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Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - DAVOS


am 18. sowie vom 21. bis 26.01.2019

Täglich von 0700 bis 1600 UTC sind wegen dem alljährlich stattfindenden World Economic Forum Einschränkungen zu beachten:

Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet (innerhalb CTA ARLBERG, CTA C) (AIP Supplements)

Ferien Messe Wien

Samstag 12. und Sonntag 13. Jänner 2019

Der Österreichische Aero-Club präsentiert sich mit allen Flugsportsektionen auf der Ferien Messe 2019 in Wien. Fachleute geben allen Interessierten gerne Auskunft über ihre Sportart.

Wir freuen uns über zahlreiche Besucher.

Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - WIEN


EU-Ratsvorsitz 17. – 18. Dezember 2018 in WIEN

Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer, geschätzte Flugsportfreunde!
Von 17. bis 18. Dezember finden im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes mehrere Veranstaltungen in Wien statt. Solche Veranstaltungen stellen ein wichtiges Ereignis dar und können nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung wurde durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung das zeitweilige Flugbeschränkungsgebiet WIEN verordnet.
Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die nachfolgenden Informationen zu beachten und von unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Brigadier Mag. Arnold STAUDACHER
Salzburg, Dezember 2018

EASA’s Annual Safety Conference

for the 2nd time focuses on General Aviation

(the first conference took place in 2014 in Rome) underlining the Agency’s continued commitment towards GA. This year, the conference is taking place in Vienna coinciding with the country’s Presidency of the Council of the EU.

In the past years, EASA and the European GA community have relentlessly worked at making General Aviation regulation simpler, better, accessible and more straightforward. Many waypoints of this action plan - the EASA GA Roadmap - have been achieved but we need to keep moving and take a positive view of the future that comes with many challenges. We need to promote safety together, and we need to better cooperate at all levels in order to revitalise European GA and evolve and develop the sector to face the future in a positive spirit. We need a vision for GA!
 
Solar flight world record holder André Borschberg will be our keynote speaker
 
We invite you to participate and discuss with us this vision and the many challenges and opportunities that the future has in store. Help shape the future of General Aviation! A substantial range of European GA manufacturers, developers of hybrid and solar-powered aircraft but also of air taxis and other UAV, cost-sharing platforms as well as GA associations and policy representatives will participate in our sessions. Keynote speaker will be Andrè Borschberg, world record holder for the highest solar-powered flight and for the longest solo-flight in an airplane of any kind. The discussions will focus on safer, simpler and more affordable flying, with panels on innovation, safe and more affordable aircraft as well as the sharing of flights but also airspace – and on our vision for the future of GA!

Sicherheitsempfehlung

Sicherheitshinweis - Occurrence Reporting

In Erfüllung des Punktes MST.027 des European Plans for Aviatiion Safety EPAS 2018-2022 wird auf Sinn und Zweck des occurrence reportings hingewiesen.

Informationen in einem occurrence report dürfen nicht für Klärung von Schuld- und Haftungsfragen verwendet werden, sondern ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Deshalb dürfen diese Informationen nicht für Disziplinar- oder Verwaltungsverfahren gegen den Meldenden und in der Meldung vorkommenden Personen verwendet werden (Nähere Informationen sind auf der Homepage der ACG zu finden).
 
Alle Piloten und sonstige Verantwortliche werden daher aufgefordert, bei sicherheitsrelevanten Vorfällen occurrence reports abzugeben, weil aus Einzelfällen Schlüsse gezogen und gegebenenfalls Empfehlungen abgegeben werden können, die die Sicherheit der Luftfahrt erhöhen.
 
Dr. Günther Dobretsberger
Behördenleiter ÖAeC/FAA

Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet im Raum SALZBURG

im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes ( 19. und 20.9. )

wurde durch Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung festgelegt und mittels AIP SUP 006/18 verlautbart.

Zeitweilige Flugbeschränkungsgebiete im Raum WIEN

im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes ( 29.-31.8, 7.+8.9. und 13.+14.9. )

Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer, geschätzte Flugsportfreunde!
Im August und September finden mehrere Veranstaltungen in Wien statt. Solche Veranstaltungen stellen ein wichtiges Ereignis dar und können nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung wurden durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung die zeitweiligen Flugbeschränkungsgebiete WIEN verordnet.
Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die nachfolgenden Informationen zu beachten und von unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Generalmajor Mag. Karl GRUBER
Salzburg, August 2018

EASA veröffentlicht Rules für DTO !

Die VO(EU) 1119/2018 tritt am 02.09.2018 in Kraft

und ergänzt die VO(EU) 1178/2011 (Aircrew Regulation).

Den Text der VO kann man hier in Deutsch oder Englisch downloaden und lesen.

Austro Control hat dazu bereits eine Bekanntmachung auf der Website, dass ab Inkrafttreten Deklarationen für die Ausbildung MOTORFLUG möglich sein werden.

Für den SEGELFLUG bleiben die Bestimmungen über die DTO (wie auch für die ATO) durch die Republik Österreich weiterhin ausgesetzt. Für die nächsten Monate sind seitens der EASA umfangreiche Änderungen des Part-FCL für den Segelflug in Aussicht gestellt, die jedenfalls abzuwarten sind. Es wird seitens des ÖAeC/FAA angedacht, bis Jahresbeginn 2019 die Möglichkeit zu schaffen, auf vereinzelt geäußerten Wunsch von Ausbildungsorganisationen ATOs zu genehmigen bzw. DTO-Erklärungen entgegenzunehmen. Die Neuerungen im Part-FCL für den Segelflug sind deshalb abzuwarten, weil die Prüfungsfragen an die geänderte Rechtslage anzupassen sein werden. Das Opt-out wird dadurch nicht aufgehoben, es kann weiterhin nach den bestehenden Ausbildungsbewilligungen (national) ausgebildet werden.

Automatische Validierung in der Union erteilter Flugbesatzungslizenzen

Änderung der VO(EU) 1178/2011, Part-FCL

Die am 27.7.2018 verlautbarte VO(EU) 2018/1065 sagt, wer mit einer in Österreich erteilten FCL-Lizenz in einem nicht in Österreich reg. EU-Lfz in ein Drittland (z.B. Albanien, Mazedonien, Serbien, Ukraine usw.) fliegt bzw. wer mit einem OE-reg. Lfz und einer nicht in Österr. erteilten FCL-Lizenz in ein Drittland fliegt, muss wie folgt beachten:

Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird wie folgt geändert:
2. Anhang I (Teil-FCL) wird wie folgt geändert: a) In FCL.045 wird folgender Buchstabe e angefügt:
e) Ein Pilot, der beabsichtigt, das Gebiet der Union mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem eingetragen ist, in dem die Lizenz der Flugbesatzung erteilt wurde, muss die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage, in der die ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird, sowie die Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben, aufgeführt sind, ausgedruckt oder in elektronischer Form mitführen.

Die Verordnung gilt ab 16.8.2018, das ist der 20. Tag nach der Verlautbarung im OJ der Union.

Das wird sicher einige Piloten treffen. Damit nicht jeder einzelne Pilot daran denken muss, kann eine Hardcopy des betreffenden Dokuments als Beilage zu den Bordpapieren sehr zweckdienlich sein.

[ÖAeC]

Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - WIEN A + B

Besuch des Präsidenten der russischen Föderation am 5. Juni 2018

Ein solches Treffen stellt ein wichtiges Ereignis dar und kann nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die entsprechenden Informationen zu beachten und vom unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Generalmajor Mag. Karl GRUBER