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Novelle der Luftverkehrsregeln - LVR 2014

Änderungen/Neuerungen sind u.a.:

    ab 24.4.2020
+ Sonderbestimmungen für militärisch operationellen Flugverkehr (39., 40.)
    ab 21.5.2020
+ IFR Mindestflughöhen (7a.)
+ Betrieb von Flugmodellen innerhalb von Kontrollzonen (18.(5))
+ Flugplanlose Einflüge aus dem Ausland in Luftraum G, E (21.)
+ Fernmündliche oder elektronische Flugplanschließung (22.(3))
+ NVFR Mindestflughöhe (24.(2))
+ „operations normal“ Meldung (27a.)
+ Transponder (30.)
+ Temporäre zivile Luftraumreservierung (31.)
+ Ausnahmen für Staffelung und für Ambulanz-/Rettungsflüge (37., 38.)
+ LO R 1 Seibersdorf (Anhang B Teil A.1.(1))
+ LO R 15 Wien (Anhang B Teil A.2.(1, 2))
+ LO R 16 Neusiedler-See (Anhang B Teil A.3.(1))
+ LO R 8 Hochfilzen (Anhang D Abschnitt A Teil 7)

COVID-19 und SPORT

ORF 1 - Talk Spezial, 9.4.2020

In der gestrigen Fernsehfragestunde kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz an, dass in der kommenden Woche - zwischen 13. und 19. April - die weitere Vorgangsweise für den SPORTBEREICH durch Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler präsentiert werden wird.

Erste Lockerungen für Sport im Freien, wo die Einhaltung von Sicherheitsabständen gewährleistet ist, wurden durch Kanzler kurz bereits angedeutet.

Die Spitze des ÖAeC steht auch mit dem Sportministerium in Kontakt, um diesbezügliche Möglichkeiten für den Flugsport auszuloten.

Wir hoffen auf baldige erste Schritte mit zumindest eingeschränkten Möglichkeiten für Flugbetrieb.

Euer Team Aero-Club

COVID-19 - Erhaltungs-/Wartungsarbeiten

Pressemeldung der APA

Aufgrund zahlreicher Anfragen zu diesem Betretungsverbot ersuchte die Bundes-Sportorganisation Sport Austria das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentliche Leistungen und Sport um Klarstellung, die Vizekanzler Werner Kogler heute wie folgt übermittelte: "Nach Rücksprache mit dem Krisenstab des Gesundheitsministeriums gebe ich bekannt, dass Sportstätten zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten betreten werden dürfen. Sie sind unter den Ausnahmen subsummiert, die das Maßnahmengesetz vorsieht. Dabei ist zu beachten, dass von den Ausführenden dieser Tätigkeiten ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist."
Im Zusammenhang mit dieser Klarstellung ersucht der Bundesminister, alle Personen, die mit diesen Tätigkeiten betraut sind, größtmögliche Vorsicht an den Tag zu legen. "In jedem Fall ist es vorzuziehen, die Arbeiten über einen längeren Zeitraum zu erstrecken und mit weniger Personen das Auslangen zu finden. Es besteht kein Grund zur Eile.

Mitgliederinformation zu COVID-19

Bleibt am Boden!

Liebe Aero - Club Mitglieder und Flugsportinteressierte,

wir leben in außergewöhnlichen Zeiten und diese erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. In jüngster Zeit häufen sich Fragen in Bezug auf die Rechtslage, ob ein Flugbetrieb zulässig ist.

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Website nach Serverschaden wieder am Letztstand

 

Wir bitten um Entschuldigung, dass in den letzten Tagen die Website nicht oder nur eingeschränkt online war.

Das Team des ÖAeC

Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet MÜHL-/WALDVIERTEL

von 9. – 13. März 2020 und 16. – 20. März 2020

Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde!

Das Österreichische Bundesheer leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit unserer Republik. Die Durchführung von Hubschrauberübungen im taktischen Rahmen, ermöglicht es im Einsatz, die Abläufe und notwendige Verfahren zu beherrschen.  Die Zusammenarbeit von mehreren Hubschraubern ist ein überaus komplexes Unterfangen und bedarf einer guten Vorbereitung und der regelmäßigen Übung.
Dieses Übungsvorhaben findet in Ober- und Niederösterreich einmalig für das Jahr 2020 statt. Dabei kommt eine Vielzahl von Militärluftfahrzeugen, welche komplexe Flugmanöver ausführen, zum Einsatz.
Im Rahmen dieser Übung ist dem Österreichischen Bundesheer auch der allgemeine zivile Flugverkehr ein besonderes Anliegen. Zur Sicherheit der Luftfahrt und zu Ihrem Schutz sind daher gewisse Einschränkungen erforderlich.
Diese Einschränkungen anlässlich der zweiwöchigen Übung werden auf ein Minimum reduziert. Als entsprechende für die Flugsicherheit notwendige Maßnahme wurde ein zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet an zehn Nachmittagen im März 2020 errichtet und verlautbart.
Um einen störungsfreien und sicheren Ablauf zu gewährleisten, ersuche ich Sie die beigefügten Informationen zu beachten und jederzeit von unserem Informations- und Serviceangebot Gebrauch zu machen.
 
Ein herzliches Glück ab – gut Land!
Mag. Wolfgang Wagner, Brigadier

Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - VORARLBERG

zum Schutz des WEF20 in DAVOS vom 20. bis 25.1.2020

Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter, geschätzte Flugsportfreunde!
Zur Luftraumsicherungsoperation anlässlich des World Economic Forum (WEF 2020) in DAVOS durch die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres wurde ein Flugbeschränkungsgebiet verlautbart.
Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des österreichischen Anteils des betreffenden Luftraumes verantwortlich.
Der Kommandant der Streitkräfte ersucht die nachfolgenden Informationen zu beachten und vom Serviceangebot Gebrauch zu machen.

AERO-CLUB aktuell

Dezember 2019

Die News des Präsidenten

zu aktuellen Themen

sind hier abrufbar.

[ÖAeC]

1. Flugplatz Zell am See Golftrophy

am Sa und So, 12. und 13.10.2019

Link zur Ausschreibung

Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet

Headline

30 SEP 2019, 0600 - 1700
01 OCT 2019, 0600 - 2030
02 OCT 2019, 0600 - 1700
03 OCT 2019, 0600 - 1700
04 OCT 2019, 0600 - 1000

Link zum AIP SUP 009/19