Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - INNSBRUCK
Informelle Tagung der Justiz- und Innenminister vom 11. - 13. Juli 2018
Ein solches Treffen stellt ein wichtiges Ereignis dar und kann nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.
Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die nachfolgenden Informationen zu beachten und vom unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Generalmajor Mag. Karl GRUBER
Salzburg, Juli 2018
RMK/
Der Zeitraum wurde nachträglich um den 11.7. ergänzt - es gibt somit Beschränkungen von 11. bis 13. Juli 2018!
11 JUL 2018, 1500 - 11 JUL 2018, 2100
12 JUL 2018, 0700 LMT - 13 JUL 2018, 2000 LMT
[ÖAeC]
Air Navigation Race
Ausschreibung
Das ANR wird zum ersten Mal veranstaltet. Hier geht es zur Ausschreibung und zum Regelwerk.
In aller Kürze: Was ist Air Navigation Race?
Air Navigation Race bedeutet in erster Line Fun für Piloten, Navigatoren und Zuschauer.
Die Crews muss einen virtuellen Parcours (Korridor) zeitgenau durchfliegen, dabei muss die Start- und die Ziellinie zur exakten vorgegebenen Zeit überflogen werden. Der virtuelle Korridor darf nicht verlassen werden, denn alle diese Abweichungen werden mit Strafpunkten versehen. Der Clou, der Parcours wird von bis zu vier Flugzeugen gleichzeitig abgeflogen, es gibt also bis zu vier Start- und Ziellinien. Die Champions werden durch Qualifikationsflüge (nach Punkten) und Finalflüge (K.O.) ermittelt.
Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - WIEN A + B
Besuch des Präsidenten der russischen Föderation am 5. Juni 2018
Ein solches Treffen stellt ein wichtiges Ereignis dar und kann nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die entsprechenden Informationen zu beachten und vom unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Generalmajor Mag. Karl GRUBER
GAFOR Service in SkyDemon
Eine Information des bmvit
zur Wiederaufnahme des Online-Service
GNSS APP/DEP für ZELL AM SEE
Wichtige Information für SICHTFLIEGER
Seit Ende März 2018 führt ein neues Instrumenten-Anflugverfahren (GPS) vom Bereich Hahnenkamm (ca.3.000 m) über den Pass Thurn (ca. 2.600 m) in Richtung Mittersill zum Flugplatz Zell am See.
Um NEAR MISSES mit Instrumenten-Anflügen, vor allem am Pass Thurn, zu vermeiden, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Wolkenabstände (horizontal min. 1.500 m, vertikal min. 300 m) bei allen Sichtflügen besonders zu beachten!
Der Instrumenten-Abflug erfolgt in umgekehrter aber ähnlicher Wegführung.
Austro Control Push Service
Ausbildungen in einer RF nach dem 08.04.2018
Information an alle Ausbildungsorganisationen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Obschon das Ende der Frist gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Art 10a Abs 3 für die Durchführung von Ausbildungen durch JAR-gemäße Ausbildungsorganisationen („Registered Facilities - RFs“), die vor dem 08.04.2015 eingetragen wurden, bis auf weiteres aufgeschoben wurde, sind Ausbildungen ab 08.04.2018 gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Teil FCL durchzuführen.
Um Ausbildungsorganisationen, welche bisher Ausbildungen auch gemäß JAR-FCL durchführen durften, eine Hilfestellung zu leisten, werden die Ausbildungspläne, die für die neue Ausbildungsorganisationen (DTO) konzipiert wurden vorab veröffentlicht. Sie sollen eingetragenen Zivilluftfahrerschulen (RF) unterstützen die in der Flugschule vorhandenen Ausbildungspläne zu adaptieren und auch helfen sich auf die Umstellung vorzubereiten. Sobald der Ausbildungsbetrieb auf DTO umgestellt wurde (wir erwarten eine Veröffentlichung der zu Grunde liegenden Verordnung im Sommer 2018), können die von ACG veröffentlichten Ausbildungsprogramme vollinhaltlich genutzt werden.
Wenn sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren sie bitte ihre Sachbearbeiterin, ihren Sachbearbeiter oder schreiben eine E-Mail an flugschulen@austrocontrol.at.
Ausnahmeregelung betreffend Opt-Out mit 8.4.2018
Die sechste Änderung der VO(EU) 1178/2011 (Part-FCL) mit welcher das „Opt-Out“ für die Bestimmungen betreffend BALLONFAHRT und SEGELFLUG verlängert wird, wird auf Grund von Verzögerungen im europäischen Gesetzgebungsprozess voraussichtlich erst im Juni 2018 in Kraft treten. Nachdem die derzeit gültige „Opt-Out“ Möglichkeit für die Bestimmungen betreffend BALLONFAHRT und SEGELFLUG sowie die Möglichkeit für registrierte Zivilluftfahrerschulen (RF) weiterhin auszubilden mit 08.04.2018 endet, wurden die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten seitens der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) aufgefordert, gemäß Artikel 14 Absatz 4 der VO(EG) 216/2008 (Basic Regulation) entsprechende Freistellungen zu erteilen, welche eine durchgehende Tätigkeit der bestehenden registrierten Zivilluftfahrerschulen (RF) sowie das Weiterbestehen der nationalen Lizenzen in Bezug auf oben genannte Bereiche ermöglichen soll, bis die Änderung der VO(EU) 1178/2011 in Kraft tritt. Der Österreichische Aero-Club sowie die Austro Control GmbH haben entsprechende Freistellungen bereits erteilt (vgl ZPH FCL 004 und ZPH FCL 002 des ÖAeC/FAA und ZPH FCL 2 der ACG), sodass ein Weiterbestehen der derzeitigen Rechtslage bis zur entsprechenden Änderung der VO(EU) 1178/2011 gewährleistet ist.
Hinweis:
Beide ZPH des ÖAeC/FAA sind auf der Website des ÖAeC im Downloadbereich der Behörde unter HINWEISE UND ANWEISUNGEN abrufbar.
Der ZPH der Austro Control ist auf der Website der ACG abrufbar.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
BSO-Präsient Rudolf Hundstorfer informiert
in einem Schreiben über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die mit 25. Mai in Kraft tritt und auch alle SPORTVERBÄNDE und SPORTVEREINE betrifft.
Die Materialien zur DSGVO sind auf der Website der BSO zu finden.