Motorsegler im Motorflug Kurs
MiM-Kurs 2019
Die Flugsportgruppe Union Linz veranstaltet vom 09.01. - 13.01.2019 einen Kurs für die Berechtigung Motorsegler im Motorflug.
Genauere Informationen finden Sie hier
Sicherheitsempfehlung
Sicherheitshinweis - Occurrence Reporting
In Erfüllung des Punktes MST.027 des European Plans for Aviatiion Safety EPAS 2018-2022 wird auf Sinn und Zweck des occurrence reportings hingewiesen.
Behördenleiter ÖAeC/FAA
EASA veröffentlicht Rules für DTO !
Die VO(EU) 1119/2018 tritt am 02.09.2018 in Kraft
und ergänzt die VO(EU) 1178/2011 (Aircrew Regulation).
Den Text der VO kann man hier in Deutsch oder Englisch downloaden und lesen.
Austro Control hat dazu bereits eine Bekanntmachung auf der Website, dass ab Inkrafttreten Deklarationen für die Ausbildung MOTORFLUG möglich sein werden.
Für den SEGELFLUG bleiben die Bestimmungen über die DTO (wie auch für die ATO) durch die Republik Österreich weiterhin ausgesetzt. Für die nächsten Monate sind seitens der EASA umfangreiche Änderungen des Part-FCL für den Segelflug in Aussicht gestellt, die jedenfalls abzuwarten sind. Es wird seitens des ÖAeC/FAA angedacht, bis Jahresbeginn 2019 die Möglichkeit zu schaffen, auf vereinzelt geäußerten Wunsch von Ausbildungsorganisationen ATOs zu genehmigen bzw. DTO-Erklärungen entgegenzunehmen. Die Neuerungen im Part-FCL für den Segelflug sind deshalb abzuwarten, weil die Prüfungsfragen an die geänderte Rechtslage anzupassen sein werden. Das Opt-out wird dadurch nicht aufgehoben, es kann weiterhin nach den bestehenden Ausbildungsbewilligungen (national) ausgebildet werden.
Fliegen in den Dolomiten
nur noch mit PMR-Hörbereitschaft
Der italienische Verband FIVL teilt mit, dass bei allen Flügen in den italienischen Dolomiten Hörbereitschaft auf der PMR Safety Funkfrequenz 8-16 (Kanal 8, Unterkanal 16) bestehen muss. Auf dieser Funkfrequenz wird über Helikopter-Rettungsaktionen informiert.
Damit soll erreicht werden, dass der Luftraum um die Rettungs-Einsatzorte schnell und weiträumig freigemacht wird. Die Funkfrequenz ist nicht zur Notfallalarmierung vorgesehen, diese soll weiterhin über die Notrufnummer 112 erfolgen.
Weitere Infos sind hier und auf der Homepage der FIVL zu finden.
Sailplane Licensing Workshop EASA
Information zum Workshop am 26.06.2018 in Köln
finden Sie hier
Sicherheitsempfehlung
Sicherheitshinweis - Kollision mit Materialseibahn
Anhängend wird ein anonymisiert Abschlussbericht über einen Flugunfall eines Helikopters (Kollision mit einer Materialseilbahn) veröffentlicht. Die in diesem Bericht ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen treffen gleichermaßen auch für die anderen Sparten der Zivilluftfahrt bzw. des Flugsports zu.
Auf die Wichtigkeit der Flugvorbereitung , insbesondere auch der topografischen Analyse wird nachdrücklich hingewiesen.
Dr. Günther Dobretsberger
Behördenleiter ÖAeC/FAA
ÖAeC/FAA Weiterbildungslehrgang HG/PG
Lehrberechtigung
Am Samstag, 19. Mai 2018, findet in der 1. KDFC Hänge- und Paragleiterflugschule ein Weiterbildungslehrgang zur Aufrechterhaltung der Lehrberechtigung statt.
Ort: Sonnenhotel Hafnersee, Plescherken 5, 9074 Keutschach am See
Anmeldung an Ewald Kaltenhofer:
ewald.kaltenhofer@aon.at oder 0664/2223344
Übersichtsliste Baugruppen
unter Behörde > Downloads > Zivilluftfahrzeuge & Luftfahrtgerät >
Referat Fallschirmtechnik
wurde die aktuelle Übersichtsliste der Gurtzeuge, Öffnungsautomaten, Hauptfallschirme, Reservefallschirme, Rettungsgeräte und Rettungsfallschirme per Ende April 2018 veröffentlicht.
Die Liste dient rein zum Überblick der verschiedenen Komponenten. Gurtzeug, Reserve- und Rettungschirme müssen über eine aktuelle und aufrechte TSO verfügen. Der Halter hat sich davon zu vergewissern und das Handbuch, die Angaben und Hinweise der Hersteller und des ÖAeC zu beachten und einzuhalten. Für den Sprung müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Ausnahmeregelung betreffend Opt-Out mit 8.4.2018
Die sechste Änderung der VO(EU) 1178/2011 (Part-FCL) mit welcher das „Opt-Out“ für die Bestimmungen betreffend BALLONFAHRT und SEGELFLUG verlängert wird, wird auf Grund von Verzögerungen im europäischen Gesetzgebungsprozess voraussichtlich erst im Juni 2018 in Kraft treten. Nachdem die derzeit gültige „Opt-Out“ Möglichkeit für die Bestimmungen betreffend BALLONFAHRT und SEGELFLUG sowie die Möglichkeit für registrierte Zivilluftfahrerschulen (RF) weiterhin auszubilden mit 08.04.2018 endet, wurden die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten seitens der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) aufgefordert, gemäß Artikel 14 Absatz 4 der VO(EG) 216/2008 (Basic Regulation) entsprechende Freistellungen zu erteilen, welche eine durchgehende Tätigkeit der bestehenden registrierten Zivilluftfahrerschulen (RF) sowie das Weiterbestehen der nationalen Lizenzen in Bezug auf oben genannte Bereiche ermöglichen soll, bis die Änderung der VO(EU) 1178/2011 in Kraft tritt. Der Österreichische Aero-Club sowie die Austro Control GmbH haben entsprechende Freistellungen bereits erteilt (vgl ZPH FCL 004 und ZPH FCL 002 des ÖAeC/FAA und ZPH FCL 2 der ACG), sodass ein Weiterbestehen der derzeitigen Rechtslage bis zur entsprechenden Änderung der VO(EU) 1178/2011 gewährleistet ist.
Hinweis:
Beide ZPH des ÖAeC/FAA sind auf der Website des ÖAeC im Downloadbereich der Behörde unter HINWEISE UND ANWEISUNGEN abrufbar.
Der ZPH der Austro Control ist auf der Website der ACG abrufbar.
ÖAeC/FAA: Weiterbildungslehrgang HG/PG
Lehrberechtigung
Vom 23.-28.April 2018 findet ein Fluglehrer Assistenten Lehrgang Praxis bei der Flugschule Sky Club Austria statt.
Anmeldungen an: Flugschule Sky Club Austria
office@skyclub-austria.at
Tel.: +43-3685/22333