Covid-19-LockerungsVO - NOVELLE
tritt mit 15.05.2020 in Kraft
Aus der Novelle ergeben sich folgende Änderungen/Klarstellungen:
- An Bord von Luftfahrzeugen, die nicht als Massenbeförderungsmittel gelten, gelangt nunmehr eindeutig „§ 4 Fahrgemeinschaften“ zur Anwendung.
- Flug- und Schifffahrtsschulen dürfen nunmehr gem. § 5 Abs 1 Z 3 zu jeglichem Zwecke auch Theorieausbildungen (in Ausbildungseinrichtungen) durchführen.
- Gem. § 8 Abs 6 ist auf Flugfeldern bei der Sportausübung ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten, wobei in Luftfahrzeugen, die nicht Massenbeförderungsmittel sind, § 4 Fahrgemeinschaften (max. 2 Personen pro Sitzreihe) zur Anwendung gelangt.
Silver Challange Juli 2020
Liebe Interessenten und Fliegerfreunde
die Silver Challenge wird nun aufgrund des Veranstaltungsverbots bis Ende Juni von 15. - 19. Juli veranstaltet. Also sind sowohl Maitermin als auch Junitermin gestrichen.
Alle weiteren Infos und Details zur NEUANMELDUNG findet ihr unter
COVID-19 Erläuterungen
Information für Vereine und Flugschulen
Gestern wurden uns seitens des für die Covid-19-Lockerungs-VO zuständigen Ministeriums einige Klarstellungen übermittelt:
- Öffentlicher Ort: allgemein zugänglich, unter denselben Bedingungen
- Massenbeförderungsmittel: Beförderungsmittel, das dem allgemeinen Verkehr zur gleichzeitigen Beförderung mehrerer Personen dient, die es unabhängig voneinander in Anspruch nehmen können
- An Bord von Luftfahrzeugen, welche nicht als Massenbeförderungsmittel gelten, ist die Analogie zu Fahrgemeinschaften herzustellen.
- Luftfahrzeuge sind keine Sportstätten.
- Fahrzeuge zählen nicht zu Ausbildungseinrichtungen.
- Das Betreten von Ausbildungseinrichtungen zur Absolvierung von beruflichen Flugausbildungen ist zulässig.
- Praxisunterricht und Prüfungen im Freien /an Bord von Fahrzeugen sind nicht vom Betretungsverbot umfasst und daher zulässig (auch für nicht berufliche Qualifikations- bzw. Abschlussprüfungen).
Man findet auf der Homepage des SOZIALMINISTERIUMS FAQs
„Wo finde ich Informationen zum Bereich Sport?“
Häufig gestellten Fragen zu Auswirkungen des Coronavirus auf den Bereich Sportdie zu den FAQs des SPORTMINISTERIUMS führen
„Sind in den Bereichen Motorflug und Segelflug Checkflüge
(d.h. ein Checkpilot sitzt mit dem zweiten Piloten in einer Maschine) erlaubt?“
Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiberdie wiederum zur BUNDES-SPORTORGANISATION führen
Sportartspezifische Empfehlungen - Flugsport: Handlungsempfehlungenund letztlich bei den Empfehlungen vom ÖSTERR. AERO-CLUB enden.
[ ÖAeC, 8. Mai 2020 ]
COVID-19 Flugbetriebsregeln
Gültig ab 1.5.20 bis 30.6.20
Liebe Fliegergemeinde!
Nach langer Wartezeit seit der Ankündigung von Lockerungen der Einschränkungen aufgrund Covid-19 auch im Sportbereich, übermitteln wir Euch aufgrund der am 30.4. um 21.50 Uhr veröffentlichten neuen gesetzlichen Grundlagen, die Empfehlungen und Richtlinien des Sportfachverbandes für den Flugbetrieb ab 1. Mai 2020.
Sechs wirklich schwierige Wochen egal ob im Privaten, im Beruf oder im Sport sind hinter uns. Wir sind froh, dass sich diese weltweite Ausnahmesituation nicht so ausbreiten konnte wie befürchtet. Nun wird in allen Lebenslagen Österreich wieder hochgefahren.
Wir danken nochmals für Euer diszipliniertes Verhalten in den vergangenen Wochen und ersuchen gleichzeitig, unsere Regeln für einen „Normalbetrieb neu“ so gut wie bisher einzuhalten.
DI Wolfgang MALIK, Präsident des ÖAeC
Manfred KUNSCHITZ,Generalsekretär
(Richtlinien zur besseren Verständlichkeit textlich angepasst; 5.5.20)
3. Grimming TAL- Neuer Termin
Steirische Streckensegelflug Meisterschaft 25. Juli - 01. August 2020
Bereits zum dritten mal findet heuer das Grimming TAL in Niederöblarn statt. Bei genügend steirischen Teilnehmern wird es auch eine steirische Landesmeisterschaft. Das TAL bildet gemeinsam mit dem Salzburg TAL den Tauern Cup. Eine Kombi aus den beiden Veranstaltungen wobei das Nenngeld kumuliert, also vergünstigt wird. Der Bewerb in Niederöblarn ist ideal für Newbies bietet aber genügend Competition auch für erfahrenere Piloten.
Download (neuer Termin): Ausschreibung (pdf)
Download (neuer Termin): Infoplakat (pdf)
Ausnahmen für Ablauffristen aufgrund COVID-19
für Zivilluftfahrt-Personal
wurden von den Zivilluftfahrtbehörden mittels mehreren Zivilluftfahrtpersonal-Hinweisen verlautbart:
ZPH (ACG) FCL 16 - für u.a. Motorflieger und Hubschrauberpiloten
ZPH_ÖAeC_008 - für Ballonfahrer und Segelflieger (gem. Unionsrecht)
ZPH_ÖAeC_009 - für Fallschirmspringer, Hänge-/Paragleiter u. Ultraleichtpiloten (gem. ZLPV) - wurde widerrufen - NEU seit 30.4. 17.00 Uhr: Luftfahrt-COVID-19-Verordnung
Hinweis: Der ZPH (ACG) FCL-16 enthält eine Regelung für "alle" medizinischen Tauglichkeitszeugnisse (Medicals)!
Lockerungen für den Flugsport
kommen ab 1. Mai
Seit der Pressekonferenz des Sportministers am 15. April ist klar, dass es ab 1. Mai 2020 Möglichkeiten für Flugbetrieb geben wird.
Die Rahmenbedingungen dafür werden in der Verordnung des Sozialministeriums bald verlautbart werden.
Der ÖAeC als Sportfachverband für den Flugsport, wird wie vom Minister angekündigt, fachspezifische Empfehlungen und Richtlinien für alle Arten von Flugbetrieb ausarbeiten und zur Verfügung stellen.
So rasch als möglich werden wir dazu umfassend über mehrere Kanäle informieren.
Es geht wieder aufwärts - Glück ab, gut Land
AKTUELLE INFORMATION zu unserer ERREICHBARKEIT
ÖAeC - Sportfachverband
Das Generalsekretariat ist ab Montag 27. April wieder teilweise besetzt. Alle MitarbeiterInnen sind unter der jeweiligen DW auch im Homeoffice erreichbar.
Wir ersuchen um Übermittlung von Anliegen per Email an ihre gewohnten Kontakte oder office@aeroclub.at und bitten um Verständnis für möglicherweise etwas längere Antwortzeiten.
Lieferungen aus unserem Webshop werden in Kürze wieder aufgenommen werden.
ÖAeC/FAA Zivilluftfahrtbehörde
Bis auf Weiteres ist kein Parteienverkehr möglich. Das Behördenbüro hält einen Notbetrieb aufrecht.
Wir ersuchen um Übermittlung von Anbringen per Email an faa@aeroclub.at, oder um postalische Übermittlung. Gleichzeitig ersuchen wir um Geduld - die Bearbeitung von Anbringen unterliegt noch nicht absehbaren Verzögerungen.
Montag, 27. April 2020
Novelle der Luftverkehrsregeln - LVR 2014
Änderungen/Neuerungen sind u.a.:
ab 24.4.2020
+ Sonderbestimmungen für militärisch operationellen Flugverkehr (39., 40.)
ab 21.5.2020
+ IFR Mindestflughöhen (7a.)
+ Betrieb von Flugmodellen innerhalb von Kontrollzonen (18.(5))
+ Flugplanlose Einflüge aus dem Ausland in Luftraum G, E (21.)
+ Fernmündliche oder elektronische Flugplanschließung (22.(3))
+ NVFR Mindestflughöhe (24.(2))
+ „operations normal“ Meldung (27a.)
+ Transponder (30.)
+ Temporäre zivile Luftraumreservierung (31.)
+ Ausnahmen für Staffelung und für Ambulanz-/Rettungsflüge (37., 38.)
+ LO R 1 Seibersdorf (Anhang B Teil A.1.(1))
+ LO R 15 Wien (Anhang B Teil A.2.(1, 2))
+ LO R 16 Neusiedler-See (Anhang B Teil A.3.(1))
+ LO R 8 Hochfilzen (Anhang D Abschnitt A Teil 7)
Terminverschiebung: Salzburg TAL 2020
Salzburg TAL 03. bis 08. August
Streckensegelflug im Wettbewerb behutsam trainieren
Gewertet wird neben der „108er Klasse“ und „Offene Klasse“ inkl. FAI-Wertungspunkten auch der Salzburger Landesmeister. Als besondere Attraktion wird 2020 der „Tauernpokalsieger“ ermittelt. Piloten, die sowohl beim Grimming TAL als auch beim Salzburg TAL teilnehmen, werden in einer Kombiwertung über alle Klassen gewertet. Für diese Piloten ist die Flugplatzmitgliedschaft in LOGO und LOSM während der Sommersaison 2020 inbegriffen.