ABSAGE - Informationstage "ÖAeC goes FCL"
zur Anwendung des Unionsrechts für Ballonfahrer und Segelflieger
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen müssen die für LINZ, INNSBRUCK und KLAGENFURT ausgeschriebenen Informationstage abgesagt werden.
Wir sind bemüht ersatzweise entsprechende Information über internetbasierende Kommunikationskanäle aufzubereiten!
Wir werden so rasch als möglich über unsere Website und per Email Details zu Verfügung stellen.
[ÖAeC]
ABSAGE - Season Opener 2020 in Innsbruck, Dornbirn und Wien
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen müssen die Season Opener in Innsbruck (11.3), Dornbirn (12.3) und Wien (21.3) abgesagt werden. Die Veranstaltungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Wir werden Sie dazu zeitgerecht über unsere Homepage und unseren Newsletter informieren.
[Quelle: Austro Control]
Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet MÜHL-/WALDVIERTEL
von 9. – 13. März 2020 und 16. – 20. März 2020
Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde!
Dieses Übungsvorhaben findet in Ober- und Niederösterreich einmalig für das Jahr 2020 statt. Dabei kommt eine Vielzahl von Militärluftfahrzeugen, welche komplexe Flugmanöver ausführen, zum Einsatz.
Im Rahmen dieser Übung ist dem Österreichischen Bundesheer auch der allgemeine zivile Flugverkehr ein besonderes Anliegen. Zur Sicherheit der Luftfahrt und zu Ihrem Schutz sind daher gewisse Einschränkungen erforderlich.
Diese Einschränkungen anlässlich der zweiwöchigen Übung werden auf ein Minimum reduziert. Als entsprechende für die Flugsicherheit notwendige Maßnahme wurde ein zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet an zehn Nachmittagen im März 2020 errichtet und verlautbart.
Um einen störungsfreien und sicheren Ablauf zu gewährleisten, ersuche ich Sie die beigefügten Informationen zu beachten und jederzeit von unserem Informations- und Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Mag. Wolfgang Wagner, Brigadier
Neue Bestimmungen für Ballonfahrer und Segelflieger
gelten ab 8.4.2020
Die seit langem erwarteten Bestimmungen für Ballonfahrer und Segelflieger wurden im Amtblatt der EU verlautbart und treten mit 8.4.2020 in Kraft.
Hier geht es zu den relevanten Rechtstexten:
Balloon Rule Book
NEU: Part-BFCL ergänzt ab 8.4.20 das Balloon Rule Book EN/DE
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 2020/357 zu Änderung VO(EU) 2018/395 Ballonpilotenlizenzen
Sailplane Rule Book
NEU: Part-SFCL ergänzt ab 8.4.20 das Sailplane Rule Book EN/DE
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 2020/358 zur Änderung VO(EU) 2018/1976 Segelflugzeugpiloten
Austro Control - Season Opener
Termine für 2020
Auch 2020 findet wieder die Season Opener Veranstaltungsreihe mit den wichtigsten Neuerungen aus den Bereichen ATC, AIM, MET und Luftfahrtagentur statt.
Termine ab sofort online.
Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - VORARLBERG
zum Schutz des WEF20 in DAVOS vom 20. bis 25.1.2020
Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter, geschätzte Flugsportfreunde!
Zur Luftraumsicherungsoperation anlässlich des World Economic Forum (WEF 2020) in DAVOS durch die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres wurde ein Flugbeschränkungsgebiet verlautbart.
Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des österreichischen Anteils des betreffenden Luftraumes verantwortlich.
Der Kommandant der Streitkräfte ersucht die nachfolgenden Informationen zu beachten und vom Serviceangebot Gebrauch zu machen.
AERO-CLUB aktuell
EASA FCL
EASA FCL - Österreichische Lizenzen auch noch bis April 2021 gültig.
Weihnachtsgrüße aus Brüssel und Köln.
In Berücksichtigung der Erleichterungen durch Part-SFCL wird die zwingende Umwandlung der nationalen Segelfluglizenzen in eine SPL für manche SegelfliegerInnen noch einmal um ein Jahr verlängert. HM PilotInnen die einen noch bis über den 7.4.2021 hinaus gültigen Segelfliegerschein mit HM-Berechtigung haben, können damit noch bis zum 7.4.2021 weiter fliegen, ohne ins EASA-System konvertieren zu müssen.
Ab 8. April 2020 können Ausbildungen nur mehr in einer DTO/ATO stattfinden. Unsere Behörde, der Österreichische Aero-Club/FAA, wird alle notwendigen dazu Unterlagen nach Veröffentlichung des Part-SFCL im Amtsblatt der EU auf seiner Homepage zur Verfügung stellen.
ACHTUNG: Wer konvertiert, muss von da an vor jedem Flug selbst kontrollieren, ob u.a. innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Flug zwei Flüge mit einem Fluglehrer im Flugbuch stehen, die das Unionsrecht vorsieht. Diese Flüge dürfen auch vor der Lizenzkonvertierung mit einem Fluglehrer gem. ZLPV stattgefunden haben!
Alle Details stehen im PDF.
1. Flugplatz Zell am See Golftrophy
am Sa und So, 12. und 13.10.2019
Link zur Ausschreibung
Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet
Headline
30 SEP 2019, 0600 - 1700
01 OCT 2019, 0600 - 2030
02 OCT 2019, 0600 - 1700
03 OCT 2019, 0600 - 1700
04 OCT 2019, 0600 - 1000
Link zum AIP SUP 009/19