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2. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung

tritt mit 26. Dezember 2020 in Kraft

(Gültigkeit wurde von 5.1. bis 14.1. und nun nochmals bis 24.1. verlängert)

Liebe Flugsportler:innen!
Werte Vereinsobleute und Freund:innen des ÖAeC!

Zusammen mit Weihnachtsgrüßen des Präsidenten, dürfen wir aufgrund einer neuen Ausgabe der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, die mit 26. Dezember 2020 um 0.00 Uhr in Kraft tritt, ein Update unserer "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb" zur Verfügung stellen.

Frohes Fest und Glück ab, gut Land 2021
Euer Team Aero-Club

Mitgliederinformation - Modellflug

Liebe AeroClub-Mitglieder,

das zu Ende gehende Jahr und vor allem der Jahreswechsel ist für uns alle eine besondere Herausforderung. Dazu kommen die Umstellungen in der Mitgliederverwaltung, die verbunden mit der Registrierungspflicht in der Sektion Modellflug nun zusätzlich Irritationen nach sich ziehen.

Hier nochmals eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. 

ACHTUNG:
Die auf www.dronespace.at zur Registrierung als Betreiber von uLFZ (= Modellflieger, Drohnenbetreiber) nötige Polizzennummer der Flugmodell-Haftpflichtversicherung lautet 4001123142. Eine diesbzgl. Deckungsbestätigung wird unseren Mitgliedern nach Einlangen des Jahresbeitrages zur Verfügung gestellt. 
Die Bearbeitung kann aufgrund des zum heurigen Jahresbeginn massiven Aufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis und etwas Geduld.
Gleichzeitig dürfen wir darauf verweisen , dass sämtliche Mitgliedsrechte und Versicherungsdeckungen selbstverständlich für
+ bereits 2020 bestandene Mitgliedschaften jedenfalls bis 31.3.2021 und
+ Neumitglieder ab nachweislicher Bezahlung des für 2021 vorgeschriebenen Beitrages
trotz noch nicht übermittelter Bestätigung bestehen.

2. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung

tritt mit 7. Dezember 2020 in Kraft

Liebe Flugsportler:innen!
Werte Vereinsobleute und Freund:innen des ÖAeC!

Aufgrund des neuerlichen Inkrafttretens der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung am 7. Dezember 2020 um 0.00 Uhr, die für den Flugsport wieder neue Möglichkeiten der Sportausübung bietet, dürfen wir euch ein Update unserer "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb" zur Verfügung stellen.

Glück ab - Gut Land
Euer Team Aero-Club

Covid-19-Notmaßnahmenverordnung

gilt ab 17. November 2020

Liebe Flugsportler:innen!
Werte Vereinsobleute und Freund:nnen des ÖAeC!

Aufgrund des Inkrafttretens der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, wurden Änderungen unserer "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb" notwendig.

Glück ab - Gut Land 
Euer Team Aero-Club

Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung

gilt ab 3. November 2020

Liebe FlugsportlerInnen!
Werte Vereinsobleute und FreundInnen des ÖAeC!

Aufgrund des Inkrafttretens der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, wurden Änderungen unserer "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb" notwendig.

Glück ab - Gut Land 
Euer Team Aero-Club

Covid-19-MaßnahmenVO "3. und 4. Novelle"

gilt ab 25. Oktober 2020

Liebe FlugsportlerInnen!
Werte Vereinsobleute und FreundInnen des ÖAeC!

Die 3. und 4. Novelle der Covid-19-Maßnahmenverordnung enthalten ab 25.10.2020 wiederum Änderungen, die in unsere "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb" eingearbeitet wurden.

Glück ab - Gut Land
Euer Team Aero-Club

ÖM 2020 Kunstflug

Die österreichischen Meisterschaften im Segel- und Motorkunstflug fanden wie auch die Jahre zuvor am Spitzerberg statt. Vom 16. bis 18. September stellten 15 Segelkunstflieger sowie 10 Motorkunstflieger ihr Können vor den Augen der strengen Richter unter Beweis. Neben den österreichischen Pilotinnen und Piloten durften wir unter Einhaltung der strengen Corona-Maßnahmen auch internationale Teilnehmer aus Deutschland, Norwegen und Ungarn begrüßen.

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Gedenkstein für Wolfgang Zach

Liebe Fliegerfreunde!

In Andenken an unseren Kameraden, Lehrer und Mentor Wolfgang Zach haben wir am Ost-Startplatz einen Gedenkstein mit einer Gedenktafel errichtet.  Diesen wollen wir am kommenden

   Samstag, den 22. August 2020

bei einer kleinen Feier einweihen und ein Gedenkfliegen veranstalten.

Wir treffen uns um ca. 12.30 auf der Wiese des Gasthof Postl Hohe Wand bzw. gleich direkt um 13.00 Uhr

auf dem Oststartplatz.

Dann Aufstieg zum Oststartplatz (ca. 10 Minuten). Einweihung des Gedenksteins und Gedenkfliegen.

Kurze Begrüßung aller Mitglieder und Ehrengäste.

Gemeinsames Fliegen der Mitglieder des Soaring Clubs.

Anschließend dürfen wir alle auf eine kalte Jause (und Getränke) auf der Wiese neben dem Gasthof Postl einladen.

Wir bedanken uns beim NÖ Aeroclub für die finanzielle Beteiligung bei der Errichtung des Gedenksteins.

Bei dieser Veranstaltung bitten wir alle die gesetzlichen Regelungen/Bestimmungen und Auflagen betreffend Covid-19 zu beachten und einzuhalten.

Bitte eigenen Mund- und Nasenschutz mitzunehmen.

Desinfektionsmittel stellen wir zur Verfügung.

Der Vorstand Soaring Club Hohe Wand

Wichtige Information zu COVID-19 FÖRDERMÖGLICHKEIT

Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds

Liebe Vereinsverantwortliche!

Die Bundesregierung stellt u.a. für gemeinnützige Vereine einen Hilfsfonds mit insgesamt 700 Mio. Euro zur Verfügung.
 
Diese Links führen zu Erklärungen rund um Fonds und Antragstellung: Präsentation / Video
 
Für eine Beantragung ist die vom Aero-Club bereits durchgeführte Schadenserhebung eine gute Vorarbeit gewesen - dafür ermittelte Zahlen sind Teil der Antragstellung.
 
Am 8. Juli gab es eine Präsentation des NPO-Unterstützungsfonds im Rahmen der BSO, durch Dr. Stefan Imhof (BMKÖS) und Mag. Gerfried Brunner (AWS). Im Rahmen eines Sport Austria-Jour Fixe wurde durch die Antragsstellung geführt und Fragen aus dem organisierten Sport beantwortet. Eine Aufzeichnung der Videokonferenz ist hier zu finden. Das Video enthält u.a. auch die im Folgenden angeführten Highlight-Punkte:
 
  • Eine negative Bilanz muss nicht ausgewiesen werden um eine Förderung zu erhalten.
  • Allfällige Kosten für Steuerberatung sind förderbar.
  • Das 3. Quartal 2020 kann bei Antragstellung als Schätzung beinhaltet sein und ist ab Oktober 2020 abzurechnen. Die beantragte/gewährte Förderung kann bei Abrechnung nicht mehr erhöht werden.
  • Der Fonds arbeitet nach dem Prinzip „first come, first serve“.
  • Ist der Fördertopf geleert, ist keine Antragstellung mehr möglich. Anträge werden seit 8.7.2020 entgegengenommen; ausschließlich online über die Website des Fonds. Wartet also nicht zu lange mit einer Antragstellung
 
Dieser Link führt zur Website des Fonds und zur elektronischen Antragstellung.
 
Wir wünschen Euch viel Erfolg bei der Antragstellung!
Euer Team Aero-Club

Landesverbandstag des ÖAeC LV-N

7.7.2020
Sehr geehrte Flugsportfunktionäre,
liebe Fliegerfreunde,
nach intensiver Beratung des NÖ-Landesverbandvorstandes hat dieser beschlossen,
den „NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESVERBANDSTAG 2020“ am 12.7.2020 zu verschieben.
Über den Ersatztermin und vielleicht neue Art der Kommunikation werden alle Vereine und Direktmitglieder im LV/NÖ rechtzeitig informiert.
Mit den besten Fliegergrüßen
Ing. Roland Dunger
Präsident ÖAeC, LV-NÖ

12.6.2020
Der Niederösterreichische Landesverband lädt zur verspätete Jahreshauptversammlung, den Landesverbandstag 2019/2020
am 12.7.2020 10:00 Restaurant Check In, Flugplatz Bad Vöslau
Mit sportlichen Grüßen
Ing. Roland Dunger

1.5.2020
Sehr geehrte Obmänner/Obfrauen,
liebe Fliegerkollegen,
leider konnten wir unseren Landesverbandstag 2019/2020 aus bekannten Gründen nicht durchführen.
Auch eine Erleichterung, um die Mitgliedsversammlungen in gewohnter Weise demnächst durchführen zu können, wird es nicht geben.
Jedoch gibt uns der Gesetzgeber die Möglichkeit, einen anderen Weg einzuschlagen.
Dieser ist in Form einer sogenannten „virtuellen Sitzung“ gemäß
„Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung – COVID-19-GesV mit BGBI. II Nr. 140/2020 sowie Erlass 08.04.2020“ möglich.
Um unseren Verband jetzt und in Zukunft fit zu halten, ist es jetzt notwendig, den Vorstand neu zu wählen. Um diesen Vorgang durchführen zu können, erhält jeder Obmann/Obfrau einen Stimmzettel, der im Anhang beigefügt ist. Dieser soll ausgefüllt und unterschrieben wieder an die unten angeführte Adresse zurückgeschickt werden.
STIMMZETTEL zum Download
Dieser Stimmzettel soll mit der Post oder als eingescannte E-Mail bis zum Samstag, 30.05.2020, 24 Uhr, an den Präsidenten Ing. Roland Dunger (siehe Adresse auf dem Stimmzettel) retourniert werden.
Die Wahlkommission zählt die Stimmzettel und das Ergebnis aus.
Wenn es zu Lockerungen des Versammlungsverbotes kommen sollte, wird der Niederösterreichische
Landesverband die verspätete Jahreshauptversammlung, den Landesverbandstag 2019/2020, im Herbst oder
Winter statutengemäß einberufen. Natürlich wird diese Tagung unter den zukünftigen rechtlichen
Voraussetzungen abgehalten.
Mit sportlichen Grüßen und bleibst g’sund.
Ing. Roland Dunger
Präsident ÖAeC-LV/NÖ

10.3.2020
durch die bekannten medizinischen Gründe und politischen Maßnahmen wird der Landesverbandstag am 15.03.2020 komplett abgesagt.
Den Ersatztermin werden wir rechtzeitig bekanntgeben.

16.2.2020
PDF-Datei zum Download: Einladung Landesverbandstag Niederösterreich 2020
Sehr geehrte Flugsportfunktionäre,
liebe Fliegerfreunde,
der Vorstand des ÖAeC-LV/NÖ erlaubt sich alle Mitglieder zum
„NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESVERBANDSTAG 2020“
einzuladen.
Der Landesverbandstag findet am 15.03.2020 um 10.00 Uhr am Flugplatz Bad Vöslau im Restaurant „Check In“, Flugplatzgebäude statt.
Bei dieser Sitzung wird wieder die Wahl des Vorstandes durchgeführt.
Wir freuen uns auf diese Tagung und verbleiben
mit den besten Fliegergrüßen
Ing. Roland Dunger
Präsident ÖAeC, LV-NÖ
Es können Änderungen eintreten. Diese werden auf unserer Homepage bekannt gegeben.
- Gemäß §11, Abs. 4 der Satzungen d. ÖAeC LV-NÖ können Anträge von Vereinen oder Mitgliedern eingebracht werden. Diese sind dem Vorstand bis zum 23.Februar 2020 perEinschreiben oder E-Mail an die unten stehende Adresse zu übermitteln.
Laut §11, Abs. 4, Ziffer c kann der Vorstand bei dringendem Erfordernis noch während des LV-Tages Anträge auf die Tagesordnung setzen, über die abgestimmt werden muss.
Stimmberechtigt sind Delegierte und Personen nach §11, Abs. 10. Bei Verhinderung kann ein Delegierter bestimmt werden. Dieser ist nur mit einer Vollmacht stimmberechtigt.
- Beschlussfähigkeit nach § 18, Absatz 1 und 2. Der letztgenannte Paragraph sagt aus, dass bei einem LV-Tag weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten vertreten sind, so findet eine halbe Stunde später eine neue Tagung statt, die auf jeden Fall beschlussfähig ist.