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GNSS APP/DEP für ZELL AM SEE

Wichtige Information für SICHTFLIEGER

Seit Ende März 2018 führt ein neues Instrumenten-Anflugverfahren (GPS) vom Bereich Hahnenkamm (ca.3.000 m) über den Pass Thurn (ca. 2.600 m) in Richtung Mittersill zum Flugplatz Zell am See.

Um NEAR MISSES mit Instrumenten-Anflügen, vor allem am Pass Thurn, zu vermeiden, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Wolkenabstände (horizontal min. 1.500 m, vertikal min. 300 m) bei allen Sichtflügen besonders zu beachten!

Der Instrumenten-Abflug erfolgt in umgekehrter aber ähnlicher Wegführung.

Link zur Karte

Austro Control Push Service

Ausbildungen in einer RF nach dem 08.04.2018

Information an alle Ausbildungsorganisationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Obschon das Ende der Frist gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Art 10a Abs 3 für die Durchführung von Ausbildungen durch JAR-gemäße Ausbildungsorganisationen („Registered Facilities - RFs“), die vor dem 08.04.2015 eingetragen wurden, bis auf weiteres aufgeschoben wurde,  sind Ausbildungen ab 08.04.2018 gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Teil FCL durchzuführen.

Um Ausbildungsorganisationen, welche bisher Ausbildungen auch gemäß JAR-FCL durchführen durften, eine Hilfestellung zu leisten, werden die Ausbildungspläne, die für die neue Ausbildungsorganisationen (DTO) konzipiert wurden vorab veröffentlicht. Sie sollen eingetragenen Zivilluftfahrerschulen (RF) unterstützen die in der Flugschule  vorhandenen Ausbildungspläne zu adaptieren und auch helfen sich auf die Umstellung vorzubereiten. Sobald der Ausbildungsbetrieb auf DTO umgestellt wurde (wir erwarten eine Veröffentlichung der zu Grunde liegenden Verordnung im Sommer 2018), können die von ACG veröffentlichten Ausbildungsprogramme vollinhaltlich genutzt werden. 

Wenn sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren sie bitte ihre Sachbearbeiterin,  ihren Sachbearbeiter oder schreiben eine E-Mail an flugschulen@austrocontrol.at.

Ausnahmeregelung betreffend Opt-Out mit 8.4.2018

Die sechste Änderung der VO(EU) 1178/2011 (Part-FCL) mit welcher das „Opt-Out“ für die Bestimmungen betreffend BALLONFAHRT und SEGELFLUG verlängert wird, wird auf Grund von Verzögerungen im europäischen Gesetzgebungsprozess voraussichtlich erst im Juni 2018 in Kraft treten. Nachdem die derzeit gültige „Opt-Out“ Möglichkeit für die Bestimmungen betreffend BALLONFAHRT und SEGELFLUG sowie die Möglichkeit für registrierte Zivilluftfahrerschulen (RF) weiterhin auszubilden mit 08.04.2018 endet, wurden die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten seitens der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) aufgefordert, gemäß Artikel 14 Absatz 4 der VO(EG) 216/2008 (Basic Regulation) entsprechende Freistellungen zu erteilen, welche eine durchgehende Tätigkeit der bestehenden registrierten Zivilluftfahrerschulen (RF) sowie das Weiterbestehen der nationalen Lizenzen in Bezug auf oben genannte Bereiche ermöglichen soll, bis die Änderung der VO(EU) 1178/2011 in Kraft tritt. Der Österreichische Aero-Club sowie die Austro Control GmbH haben entsprechende Freistellungen bereits erteilt (vgl ZPH FCL 004 und ZPH FCL 002 des ÖAeC/FAA und ZPH FCL 2 der ACG), sodass ein Weiterbestehen der derzeitigen Rechtslage bis zur entsprechenden Änderung der VO(EU) 1178/2011 gewährleistet ist.

Hinweis:

Beide ZPH des ÖAeC/FAA sind auf der Website des ÖAeC im Downloadbereich der Behörde unter HINWEISE UND ANWEISUNGEN abrufbar.

Der ZPH der Austro Control ist auf der Website der ACG abrufbar.

Neue Frequenzen

im 8.33 kHz Raster

sind ab spätestens 26 APR 2018 zu verwenden. Hier gibt es eine Übersicht:

Opt-Out Part-FCL

Das BMVIT teilt dem ÖAeC/FAA mit,

dass mit §1a Abs. 2 ZLPV 2006 bereits innerstaatlich geregelt ist, sämtliche Opt-Outs der VO(EU) 1178/2011 prinzipiell voll auszuschöpfen.
Die entsprechende formale Notifikation an EASA und Europäische Kommission wird erfolgen, wenn die ÄnderungsVO veröffentlicht wurde.

European Flight Safety Campaign

GA Pilot Questionaire on airspace infringements

Dear General Aviation leisure flight pilot,
Dear member and friend,

We kindly invite you to participate in this survey organised by the European Aviation Safety Agency (EASA) in Cologne, Germany.

It takes only 10 minutes to complete and will remain active until 28 February.
The questionnaire addresses safety measures useful for preventing airspace infringements and mid-air collisions with commercial air transport aircraft in controlled and restricted airspaces. Your identity will not be recorded, and the data will be aggregated and used for statistical purposes only.
It focuses on equipment, navigation technologies and good practices before, during and after VFR flights.

Your responses will help produce and evaluate a European safety promotion campaign that will benefit GA pilots throughout Europe and save lives!

Thank you very much for your contribution.
Best regards,
[EASA]

Von Drittstaaten ausgestellte Lizenzen

zum nicht-gewerblichen Betrieb von Luftfahrzeugen

im Sinne von Art 4 (1) (b) und (c) der VO (EU) Nr. 216/2008 sind bis zum 08.04.2019 innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Austro Control GmbH weiter gültig.

Die Anwendung der diesbezüglichen Bestimmungen der VO(EU) 1178/2011 ist bis zum 08.04.2019 aufgeschoben.

Dies ist eine generelle Freistellung gemäß Art 14 Abs 4 der VO (EG) Nr. 216/2008 bis zum Inkrafttreten der entsprechend geänderten VO (EU) Nr. 1178/2011.

Link zum ZPH FCL 2 der Austro Control.

FLUGSPORT UMFRAGE

Eine Umfrage unter heimischen Politikern

des Österreichischen Aero-Clubs in der Vorwahlzeit.

Wie es ihrer Einschätzung nach aktuell um die Allgemeine Luftfahrt respektive den Flugsport in Österreich bestellt ist und wo sie die größten Herausforderungen für die kommenden Jahre erwarten, das wollte der Österreichische Aero-Club von den SpitzenkandidatInnen und Verkehrssprechern der wahlwerbenden Parteien wissen.

Das Ergebnis ist hier nachzulesen.

GA Roadshow 2017

EASA Vorschriften für die Allgemeine/Sport Luftfahrt

Vortragende von ACG und ÖAeC/FAA informieren über die neuen EASA Vorschriften sowie Flugsicherheitsinformationen für die Allgemeine Luftfahrt / Sportluftfahrt unter 1200/2000kg MTOM

VORSCHRIFTEN: Air Crew Regulation, Air Operation Regulation, Airworthiness/Lufttüchtigkeit

ZIELKREIS: Halter, Vereinsvorstände, Flugschulen, Werkstattleiter, Warte, Betriebsleiter, Vermieter für
⇒ Allgemeine Luftfahrt eingeschränkt auf Sportluftfahrt, ELA 1/2
⇒ Segelflugzeuge, Motorsegler, Flugzeuge, Annex 2

ORTE + TERMINE

8.33 kHz Funkgeräte

Umbau wird durch die EU nicht gefördert

Auf der Website der Europäischen Kommission wurde eine Liste der Projekte veröffentlicht, die im Rahmen des CEF-Transportcalls 2016 gefördert werden.
Sowohl der Antrag des DAeC auf Unterstützung bei der Umrüstung auf neue Funkgeräte, als auch der Antrag der IAOPA, sind nicht angeführt.
Hier sind die Veröffentlichungen von DAeC und IAOPA dazu nachzulesen: eNews