2. COVID-19-Maßnahmenverordnung
gilt ab 15. September 2021
Liebe Mitglieder!
Die Änderungen findet Ihr in unseren neuen "Empfehlungen für COVID-Flugbetrieb".
Glück ab, gut Land
Team Aero-Club
Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - WIEN
Weltkonferenz der Parlamentspräsident*innen & Anti-Terrorismusgipfel // 6.9. 8 Uhr - 9.9. 18 Uhr
Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter, geschätzte Flugsportfreunde!
Mit dem österreichischen Parlament ist 2020/21 zum ersten Mal in der Geschichte ein nationales Parlament Ko-Gastgeber der 5. Weltkonferenz der Parlamentspräsident*innen aller UN-Mitgliedstaaten, gefolgt vom 1. globalen parlamentarische Gipfel zur Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus.
Zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung wurde durch die Frau Bundesministerin für Landesverteidigung das zeitweilige Flugbeschränkungsgebiet WIEN verordnet. Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die Informationen zu beachten und von unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Brigadier Mag. GERFRIED PROMBERGER
ÖAeC unterzeichnet Rahmenvertrag mit dem BMK
Information des Präsidenten an die Mitglieder
Die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung
bringt ab 1. Juli Erleichterungen
Liebe Mitglieder!
Hier findet Ihr die neuen "Empfehlungen für COVID-Flugbetrieb".
Glück ab, gut Land
Team Aero-Club
FE(S)-Standardisierungskurs
Einladung zu einem FE(S)-Standardisierungskurs
zugleich FE(S)-Auffrischungslehrgang
Die Zivilluftfahrtbehörde 1. Instanz ÖAeC/FAA hält für den Erwerb einer Prüferberechtigung Segelflug einen Standardisierungskurs gem SFCL.430 ab.
Dieser Kurs wird auch als Auffrischungslehrgang für Prüfer Segelflug gem SFCL.460 (b)(1) für die Verlängerung der FE(S)-Berechtigung abgehalten.
Freitag, 16.07.2021, 1000Uhr in LOAU, Flugplatz Stockerau
Der Kurs ist mit 15 Teilnehmern limitiert.
ANMELDUNGEN (link zur Einladung) bitte direkt per E-Mail an faa@aeroclub.at
5. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung
tritt am 10. Juni 2021 in Kraft
Liebe Mitglieder!
Die aktuellen Änderungen der CoV-19-ÖV rufen neue "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb" hervor.
Glück ab - Gut Land
Team Aero-Club
Covid-19-Öffungsverodnung
tritt mit 19. Mai 2021 in Kraft
Liebe Flugsporttreibende!
Die CoV-19-ÖV bringt neue "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb".
Glück ab - Gut Land
Team Aero-Club
Die 11. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
verlängert erneut das Auslaufdatum
Liebe Flugsporttreibende!
Die 11. Novelle der 4.CoV-19-SchuMaV verlängert, verbunden mit geringfügigen Äanderungen, wiederum die Gültigkeit der "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb".
Glück ab - Gut Land
Team Aero-Club
4. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
ist seit 15.3.2021 in Kraft
Liebe Flugsporttreibende!
Die 4. Novelle der 4.CoV-19-SchuMaV erforderte eine umfassende Überarbeitung der "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb".
Glück ab - Gut Land
Team Aero-Club
Hubschrauber Taktik Kurs
im Übungsgebiet „OBERÖSTERREICH“ und “NIEDERÖSTERREICH”
Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Flugsportfreunde!
Das Österreichische Bundesheer leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit unserer Republik. Die Durchführung von Hubschrauberübungen im taktischen Rahmen ermöglicht es, im Einsatz die Abläufe und notwendigen Verfahren zu beherrschen. Die Zusammenarbeit von mehreren Hubschraubern ist ein überaus komplexes Unterfangen und bedarf einer guten Vorbereitung und der regelmäßigen Übung.
In der Zeit von 22.- 26.März 2021, von 06. - 09. April 2021 und von 12.-16-April 2021 findet dieses Übungsvorhaben grundsätzlich zwischen 0800loc bis spätestens ECET statt. Dabei kommen Militärluftfahrzeuge zum Einsatz, welche komplexe Flugmanöver auch im Tiefflug ausführen. Der Übungsraum beschränkt sich auf Teile von OBERÖSTERREICH bzw. Teile von NIEDERÖSTERREICH, wobei die Zivilflugplätze (ausgenommen OTTENSCHLAG) ausgespart werden.
Im Rahmen dieser Übung ist dem Österreichischen Bundesheer auch der allgemeine zivile Flugverkehr ein besonderes Anliegen. Um einen störungsfreien und sicheren Ablauf zu gewährleisten, ersuche ich Sie die beigefügten Informationen zu beachten und von unserem Informations- und Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches Glück ab–gut Land!
Mag. Wolfgang WAGNER, Brgd