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Novelle der Luftverkehrsregeln - LVR 2014

Änderungen/Neuerungen sind u.a.:

    ab 24.4.2020
+ Sonderbestimmungen für militärisch operationellen Flugverkehr (39., 40.)
    ab 21.5.2020
+ IFR Mindestflughöhen (7a.)
+ Betrieb von Flugmodellen innerhalb von Kontrollzonen (18.(5))
+ Flugplanlose Einflüge aus dem Ausland in Luftraum G, E (21.)
+ Fernmündliche oder elektronische Flugplanschließung (22.(3))
+ NVFR Mindestflughöhe (24.(2))
+ „operations normal“ Meldung (27a.)
+ Transponder (30.)
+ Temporäre zivile Luftraumreservierung (31.)
+ Ausnahmen für Staffelung und für Ambulanz-/Rettungsflüge (37., 38.)
+ LO R 1 Seibersdorf (Anhang B Teil A.1.(1))
+ LO R 15 Wien (Anhang B Teil A.2.(1, 2))
+ LO R 16 Neusiedler-See (Anhang B Teil A.3.(1))
+ LO R 8 Hochfilzen (Anhang D Abschnitt A Teil 7)

COVID-19 und SPORT

ORF 1 - Talk Spezial, 9.4.2020

In der gestrigen Fernsehfragestunde kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz an, dass in der kommenden Woche - zwischen 13. und 19. April - die weitere Vorgangsweise für den SPORTBEREICH durch Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler präsentiert werden wird.

Erste Lockerungen für Sport im Freien, wo die Einhaltung von Sicherheitsabständen gewährleistet ist, wurden durch Kanzler kurz bereits angedeutet.

Die Spitze des ÖAeC steht auch mit dem Sportministerium in Kontakt, um diesbezügliche Möglichkeiten für den Flugsport auszuloten.

Wir hoffen auf baldige erste Schritte mit zumindest eingeschränkten Möglichkeiten für Flugbetrieb.

Euer Team Aero-Club

COVID-19 - Erhaltungs-/Wartungsarbeiten

Pressemeldung der APA

Aufgrund zahlreicher Anfragen zu diesem Betretungsverbot ersuchte die Bundes-Sportorganisation Sport Austria das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentliche Leistungen und Sport um Klarstellung, die Vizekanzler Werner Kogler heute wie folgt übermittelte: "Nach Rücksprache mit dem Krisenstab des Gesundheitsministeriums gebe ich bekannt, dass Sportstätten zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten betreten werden dürfen. Sie sind unter den Ausnahmen subsummiert, die das Maßnahmengesetz vorsieht. Dabei ist zu beachten, dass von den Ausführenden dieser Tätigkeiten ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist."
Im Zusammenhang mit dieser Klarstellung ersucht der Bundesminister, alle Personen, die mit diesen Tätigkeiten betraut sind, größtmögliche Vorsicht an den Tag zu legen. "In jedem Fall ist es vorzuziehen, die Arbeiten über einen längeren Zeitraum zu erstrecken und mit weniger Personen das Auslangen zu finden. Es besteht kein Grund zur Eile.

Mitgliederinformation zu COVID-19

Bleibt am Boden!

Liebe Aero - Club Mitglieder und Flugsportinteressierte,

wir leben in außergewöhnlichen Zeiten und diese erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. In jüngster Zeit häufen sich Fragen in Bezug auf die Rechtslage, ob ein Flugbetrieb zulässig ist.

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Website nach Serverschaden wieder am Letztstand

 

Wir bitten um Entschuldigung, dass in den letzten Tagen die Website nicht oder nur eingeschränkt online war.

Das Team des ÖAeC

Hannes Taborsky, Vizepräsident des ÖAeC informiert

 
Werte Fliegerinnen und Flieger!

Wir leben in außergewöhnlichen Zeiten und diese erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.

Ich darf mich herzlich bei jenen bedanken, welche derzeit ihre persönlichen Bedürfnisse hintanstellen, um ihre Mitbürger und die Behörden bei der Bewältigung dieser globalen Notlage zu unterstützen. Das dringende Ersuchen des Aero-Club der Verordnung zum COVID-19 Maßnahmengesetz vom 15. März Folge zu leisten und bis zur Beendigung der Maßnahmen der Bundesregierung auf flugsportliche sowie Vereinsaktivitäten zu verzichten ist weiter aufrecht.

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Flugbetriebliche Maßnahmen infolge COVID-19

Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. BTH A-011

Ausnahmen und alternative Nachweisverfahren (Alternative Means of Compliance / AltMoC) im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)

Information zu "ÖAeC goes FCL"

Ersatzweise zu abgesagten Terminen als Videobotschaft

Werte Flugsportgemeinde!

Damit die, in Vorbereitung auf die Anwendung unionsrechtlicher Bestimmungen für Ballonfahrer und Segelflieger, nötigen Detailinformationen zu Euch gelangen können, haben wir die Vorträge in Form von Videos gestaltet.

Hier die Links zu den VIDEO-Vorträgen:  Intro Präsident  / BFCL/SFCL / FI/FE / DTO

Links zu den jeweiligen PDF: Intro Präsident  / BFCL/SFCL / FI/FE / DTO

XContest & OLC 2020

Aktuelle Information infolge COVID-19 für alle Teilnehmer!

Aufgrund der derzeit geltenden strikten Regelungen durch die österreichische Bundesregierung wurde seitens des XC-Gremiums und der OLC Verantwortlichen beschlossen, dass die Einreichung bzw Wertung von Flügen für die beiden Streckenflug Staatsmeisterschaften Hänge- und Paragleiten für die Dauer der erlassenen Beschränkungen nicht mehr möglich ist. Die Dauer dieser Maßnahme ist derzeit nicht absehbar. Die Aufhebung dieser Maßnahme erfolgt, sobald die Regelungen des österreichischen Gesetzgebers gelockert bzw aufgehoben werden. Wir ersuchen um euer Verständnis! Andreas Steiner und Herbert Siess

EILMELDUNG - Landeverbot für LFZ aus SARS-CoV-2 Risikogebieten

betrifft auch die Sportluftfahrt

Flüge aus u.a. der "Republik Italien" nach Österreich sind untersagt!

Link zum BGBl. 83/2020 idF 142/2020 vom 8.4.2020.

Update: Mittlerweile wurde das Verbot auf mehrere Länder ausgeweitet und verlängert:

China, Südkorea, Iran, Republik Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, Vereinigtes Königreich,  Niederlande, Russische Föderation, Ukraine