Menü

Online-Konferenz für Obmänner/Obfrauen - Sek. Modellflugsport

 

Am 28.05.2020 um 18:00 laden wir zu einer OnLine Konferenz über das Tool "ZOOM" ein.

Die Themen werden sein:

  • COVID-19 und der Modellflugsport - weitere Auswirkungen, Veranstaltungen und Bewerbe
  • EU-Verordnung
  • Neuigkeiten aus dem Sport-/Wettbewerbsbereich
  • Allfälliges

COVID-19 Flugbetriebsregeln

Gültig ab 1.5.20 bis 30.6.20

Liebe Fliegergemeinde!
Nach langer Wartezeit seit der Ankündigung von Lockerungen der Einschränkungen aufgrund Covid-19 auch im Sportbereich, übermitteln wir Euch aufgrund der am 30.4. um 21.50 Uhr veröffentlichten neuen gesetzlichen Grundlagen, die Empfehlungen und Richtlinien des Sportfachverbandes für den Flugbetrieb ab 1. Mai 2020.
Sechs wirklich schwierige Wochen egal ob im Privaten, im Beruf  oder im Sport sind hinter uns. Wir sind froh, dass sich diese weltweite Ausnahmesituation nicht so ausbreiten konnte wie befürchtet. Nun wird in allen Lebenslagen Österreich wieder hochgefahren.
Wir danken nochmals für Euer diszipliniertes Verhalten in den vergangenen Wochen und ersuchen gleichzeitig, unsere Regeln für einen „Normalbetrieb neu“ so gut wie bisher einzuhalten.
DI Wolfgang MALIK, Präsident des ÖAeC
Manfred KUNSCHITZ,Generalsekretär

(Richtlinien zur besseren Verständlichkeit textlich angepasst; 5.5.20)

Lockerungen für den Flugsport

kommen ab 1. Mai

Seit der Pressekonferenz des Sportministers am 15. April ist klar, dass es ab 1. Mai 2020 Möglichkeiten für Flugbetrieb geben wird.

Die Rahmenbedingungen dafür werden in der Verordnung des Sozialministeriums bald verlautbart werden.

Der ÖAeC als Sportfachverband für den Flugsport, wird wie vom Minister angekündigt, fachspezifische Empfehlungen und Richtlinien für alle Arten von Flugbetrieb ausarbeiten und zur Verfügung stellen.

So rasch als möglich werden wir dazu umfassend über mehrere Kanäle informieren.

Es geht wieder aufwärts - Glück ab, gut Land

AKTUELLE INFORMATION zu unserer ERREICHBARKEIT

ÖAeC - Sportfachverband

Das Generalsekretariat ist ab Montag 27. April wieder teilweise besetzt. Alle MitarbeiterInnen sind unter der jeweiligen DW auch im Homeoffice erreichbar.

Wir ersuchen um Übermittlung von Anliegen per Email an ihre gewohnten Kontakte oder office@aeroclub.at und bitten um Verständnis für möglicherweise etwas längere Antwortzeiten.

Lieferungen aus unserem Webshop werden in Kürze wieder aufgenommen werden.

ÖAeC/FAA Zivilluftfahrtbehörde

Bis auf Weiteres ist kein Parteienverkehr möglich. Das Behördenbüro hält einen Notbetrieb aufrecht.

Wir ersuchen um Übermittlung von Anbringen per Email an faa@aeroclub.at, oder um postalische Übermittlung. Gleichzeitig ersuchen wir um Geduld - die Bearbeitung von Anbringen unterliegt noch nicht absehbaren Verzögerungen.

Montag, 27. April 2020

Novelle der Luftverkehrsregeln - LVR 2014

Änderungen/Neuerungen sind u.a.:

    ab 24.4.2020
+ Sonderbestimmungen für militärisch operationellen Flugverkehr (39., 40.)
    ab 21.5.2020
+ IFR Mindestflughöhen (7a.)
+ Betrieb von Flugmodellen innerhalb von Kontrollzonen (18.(5))
+ Flugplanlose Einflüge aus dem Ausland in Luftraum G, E (21.)
+ Fernmündliche oder elektronische Flugplanschließung (22.(3))
+ NVFR Mindestflughöhe (24.(2))
+ „operations normal“ Meldung (27a.)
+ Transponder (30.)
+ Temporäre zivile Luftraumreservierung (31.)
+ Ausnahmen für Staffelung und für Ambulanz-/Rettungsflüge (37., 38.)
+ LO R 1 Seibersdorf (Anhang B Teil A.1.(1))
+ LO R 15 Wien (Anhang B Teil A.2.(1, 2))
+ LO R 16 Neusiedler-See (Anhang B Teil A.3.(1))
+ LO R 8 Hochfilzen (Anhang D Abschnitt A Teil 7)

COVID-19 und SPORT

ORF 1 - Talk Spezial, 9.4.2020

In der gestrigen Fernsehfragestunde kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz an, dass in der kommenden Woche - zwischen 13. und 19. April - die weitere Vorgangsweise für den SPORTBEREICH durch Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler präsentiert werden wird.

Erste Lockerungen für Sport im Freien, wo die Einhaltung von Sicherheitsabständen gewährleistet ist, wurden durch Kanzler kurz bereits angedeutet.

Die Spitze des ÖAeC steht auch mit dem Sportministerium in Kontakt, um diesbezügliche Möglichkeiten für den Flugsport auszuloten.

Wir hoffen auf baldige erste Schritte mit zumindest eingeschränkten Möglichkeiten für Flugbetrieb.

Euer Team Aero-Club

COVID-19 - Erhaltungs-/Wartungsarbeiten

Pressemeldung der APA

Aufgrund zahlreicher Anfragen zu diesem Betretungsverbot ersuchte die Bundes-Sportorganisation Sport Austria das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentliche Leistungen und Sport um Klarstellung, die Vizekanzler Werner Kogler heute wie folgt übermittelte: "Nach Rücksprache mit dem Krisenstab des Gesundheitsministeriums gebe ich bekannt, dass Sportstätten zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten betreten werden dürfen. Sie sind unter den Ausnahmen subsummiert, die das Maßnahmengesetz vorsieht. Dabei ist zu beachten, dass von den Ausführenden dieser Tätigkeiten ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist."
Im Zusammenhang mit dieser Klarstellung ersucht der Bundesminister, alle Personen, die mit diesen Tätigkeiten betraut sind, größtmögliche Vorsicht an den Tag zu legen. "In jedem Fall ist es vorzuziehen, die Arbeiten über einen längeren Zeitraum zu erstrecken und mit weniger Personen das Auslangen zu finden. Es besteht kein Grund zur Eile.

Mitgliederinformation zu COVID-19

Bleibt am Boden!

Liebe Aero - Club Mitglieder und Flugsportinteressierte,

wir leben in außergewöhnlichen Zeiten und diese erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. In jüngster Zeit häufen sich Fragen in Bezug auf die Rechtslage, ob ein Flugbetrieb zulässig ist.

mehr...

Website nach Serverschaden wieder am Letztstand

 

Wir bitten um Entschuldigung, dass in den letzten Tagen die Website nicht oder nur eingeschränkt online war.

Das Team des ÖAeC

Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet MÜHL-/WALDVIERTEL

von 9. – 13. März 2020 und 16. – 20. März 2020

Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde!

Das Österreichische Bundesheer leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit unserer Republik. Die Durchführung von Hubschrauberübungen im taktischen Rahmen, ermöglicht es im Einsatz, die Abläufe und notwendige Verfahren zu beherrschen.  Die Zusammenarbeit von mehreren Hubschraubern ist ein überaus komplexes Unterfangen und bedarf einer guten Vorbereitung und der regelmäßigen Übung.
Dieses Übungsvorhaben findet in Ober- und Niederösterreich einmalig für das Jahr 2020 statt. Dabei kommt eine Vielzahl von Militärluftfahrzeugen, welche komplexe Flugmanöver ausführen, zum Einsatz.
Im Rahmen dieser Übung ist dem Österreichischen Bundesheer auch der allgemeine zivile Flugverkehr ein besonderes Anliegen. Zur Sicherheit der Luftfahrt und zu Ihrem Schutz sind daher gewisse Einschränkungen erforderlich.
Diese Einschränkungen anlässlich der zweiwöchigen Übung werden auf ein Minimum reduziert. Als entsprechende für die Flugsicherheit notwendige Maßnahme wurde ein zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet an zehn Nachmittagen im März 2020 errichtet und verlautbart.
Um einen störungsfreien und sicheren Ablauf zu gewährleisten, ersuche ich Sie die beigefügten Informationen zu beachten und jederzeit von unserem Informations- und Serviceangebot Gebrauch zu machen.
 
Ein herzliches Glück ab – gut Land!
Mag. Wolfgang Wagner, Brigadier