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Sicherheitsempfehlung

Sicherheitshinweis - Occurrence Reporting

In Erfüllung des Punktes MST.027 des European Plans for Aviatiion Safety EPAS 2018-2022 wird auf Sinn und Zweck des occurrence reportings hingewiesen.

Informationen in einem occurrence report dürfen nicht für Klärung von Schuld- und Haftungsfragen verwendet werden, sondern ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Deshalb dürfen diese Informationen nicht für Disziplinar- oder Verwaltungsverfahren gegen den Meldenden und in der Meldung vorkommenden Personen verwendet werden (Nähere Informationen sind auf der Homepage der ACG zu finden).
 
Alle Piloten und sonstige Verantwortliche werden daher aufgefordert, bei sicherheitsrelevanten Vorfällen occurrence reports abzugeben, weil aus Einzelfällen Schlüsse gezogen und gegebenenfalls Empfehlungen abgegeben werden können, die die Sicherheit der Luftfahrt erhöhen.
 
Dr. Günther Dobretsberger
Behördenleiter ÖAeC/FAA

Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet im Raum SALZBURG

im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes ( 19. und 20.9. )

wurde durch Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung festgelegt und mittels AIP SUP 006/18 verlautbart.

AIR EXPO ZELL

Die 10. Auflage der größten Flugsport-Fachmesse Österreichs

Freitag:
ab 20:00 Uhr: Eröffnung mit den Hollerstauden

Samstag:
Tag der Luftfahrzeugtechnik in der Werft Zell am See
ab 19:30 Uhr: EXPO-Party und Livemusik mit unserem Trike-Piloten Martin Guggenbichler und Band TAKE3

Sonntag:
14 Uhr: Flugshow - unter anderem mit der Red Bull P38 Lightning und dem tschechischen Red Bull Kunstflugteam

Zeitweilige Flugbeschränkungsgebiete im Raum WIEN

im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes ( 29.-31.8, 7.+8.9. und 13.+14.9. )

Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer, geschätzte Flugsportfreunde!
Im August und September finden mehrere Veranstaltungen in Wien statt. Solche Veranstaltungen stellen ein wichtiges Ereignis dar und können nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung wurden durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung die zeitweiligen Flugbeschränkungsgebiete WIEN verordnet.
Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die nachfolgenden Informationen zu beachten und von unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Generalmajor Mag. Karl GRUBER
Salzburg, August 2018

EASA veröffentlicht Rules für DTO !

Die VO(EU) 1119/2018 tritt am 02.09.2018 in Kraft

und ergänzt die VO(EU) 1178/2011 (Aircrew Regulation).

Den Text der VO kann man hier in Deutsch oder Englisch downloaden und lesen.

Austro Control hat dazu bereits eine Bekanntmachung auf der Website, dass ab Inkrafttreten Deklarationen für die Ausbildung MOTORFLUG möglich sein werden.

Für den SEGELFLUG bleiben die Bestimmungen über die DTO (wie auch für die ATO) durch die Republik Österreich weiterhin ausgesetzt. Für die nächsten Monate sind seitens der EASA umfangreiche Änderungen des Part-FCL für den Segelflug in Aussicht gestellt, die jedenfalls abzuwarten sind. Es wird seitens des ÖAeC/FAA angedacht, bis Jahresbeginn 2019 die Möglichkeit zu schaffen, auf vereinzelt geäußerten Wunsch von Ausbildungsorganisationen ATOs zu genehmigen bzw. DTO-Erklärungen entgegenzunehmen. Die Neuerungen im Part-FCL für den Segelflug sind deshalb abzuwarten, weil die Prüfungsfragen an die geänderte Rechtslage anzupassen sein werden. Das Opt-out wird dadurch nicht aufgehoben, es kann weiterhin nach den bestehenden Ausbildungsbewilligungen (national) ausgebildet werden.

Fliegergruppe Weinviertel

Temporäre Änderung des Betriebsumfanges am Segelflugfeld LOAR:

Vom 4. August bis 4. September 2018 ist der Betriebsumfang am Segelflugfeld Altlichtenwarth auf Motorflugzeuge bis 2t MTOW erweitert worden. Die Erweiterung erfolgt im Rahmen des am Samstag den 1. 9. und Sonntag den 2. 9. 2018 stattfindenden Flugplatzfestes.

Motorflugzeugpiloten, die diese Gelegenheit einmal ins Weinviertel zu fliegen, ausnützen wollen, werden gebeten vorher mit dem Betriebsleiter unter der Nummer +43 664 273 68 85 Kontakt aufzunehmen, damit die Betriebsdienste an Ort und Stelle sicher gestellt werden können.

Automatische Validierung in der Union erteilter Flugbesatzungslizenzen

Änderung der VO(EU) 1178/2011, Part-FCL

Die am 27.7.2018 verlautbarte VO(EU) 2018/1065 sagt, wer mit einer in Österreich erteilten FCL-Lizenz in einem nicht in Österreich reg. EU-Lfz in ein Drittland (z.B. Albanien, Mazedonien, Serbien, Ukraine usw.) fliegt bzw. wer mit einem OE-reg. Lfz und einer nicht in Österr. erteilten FCL-Lizenz in ein Drittland fliegt, muss wie folgt beachten:

Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird wie folgt geändert:
2. Anhang I (Teil-FCL) wird wie folgt geändert: a) In FCL.045 wird folgender Buchstabe e angefügt:
e) Ein Pilot, der beabsichtigt, das Gebiet der Union mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem eingetragen ist, in dem die Lizenz der Flugbesatzung erteilt wurde, muss die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage, in der die ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird, sowie die Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben, aufgeführt sind, ausgedruckt oder in elektronischer Form mitführen.

Die Verordnung gilt ab 16.8.2018, das ist der 20. Tag nach der Verlautbarung im OJ der Union.

Das wird sicher einige Piloten treffen. Damit nicht jeder einzelne Pilot daran denken muss, kann eine Hardcopy des betreffenden Dokuments als Beilage zu den Bordpapieren sehr zweckdienlich sein.

[ÖAeC]

Vorbereitungskurs bei der Flugschule ASKÖ Wien

Die Flugschule ASKÖ Wien beabsichtigt einen

Vorbereitungskurs für den Erwerb der eingeschränkten Grundberechtigung für Luftfahrzeugwarte gem. § 123 ZLPV 2006 für Segelflugzeuge (auch mit Klapptriebwerk) und eigenstartfähige Motorsegler durchzuführen. Hier geht es zu Detailinformationen .

ÖSTM Präzisionsflug 2018

07.-09.09.2018: am Flugplatz Weiz

findet der diesjährige Doppelbewerb zur Staatsmeisterschaft im Präzisionsflug 2018 statt.  Hier geht es zur Ausschreibung.

Air Navigation Race


Ausschreibung

Das ANR wird zum ersten Mal veranstaltet. Hier geht es zur Ausschreibung und zum Regelwerk.

In aller Kürze: Was ist Air Navigation Race?
Air Navigation Race bedeutet in erster Line Fun für Piloten, Navigatoren und Zuschauer.
Die Crews muss einen virtuellen Parcours (Korridor) zeitgenau durchfliegen, dabei muss die Start- und die Ziellinie zur exakten vorgegebenen Zeit überflogen werden. Der virtuelle Korridor darf nicht verlassen werden, denn alle diese Abweichungen werden mit Strafpunkten versehen. Der Clou, der Parcours wird von bis zu vier Flugzeugen gleichzeitig abgeflogen, es gibt also bis zu vier Start- und Ziellinien. Die Champions werden durch Qualifikationsflüge (nach Punkten) und Finalflüge (K.O.) ermittelt.