Lockerungen für den Flugsport
kommen ab 1. Mai
Seit der Pressekonferenz des Sportministers am 15. April ist klar, dass es ab 1. Mai 2020 Möglichkeiten für Flugbetrieb geben wird.
Die Rahmenbedingungen dafür werden in der Verordnung des Sozialministeriums bald verlautbart werden.
Der ÖAeC als Sportfachverband für den Flugsport, wird wie vom Minister angekündigt, fachspezifische Empfehlungen und Richtlinien für alle Arten von Flugbetrieb ausarbeiten und zur Verfügung stellen.
So rasch als möglich werden wir dazu umfassend über mehrere Kanäle informieren.
Es geht wieder aufwärts - Glück ab, gut Land
AKTUELLE INFORMATION zu unserer ERREICHBARKEIT
ÖAeC - Sportfachverband
Das Generalsekretariat ist ab Montag 27. April wieder teilweise besetzt. Alle MitarbeiterInnen sind unter der jeweiligen DW auch im Homeoffice erreichbar.
Wir ersuchen um Übermittlung von Anliegen per Email an ihre gewohnten Kontakte oder office@aeroclub.at und bitten um Verständnis für möglicherweise etwas längere Antwortzeiten.
Lieferungen aus unserem Webshop werden in Kürze wieder aufgenommen werden.
ÖAeC/FAA Zivilluftfahrtbehörde
Bis auf Weiteres ist kein Parteienverkehr möglich. Das Behördenbüro hält einen Notbetrieb aufrecht.
Wir ersuchen um Übermittlung von Anbringen per Email an faa@aeroclub.at, oder um postalische Übermittlung. Gleichzeitig ersuchen wir um Geduld - die Bearbeitung von Anbringen unterliegt noch nicht absehbaren Verzögerungen.
Montag, 27. April 2020
Novelle der Luftverkehrsregeln - LVR 2014
Änderungen/Neuerungen sind u.a.:
ab 24.4.2020
+ Sonderbestimmungen für militärisch operationellen Flugverkehr (39., 40.)
ab 21.5.2020
+ IFR Mindestflughöhen (7a.)
+ Betrieb von Flugmodellen innerhalb von Kontrollzonen (18.(5))
+ Flugplanlose Einflüge aus dem Ausland in Luftraum G, E (21.)
+ Fernmündliche oder elektronische Flugplanschließung (22.(3))
+ NVFR Mindestflughöhe (24.(2))
+ „operations normal“ Meldung (27a.)
+ Transponder (30.)
+ Temporäre zivile Luftraumreservierung (31.)
+ Ausnahmen für Staffelung und für Ambulanz-/Rettungsflüge (37., 38.)
+ LO R 1 Seibersdorf (Anhang B Teil A.1.(1))
+ LO R 15 Wien (Anhang B Teil A.2.(1, 2))
+ LO R 16 Neusiedler-See (Anhang B Teil A.3.(1))
+ LO R 8 Hochfilzen (Anhang D Abschnitt A Teil 7)
Terminverschiebung: Salzburg TAL 2020
Salzburg TAL 03. bis 08. August
Streckensegelflug im Wettbewerb behutsam trainieren
Gewertet wird neben der „108er Klasse“ und „Offene Klasse“ inkl. FAI-Wertungspunkten auch der Salzburger Landesmeister. Als besondere Attraktion wird 2020 der „Tauernpokalsieger“ ermittelt. Piloten, die sowohl beim Grimming TAL als auch beim Salzburg TAL teilnehmen, werden in einer Kombiwertung über alle Klassen gewertet. Für diese Piloten ist die Flugplatzmitgliedschaft in LOGO und LOSM während der Sommersaison 2020 inbegriffen.
COVID-19 und SPORT
ORF 1 - Talk Spezial, 9.4.2020
In der gestrigen Fernsehfragestunde kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz an, dass in der kommenden Woche - zwischen 13. und 19. April - die weitere Vorgangsweise für den SPORTBEREICH durch Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler präsentiert werden wird.
Erste Lockerungen für Sport im Freien, wo die Einhaltung von Sicherheitsabständen gewährleistet ist, wurden durch Kanzler kurz bereits angedeutet.
Die Spitze des ÖAeC steht auch mit dem Sportministerium in Kontakt, um diesbezügliche Möglichkeiten für den Flugsport auszuloten.
Wir hoffen auf baldige erste Schritte mit zumindest eingeschränkten Möglichkeiten für Flugbetrieb.
Euer Team Aero-Club
COVID-19 - Erhaltungs-/Wartungsarbeiten
Pressemeldung der APA
Aufgrund zahlreicher Anfragen zu diesem Betretungsverbot ersuchte die Bundes-Sportorganisation Sport Austria das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentliche Leistungen und Sport um Klarstellung, die Vizekanzler Werner Kogler heute wie folgt übermittelte: "Nach Rücksprache mit dem Krisenstab des Gesundheitsministeriums gebe ich bekannt, dass Sportstätten zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten betreten werden dürfen. Sie sind unter den Ausnahmen subsummiert, die das Maßnahmengesetz vorsieht. Dabei ist zu beachten, dass von den Ausführenden dieser Tätigkeiten ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist."
Im Zusammenhang mit dieser Klarstellung ersucht der Bundesminister, alle Personen, die mit diesen Tätigkeiten betraut sind, größtmögliche Vorsicht an den Tag zu legen. "In jedem Fall ist es vorzuziehen, die Arbeiten über einen längeren Zeitraum zu erstrecken und mit weniger Personen das Auslangen zu finden. Es besteht kein Grund zur Eile.
Mitgliederinformation zu COVID-19
Bleibt am Boden!
Liebe Aero - Club Mitglieder und Flugsportinteressierte,
wir leben in außergewöhnlichen Zeiten und diese erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. In jüngster Zeit häufen sich Fragen in Bezug auf die Rechtslage, ob ein Flugbetrieb zulässig ist.
Website nach Serverschaden wieder am Letztstand
Wir bitten um Entschuldigung, dass in den letzten Tagen die Website nicht oder nur eingeschränkt online war.
Das Team des ÖAeC
Hannes Taborsky, Vizepräsident des ÖAeC informiert
Werte Fliegerinnen und Flieger!
Wir leben in außergewöhnlichen Zeiten und diese erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.
Ich darf mich herzlich bei jenen bedanken, welche derzeit ihre persönlichen Bedürfnisse hintanstellen, um ihre Mitbürger und die Behörden bei der Bewältigung dieser globalen Notlage zu unterstützen. Das dringende Ersuchen des Aero-Club der Verordnung zum COVID-19 Maßnahmengesetz vom 15. März Folge zu leisten und bis zur Beendigung der Maßnahmen der Bundesregierung auf flugsportliche sowie Vereinsaktivitäten zu verzichten ist weiter aufrecht.
Flugbetriebliche Maßnahmen infolge COVID-19
Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. BTH A-011
Ausnahmen und alternative Nachweisverfahren (Alternative Means of Compliance / AltMoC) im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)