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Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet im Raum SALZBURG

im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes ( 19. und 20.9. )

wurde durch Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung festgelegt und mittels AIP SUP 006/18 verlautbart.

Zeitweilige Flugbeschränkungsgebiete im Raum WIEN

im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes ( 29.-31.8, 7.+8.9. und 13.+14.9. )

Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer, geschätzte Flugsportfreunde!
Im August und September finden mehrere Veranstaltungen in Wien statt. Solche Veranstaltungen stellen ein wichtiges Ereignis dar und können nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung wurden durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung die zeitweiligen Flugbeschränkungsgebiete WIEN verordnet.
Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die nachfolgenden Informationen zu beachten und von unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Generalmajor Mag. Karl GRUBER
Salzburg, August 2018

Vorbereitungskurs bei der Flugschule ASKÖ Wien

Die Flugschule ASKÖ Wien beabsichtigt einen

Vorbereitungskurs für den Erwerb der eingeschränkten Grundberechtigung für Luftfahrzeugwarte gem. § 123 ZLPV 2006 für Segelflugzeuge (auch mit Klapptriebwerk) und eigenstartfähige Motorsegler durchzuführen. Hier geht es zu Detailinformationen .

ÖSTM Präzisionsflug 2018

07.-09.09.2018: am Flugplatz Weiz

findet der diesjährige Doppelbewerb zur Staatsmeisterschaft im Präzisionsflug 2018 statt.  Hier geht es zur Ausschreibung.

Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - WIEN A + B

Besuch des Präsidenten der russischen Föderation am 5. Juni 2018

Ein solches Treffen stellt ein wichtiges Ereignis dar und kann nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die entsprechenden Informationen zu beachten und vom unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Generalmajor Mag. Karl GRUBER

GAFOR Service in SkyDemon

Eine Information des bmvit

zur Wiederaufnahme des Online-Service

GNSS APP/DEP für ZELL AM SEE

Wichtige Information für SICHTFLIEGER

Seit Ende März 2018 führt ein neues Instrumenten-Anflugverfahren (GPS) vom Bereich Hahnenkamm (ca.3.000 m) über den Pass Thurn (ca. 2.600 m) in Richtung Mittersill zum Flugplatz Zell am See.

Um NEAR MISSES mit Instrumenten-Anflügen, vor allem am Pass Thurn, zu vermeiden, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Wolkenabstände (horizontal min. 1.500 m, vertikal min. 300 m) bei allen Sichtflügen besonders zu beachten!

Der Instrumenten-Abflug erfolgt in umgekehrter aber ähnlicher Wegführung.

Link zur Karte

Austro Control Push Service

Ausbildungen in einer RF nach dem 08.04.2018

Information an alle Ausbildungsorganisationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Obschon das Ende der Frist gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Art 10a Abs 3 für die Durchführung von Ausbildungen durch JAR-gemäße Ausbildungsorganisationen („Registered Facilities - RFs“), die vor dem 08.04.2015 eingetragen wurden, bis auf weiteres aufgeschoben wurde,  sind Ausbildungen ab 08.04.2018 gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Teil FCL durchzuführen.

Um Ausbildungsorganisationen, welche bisher Ausbildungen auch gemäß JAR-FCL durchführen durften, eine Hilfestellung zu leisten, werden die Ausbildungspläne, die für die neue Ausbildungsorganisationen (DTO) konzipiert wurden vorab veröffentlicht. Sie sollen eingetragenen Zivilluftfahrerschulen (RF) unterstützen die in der Flugschule  vorhandenen Ausbildungspläne zu adaptieren und auch helfen sich auf die Umstellung vorzubereiten. Sobald der Ausbildungsbetrieb auf DTO umgestellt wurde (wir erwarten eine Veröffentlichung der zu Grunde liegenden Verordnung im Sommer 2018), können die von ACG veröffentlichten Ausbildungsprogramme vollinhaltlich genutzt werden. 

Wenn sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren sie bitte ihre Sachbearbeiterin,  ihren Sachbearbeiter oder schreiben eine E-Mail an flugschulen@austrocontrol.at.

Ausnahmeregelung betreffend Opt-Out mit 8.4.2018

Die sechste Änderung der VO(EU) 1178/2011 (Part-FCL) mit welcher das „Opt-Out“ für die Bestimmungen betreffend BALLONFAHRT und SEGELFLUG verlängert wird, wird auf Grund von Verzögerungen im europäischen Gesetzgebungsprozess voraussichtlich erst im Juni 2018 in Kraft treten. Nachdem die derzeit gültige „Opt-Out“ Möglichkeit für die Bestimmungen betreffend BALLONFAHRT und SEGELFLUG sowie die Möglichkeit für registrierte Zivilluftfahrerschulen (RF) weiterhin auszubilden mit 08.04.2018 endet, wurden die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten seitens der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) aufgefordert, gemäß Artikel 14 Absatz 4 der VO(EG) 216/2008 (Basic Regulation) entsprechende Freistellungen zu erteilen, welche eine durchgehende Tätigkeit der bestehenden registrierten Zivilluftfahrerschulen (RF) sowie das Weiterbestehen der nationalen Lizenzen in Bezug auf oben genannte Bereiche ermöglichen soll, bis die Änderung der VO(EU) 1178/2011 in Kraft tritt. Der Österreichische Aero-Club sowie die Austro Control GmbH haben entsprechende Freistellungen bereits erteilt (vgl ZPH FCL 004 und ZPH FCL 002 des ÖAeC/FAA und ZPH FCL 2 der ACG), sodass ein Weiterbestehen der derzeitigen Rechtslage bis zur entsprechenden Änderung der VO(EU) 1178/2011 gewährleistet ist.

Hinweis:

Beide ZPH des ÖAeC/FAA sind auf der Website des ÖAeC im Downloadbereich der Behörde unter HINWEISE UND ANWEISUNGEN abrufbar.

Der ZPH der Austro Control ist auf der Website der ACG abrufbar.

Neue Frequenzen

im 8.33 kHz Raster

sind ab spätestens 26 APR 2018 zu verwenden. Hier gibt es eine Übersicht: