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Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - WIEN A + B

Besuch des Präsidenten der russischen Föderation am 5. Juni 2018

Ein solches Treffen stellt ein wichtiges Ereignis dar und kann nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die entsprechenden Informationen zu beachten und vom unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Generalmajor Mag. Karl GRUBER

Sicherheitsempfehlung

Sicherheitshinweis - Kollision mit Materialseibahn

Anhängend wird ein anonymisiert Abschlussbericht über einen Flugunfall eines Helikopters (Kollision mit einer Materialseilbahn) veröffentlicht. Die in diesem Bericht ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen treffen gleichermaßen auch für die anderen Sparten der Zivilluftfahrt bzw. des Flugsports zu.

Auf die Wichtigkeit der Flugvorbereitung , insbesondere auch der topografischen Analyse wird nachdrücklich hingewiesen.

Dr. Günther Dobretsberger
Behördenleiter ÖAeC/FAA

GAFOR Service in SkyDemon

Eine Information des bmvit

zur Wiederaufnahme des Online-Service

GNSS APP/DEP für ZELL AM SEE

Wichtige Information für SICHTFLIEGER

Seit Ende März 2018 führt ein neues Instrumenten-Anflugverfahren (GPS) vom Bereich Hahnenkamm (ca.3.000 m) über den Pass Thurn (ca. 2.600 m) in Richtung Mittersill zum Flugplatz Zell am See.

Um NEAR MISSES mit Instrumenten-Anflügen, vor allem am Pass Thurn, zu vermeiden, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Wolkenabstände (horizontal min. 1.500 m, vertikal min. 300 m) bei allen Sichtflügen besonders zu beachten!

Der Instrumenten-Abflug erfolgt in umgekehrter aber ähnlicher Wegführung.

Link zur Karte

ÖM Navigationsflug 2018

von 15.-17. Juni findet am Flugplatz Ried-Kirchheim die ÖM 2018 statt

Heuer findet nach einigen Jahren wieder eine Navigationsflug Meisterschaft in Österreich statt. Hier geht es zur Ausschreibung.

Austro Control Push Service

Ausbildungen in einer RF nach dem 08.04.2018

Information an alle Ausbildungsorganisationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Obschon das Ende der Frist gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Art 10a Abs 3 für die Durchführung von Ausbildungen durch JAR-gemäße Ausbildungsorganisationen („Registered Facilities - RFs“), die vor dem 08.04.2015 eingetragen wurden, bis auf weiteres aufgeschoben wurde,  sind Ausbildungen ab 08.04.2018 gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Teil FCL durchzuführen.

Um Ausbildungsorganisationen, welche bisher Ausbildungen auch gemäß JAR-FCL durchführen durften, eine Hilfestellung zu leisten, werden die Ausbildungspläne, die für die neue Ausbildungsorganisationen (DTO) konzipiert wurden vorab veröffentlicht. Sie sollen eingetragenen Zivilluftfahrerschulen (RF) unterstützen die in der Flugschule  vorhandenen Ausbildungspläne zu adaptieren und auch helfen sich auf die Umstellung vorzubereiten. Sobald der Ausbildungsbetrieb auf DTO umgestellt wurde (wir erwarten eine Veröffentlichung der zu Grunde liegenden Verordnung im Sommer 2018), können die von ACG veröffentlichten Ausbildungsprogramme vollinhaltlich genutzt werden. 

Wenn sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren sie bitte ihre Sachbearbeiterin,  ihren Sachbearbeiter oder schreiben eine E-Mail an flugschulen@austrocontrol.at.

Ausnahmeregelung betreffend Opt-Out mit 8.4.2018

Die sechste Änderung der VO(EU) 1178/2011 (Part-FCL) mit welcher das „Opt-Out“ für die Bestimmungen betreffend BALLONFAHRT und SEGELFLUG verlängert wird, wird auf Grund von Verzögerungen im europäischen Gesetzgebungsprozess voraussichtlich erst im Juni 2018 in Kraft treten. Nachdem die derzeit gültige „Opt-Out“ Möglichkeit für die Bestimmungen betreffend BALLONFAHRT und SEGELFLUG sowie die Möglichkeit für registrierte Zivilluftfahrerschulen (RF) weiterhin auszubilden mit 08.04.2018 endet, wurden die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten seitens der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) aufgefordert, gemäß Artikel 14 Absatz 4 der VO(EG) 216/2008 (Basic Regulation) entsprechende Freistellungen zu erteilen, welche eine durchgehende Tätigkeit der bestehenden registrierten Zivilluftfahrerschulen (RF) sowie das Weiterbestehen der nationalen Lizenzen in Bezug auf oben genannte Bereiche ermöglichen soll, bis die Änderung der VO(EU) 1178/2011 in Kraft tritt. Der Österreichische Aero-Club sowie die Austro Control GmbH haben entsprechende Freistellungen bereits erteilt (vgl ZPH FCL 004 und ZPH FCL 002 des ÖAeC/FAA und ZPH FCL 2 der ACG), sodass ein Weiterbestehen der derzeitigen Rechtslage bis zur entsprechenden Änderung der VO(EU) 1178/2011 gewährleistet ist.

Hinweis:

Beide ZPH des ÖAeC/FAA sind auf der Website des ÖAeC im Downloadbereich der Behörde unter HINWEISE UND ANWEISUNGEN abrufbar.

Der ZPH der Austro Control ist auf der Website der ACG abrufbar.

Neue Frequenzen

im 8.33 kHz Raster

sind ab spätestens 26 APR 2018 zu verwenden. Hier gibt es eine Übersicht:

Salzkammergut Wasserflieger Tage 2018

4-Seen Wasserfliegerei im Salzkammergut von 14.-21. Mai 2018

Am Traunsee, Attersee, Mondsee und Wolfgangsee finden zum 3. Mal die Wasserfliegertage statt. Näheres dazu findet sich im Programm.

UL Fluglehreranwärter Kurs

Frischer Wind in Österreichs Tragschrauberszene

Ein UL Fluglehreranwärterkurs mit dem Schwerpunkt "Tragschrauber" wurde von 09.-11. März 2018 erfolgreich am Flugplatz Zell/See abgehalten. Mehr dazu im Bericht.