
Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - INNSBRUCK
Informelle Tagung der Justiz- und Innenminister vom 11. - 13. Juli 2018
Ein solches Treffen stellt ein wichtiges Ereignis dar und kann nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.
Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die nachfolgenden Informationen zu beachten und vom unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Generalmajor Mag. Karl GRUBER
Salzburg, Juli 2018
RMK/
Der Zeitraum wurde nachträglich um den 11.7. ergänzt - es gibt somit Beschränkungen von 11. bis 13. Juli 2018!
11 JUL 2018, 1500 - 11 JUL 2018, 2100
12 JUL 2018, 0700 LMT - 13 JUL 2018, 2000 LMT
[ÖAeC]
Air Navigation Race
Ausschreibung
Das ANR wird zum ersten Mal veranstaltet. Hier geht es zur Ausschreibung und zum Regelwerk.
In aller Kürze: Was ist Air Navigation Race?
Air Navigation Race bedeutet in erster Line Fun für Piloten, Navigatoren und Zuschauer.
Die Crews muss einen virtuellen Parcours (Korridor) zeitgenau durchfliegen, dabei muss die Start- und die Ziellinie zur exakten vorgegebenen Zeit überflogen werden. Der virtuelle Korridor darf nicht verlassen werden, denn alle diese Abweichungen werden mit Strafpunkten versehen. Der Clou, der Parcours wird von bis zu vier Flugzeugen gleichzeitig abgeflogen, es gibt also bis zu vier Start- und Ziellinien. Die Champions werden durch Qualifikationsflüge (nach Punkten) und Finalflüge (K.O.) ermittelt.
Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - WIEN A + B
Besuch des Präsidenten der russischen Föderation am 5. Juni 2018
Ein solches Treffen stellt ein wichtiges Ereignis dar und kann nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die entsprechenden Informationen zu beachten und vom unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Generalmajor Mag. Karl GRUBER
GAFOR Service in SkyDemon
Eine Information des bmvit
zur Wiederaufnahme des Online-Service