2. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung
tritt mit 26. Dezember 2020 in Kraft
(Gültigkeit wurde von 5.1. bis 14.1. und nun nochmals bis 24.1. verlängert)
Liebe Flugsportler:innen!
Werte Vereinsobleute und Freund:innen des ÖAeC!
Zusammen mit Weihnachtsgrüßen des Präsidenten, dürfen wir aufgrund einer neuen Ausgabe der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, die mit 26. Dezember 2020 um 0.00 Uhr in Kraft tritt, ein Update unserer "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb" zur Verfügung stellen.
Frohes Fest und Glück ab, gut Land 2021
Euer Team Aero-Club
Mitgliederinformation - Modellflug
Liebe AeroClub-Mitglieder,
das zu Ende gehende Jahr und vor allem der Jahreswechsel ist für uns alle eine besondere Herausforderung. Dazu kommen die Umstellungen in der Mitgliederverwaltung, die verbunden mit der Registrierungspflicht in der Sektion Modellflug nun zusätzlich Irritationen nach sich ziehen.
Hier nochmals eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
ACHTUNG:
Die auf www.dronespace.at zur Registrierung als Betreiber von uLFZ (= Modellflieger, Drohnenbetreiber) nötige Polizzennummer der Flugmodell-Haftpflichtversicherung lautet 4001123142. Eine diesbzgl. Deckungsbestätigung wird unseren Mitgliedern nach Einlangen des Jahresbeitrages zur Verfügung gestellt.
Die Bearbeitung kann aufgrund des zum heurigen Jahresbeginn massiven Aufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis und etwas Geduld.
Gleichzeitig dürfen wir darauf verweisen , dass sämtliche Mitgliedsrechte und Versicherungsdeckungen selbstverständlich für
+ bereits 2020 bestandene Mitgliedschaften jedenfalls bis 31.3.2021 und
+ Neumitglieder ab nachweislicher Bezahlung des für 2021 vorgeschriebenen Beitrages
trotz noch nicht übermittelter Bestätigung bestehen.
2. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung
tritt mit 7. Dezember 2020 in Kraft
Liebe Flugsportler:innen!
Werte Vereinsobleute und Freund:innen des ÖAeC!
Aufgrund des neuerlichen Inkrafttretens der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung am 7. Dezember 2020 um 0.00 Uhr, die für den Flugsport wieder neue Möglichkeiten der Sportausübung bietet, dürfen wir euch ein Update unserer "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb" zur Verfügung stellen.
Glück ab - Gut Land
Euer Team Aero-Club
Covid-19-Notmaßnahmenverordnung
gilt ab 17. November 2020
Liebe Flugsportler:innen!
Werte Vereinsobleute und Freund:nnen des ÖAeC!
Aufgrund des Inkrafttretens der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, wurden Änderungen unserer "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb" notwendig.
Glück ab - Gut Land
Euer Team Aero-Club
Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung
gilt ab 3. November 2020
Liebe FlugsportlerInnen!
Werte Vereinsobleute und FreundInnen des ÖAeC!
Aufgrund des Inkrafttretens der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, wurden Änderungen unserer "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb" notwendig.
Glück ab - Gut Land
Euer Team Aero-Club
Covid-19-MaßnahmenVO "3. und 4. Novelle"
gilt ab 25. Oktober 2020
Liebe FlugsportlerInnen!
Werte Vereinsobleute und FreundInnen des ÖAeC!
Die 3. und 4. Novelle der Covid-19-Maßnahmenverordnung enthalten ab 25.10.2020 wiederum Änderungen, die in unsere "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb" eingearbeitet wurden.
Glück ab - Gut Land
Euer Team Aero-Club
Modellflug lernen
Modellflug lernen mit der Lehrer/Schüler Steuerung
der Landesverband Steiermark stellt die technische Grundlage dafür zur Verfügung
Zielspringen 2020
Österr. Staats- und Meisterschaften am 05. und 06. September 2020 auf dem Flugplatz Leoben-Timmersdorf
Alle Ergebnisse sind hier zu finden
Juniorenmeisterschaft im Segelflug - Siegerehrung
Die Österreichischen Juniorenmeister im Segelflug sind gekürt.
Am Samstag gingen die Österreichischen Meisterschaften im Segelflug in Timmersdorf zu Ende und es gab mit Juniorenmeister Lukas Kirchberger, SFC Mariazell, Vizemeister Daniel Lampel SFC Fürstenfeld und Benjamin Zoller von der ISV würdige Gewinner.
Das Wetter ließ zwar nur drei Wertungstage zu, nichts desto weniger waren es spannende Flüge und tolle Leistungen im internationalen Starterfeld...
Wichtige Information zu COVID-19 FÖRDERMÖGLICHKEIT
Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds
Liebe Vereinsverantwortliche!
- Eine negative Bilanz muss nicht ausgewiesen werden um eine Förderung zu erhalten.
- Allfällige Kosten für Steuerberatung sind förderbar.
- Das 3. Quartal 2020 kann bei Antragstellung als Schätzung beinhaltet sein und ist ab Oktober 2020 abzurechnen. Die beantragte/gewährte Förderung kann bei Abrechnung nicht mehr erhöht werden.
- Der Fonds arbeitet nach dem Prinzip „first come, first serve“.
- Ist der Fördertopf geleert, ist keine Antragstellung mehr möglich. Anträge werden seit 8.7.2020 entgegengenommen; ausschließlich online über die Website des Fonds. Wartet also nicht zu lange mit einer Antragstellung