COVID-19 - Erhaltungs-/Wartungsarbeiten
Pressemeldung der APA
Aufgrund zahlreicher Anfragen zu diesem Betretungsverbot ersuchte die Bundes-Sportorganisation Sport Austria das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentliche Leistungen und Sport um Klarstellung, die Vizekanzler Werner Kogler heute wie folgt übermittelte: "Nach Rücksprache mit dem Krisenstab des Gesundheitsministeriums gebe ich bekannt, dass Sportstätten zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten betreten werden dürfen. Sie sind unter den Ausnahmen subsummiert, die das Maßnahmengesetz vorsieht. Dabei ist zu beachten, dass von den Ausführenden dieser Tätigkeiten ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist."
Im Zusammenhang mit dieser Klarstellung ersucht der Bundesminister, alle Personen, die mit diesen Tätigkeiten betraut sind, größtmögliche Vorsicht an den Tag zu legen. "In jedem Fall ist es vorzuziehen, die Arbeiten über einen längeren Zeitraum zu erstrecken und mit weniger Personen das Auslangen zu finden. Es besteht kein Grund zur Eile.
Mitgliederinformation zu COVID-19
Bleibt am Boden!
Liebe Aero - Club Mitglieder und Flugsportinteressierte,
wir leben in außergewöhnlichen Zeiten und diese erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. In jüngster Zeit häufen sich Fragen in Bezug auf die Rechtslage, ob ein Flugbetrieb zulässig ist.
Website nach Serverschaden wieder am Letztstand
Wir bitten um Entschuldigung, dass in den letzten Tagen die Website nicht oder nur eingeschränkt online war.
Das Team des ÖAeC
Hannes Taborsky, Vizepräsident des ÖAeC informiert
Werte Fliegerinnen und Flieger!
Wir leben in außergewöhnlichen Zeiten und diese erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.
Ich darf mich herzlich bei jenen bedanken, welche derzeit ihre persönlichen Bedürfnisse hintanstellen, um ihre Mitbürger und die Behörden bei der Bewältigung dieser globalen Notlage zu unterstützen. Das dringende Ersuchen des Aero-Club der Verordnung zum COVID-19 Maßnahmengesetz vom 15. März Folge zu leisten und bis zur Beendigung der Maßnahmen der Bundesregierung auf flugsportliche sowie Vereinsaktivitäten zu verzichten ist weiter aufrecht.
Flugbetriebliche Maßnahmen infolge COVID-19
Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. BTH A-011
Ausnahmen und alternative Nachweisverfahren (Alternative Means of Compliance / AltMoC) im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)
Information zu "ÖAeC goes FCL"
Ersatzweise zu abgesagten Terminen als Videobotschaft
Werte Flugsportgemeinde!
Damit die, in Vorbereitung auf die Anwendung unionsrechtlicher Bestimmungen für Ballonfahrer und Segelflieger, nötigen Detailinformationen zu Euch gelangen können, haben wir die Vorträge in Form von Videos gestaltet.
Hier die Links zu den VIDEO-Vorträgen: Intro Präsident / BFCL/SFCL / FI/FE / DTO
Links zu den jeweiligen PDF: Intro Präsident / BFCL/SFCL / FI/FE / DTO
EILMELDUNG - Landeverbot für LFZ aus SARS-CoV-2 Risikogebieten
betrifft auch die Sportluftfahrt
Flüge aus u.a. der "Republik Italien" nach Österreich sind untersagt!
Link zum BGBl. 83/2020 idF 142/2020 vom 8.4.2020.
Update: Mittlerweile wurde das Verbot auf mehrere Länder ausgeweitet und verlängert:
China, Südkorea, Iran, Republik Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Russische Föderation, Ukraine
ABSAGE - Season Opener 2020 in Innsbruck, Dornbirn und Wien
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen müssen die Season Opener in Innsbruck (11.3), Dornbirn (12.3) und Wien (21.3) abgesagt werden. Die Veranstaltungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Wir werden Sie dazu zeitgerecht über unsere Homepage und unseren Newsletter informieren.
[Quelle: Austro Control]
ABSAGE - Informationstage "ÖAeC goes FCL"
zur Anwendung des Unionsrechts für Ballonfahrer und Segelflieger
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen müssen die für LINZ, INNSBRUCK und KLAGENFURT ausgeschriebenen Informationstage abgesagt werden.
Wir sind bemüht ersatzweise entsprechende Information über internetbasierende Kommunikationskanäle aufzubereiten!
Wir werden so rasch als möglich über unsere Website und per Email Details zu Verfügung stellen.
[ÖAeC]
Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet MÜHL-/WALDVIERTEL
von 9. – 13. März 2020 und 16. – 20. März 2020
Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde!
Dieses Übungsvorhaben findet in Ober- und Niederösterreich einmalig für das Jahr 2020 statt. Dabei kommt eine Vielzahl von Militärluftfahrzeugen, welche komplexe Flugmanöver ausführen, zum Einsatz.
Im Rahmen dieser Übung ist dem Österreichischen Bundesheer auch der allgemeine zivile Flugverkehr ein besonderes Anliegen. Zur Sicherheit der Luftfahrt und zu Ihrem Schutz sind daher gewisse Einschränkungen erforderlich.
Diese Einschränkungen anlässlich der zweiwöchigen Übung werden auf ein Minimum reduziert. Als entsprechende für die Flugsicherheit notwendige Maßnahme wurde ein zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet an zehn Nachmittagen im März 2020 errichtet und verlautbart.
Um einen störungsfreien und sicheren Ablauf zu gewährleisten, ersuche ich Sie die beigefügten Informationen zu beachten und jederzeit von unserem Informations- und Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Mag. Wolfgang Wagner, Brigadier