Wichtige Information zu COVID-19 FÖRDERMÖGLICHKEIT
Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds
Liebe Vereinsverantwortliche!
- Eine negative Bilanz muss nicht ausgewiesen werden um eine Förderung zu erhalten.
- Allfällige Kosten für Steuerberatung sind förderbar.
- Das 3. Quartal 2020 kann bei Antragstellung als Schätzung beinhaltet sein und ist ab Oktober 2020 abzurechnen. Die beantragte/gewährte Förderung kann bei Abrechnung nicht mehr erhöht werden.
- Der Fonds arbeitet nach dem Prinzip „first come, first serve“.
- Ist der Fördertopf geleert, ist keine Antragstellung mehr möglich. Anträge werden seit 8.7.2020 entgegengenommen; ausschließlich online über die Website des Fonds. Wartet also nicht zu lange mit einer Antragstellung
Covid-19-LockerungsVO "6. Novelle"
gilt ab 1. Juli 2020
Liebe FlugsportlerInnen!
Werte Vereinsobleute und FreundInnen des ÖAeC!
Die 6. Covid-19-Lockerungsverordnung enthält ab 1.7.2020 weitere Änderungen, die in unsere "Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb" eingearbeitet wurden.
Glück ab - Gut Land
Euer Team Aero-Club
Covid-19-LockerungsVO "5. Novelle"
gilt seit 15. Juni 2020
Liebe FlugsportlerInnen, Vereinsobleute und FreundInnen des ÖAeC!
Mit Ausgabe der 5. Covid-19-Lockerungsverordnung, die weitere und wesentliche Änderungen beinhaltet, wurde eine Überarbeitung der Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb erforderlich. Hier ein Link zum Update unserer Empfehlungen.
Heute wurden auch Empfehlungen der FAI zur Wiederaufnahme des Flugbetriebes veröffentlicht.
Glück ab - Gut Land
Euer Team Aero-Club
Covid-19-Lockerungs-VO "Novelle"
mit weiteren Erleichterungen ab 29. Mai 2020
Liebe Flugsportler:innen, liebe Vereinsobleute und Freund:innen des Aero-Club
wir können wieder „abheben“. Zwar noch nicht überall und wie bisher: Wie leider auf unseren Flughäfen, die zum Teil noch ziemlich eingeschränkte Betriebszeiten haben. Aber auch dort wollen wir in guten Gesprächen vorankommen.
Als Aero-Club danken wir für eure Geduld und Disziplin während der Corona - Krise und hoffen, dass ihr die letzten Wochen trotz der Restriktionen gut überstanden habt. Da sich offenkundig die Maßnahmen gut bewährt haben können wir früher als erwartet, unseren Sport und unsere Freizeitaktivitäten ausüben. Bezugnehmend auf die diversen Lockerungsverordnungen hat der Aero-Club nun seine veröffentlichten Regeln für den Flugbetrieb einem „update“ unterzogen.
Bitte mit Bedacht einhalten - ein Rückschlag wäre für uns alle nicht einfach.
In diesem Sinne freue ich mich, dass wir uns auf einem guten Weg zurück zur Normalität befinden, wobei viele Herausforderungen noch warten: wir werden diese gemeinsam meistern.
Glück ab - Gut Land
Euer Wolfgang Malik
Präsident des ÖAeC
Bundessektion Modellflugsport goes future
Online-Konferenz der Sektion Modellflugsport
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen! Unter diesem Motto stand die erste Online-Konferenz, die am 28.05.2020 durch die Sektion Modellflugsport für ihre Vereinsfunktionäre abgehalten wurde.
Bundessektionsleiter Christian Faymann und sein Team referierten zu den aktuellen Themen wie COVID-19 Maßnahmen, Wiederaufnahme des Sportbetriebes, EU-Verordnung 947/2019 und Auswirkungen auf den Modellflug, Flughöhen auf Modellflugplätzen und vieles mehr.
In einem Chatroom konnten die Teilnehmer:innen Fragen stellen, die dann durch den zuständigen Referenten beantwortet wurden.
Ziel dieses Webinars war, schnelle und zielgerichtete Informationen an die Vereinsfunktionäre in besonderen Zeiten, wie wir sie gerade durchleben, zu ermöglichen. 56 Teilnehmer haben diese Gelegenheit genützt, eine abschließende Umfrage hat einen überwältigenden Zuspruch zu dieser neuen Art der Wissensvermittlung bestätigt.
Weitere Termine in diesem Format werden daher in regelmäßigen Abständen folgen.
Online-Konferenz für Obmänner/Obfrauen - Sek. Modellflugsport
Am 28.05.2020 um 18:00 laden wir zu einer OnLine Konferenz über das Tool "ZOOM" ein.
Die Themen werden sein:
- COVID-19 und der Modellflugsport - weitere Auswirkungen, Veranstaltungen und Bewerbe
- EU-Verordnung
- Neuigkeiten aus dem Sport-/Wettbewerbsbereich
- Allfälliges
COVID-19 Flugbetriebsregeln
Gültig ab 1.5.20 bis 30.6.20
Liebe Fliegergemeinde!
Nach langer Wartezeit seit der Ankündigung von Lockerungen der Einschränkungen aufgrund Covid-19 auch im Sportbereich, übermitteln wir Euch aufgrund der am 30.4. um 21.50 Uhr veröffentlichten neuen gesetzlichen Grundlagen, die Empfehlungen und Richtlinien des Sportfachverbandes für den Flugbetrieb ab 1. Mai 2020.
Sechs wirklich schwierige Wochen egal ob im Privaten, im Beruf oder im Sport sind hinter uns. Wir sind froh, dass sich diese weltweite Ausnahmesituation nicht so ausbreiten konnte wie befürchtet. Nun wird in allen Lebenslagen Österreich wieder hochgefahren.
Wir danken nochmals für Euer diszipliniertes Verhalten in den vergangenen Wochen und ersuchen gleichzeitig, unsere Regeln für einen „Normalbetrieb neu“ so gut wie bisher einzuhalten.
DI Wolfgang MALIK, Präsident des ÖAeC
Manfred KUNSCHITZ,Generalsekretär
(Richtlinien zur besseren Verständlichkeit textlich angepasst; 5.5.20)
Lockerungen für den Flugsport
kommen ab 1. Mai
Seit der Pressekonferenz des Sportministers am 15. April ist klar, dass es ab 1. Mai 2020 Möglichkeiten für Flugbetrieb geben wird.
Die Rahmenbedingungen dafür werden in der Verordnung des Sozialministeriums bald verlautbart werden.
Der ÖAeC als Sportfachverband für den Flugsport, wird wie vom Minister angekündigt, fachspezifische Empfehlungen und Richtlinien für alle Arten von Flugbetrieb ausarbeiten und zur Verfügung stellen.
So rasch als möglich werden wir dazu umfassend über mehrere Kanäle informieren.
Es geht wieder aufwärts - Glück ab, gut Land
AKTUELLE INFORMATION zu unserer ERREICHBARKEIT
ÖAeC - Sportfachverband
Das Generalsekretariat ist ab Montag 27. April wieder teilweise besetzt. Alle MitarbeiterInnen sind unter der jeweiligen DW auch im Homeoffice erreichbar.
Wir ersuchen um Übermittlung von Anliegen per Email an ihre gewohnten Kontakte oder office@aeroclub.at und bitten um Verständnis für möglicherweise etwas längere Antwortzeiten.
Lieferungen aus unserem Webshop werden in Kürze wieder aufgenommen werden.
ÖAeC/FAA Zivilluftfahrtbehörde
Bis auf Weiteres ist kein Parteienverkehr möglich. Das Behördenbüro hält einen Notbetrieb aufrecht.
Wir ersuchen um Übermittlung von Anbringen per Email an faa@aeroclub.at, oder um postalische Übermittlung. Gleichzeitig ersuchen wir um Geduld - die Bearbeitung von Anbringen unterliegt noch nicht absehbaren Verzögerungen.
Montag, 27. April 2020
Novelle der Luftverkehrsregeln - LVR 2014
Änderungen/Neuerungen sind u.a.:
ab 24.4.2020
+ Sonderbestimmungen für militärisch operationellen Flugverkehr (39., 40.)
ab 21.5.2020
+ IFR Mindestflughöhen (7a.)
+ Betrieb von Flugmodellen innerhalb von Kontrollzonen (18.(5))
+ Flugplanlose Einflüge aus dem Ausland in Luftraum G, E (21.)
+ Fernmündliche oder elektronische Flugplanschließung (22.(3))
+ NVFR Mindestflughöhe (24.(2))
+ „operations normal“ Meldung (27a.)
+ Transponder (30.)
+ Temporäre zivile Luftraumreservierung (31.)
+ Ausnahmen für Staffelung und für Ambulanz-/Rettungsflüge (37., 38.)
+ LO R 1 Seibersdorf (Anhang B Teil A.1.(1))
+ LO R 15 Wien (Anhang B Teil A.2.(1, 2))
+ LO R 16 Neusiedler-See (Anhang B Teil A.3.(1))
+ LO R 8 Hochfilzen (Anhang D Abschnitt A Teil 7)