Menü

Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet

Headline

30 SEP 2019, 0600 - 1700
01 OCT 2019, 0600 - 2030
02 OCT 2019, 0600 - 1700
03 OCT 2019, 0600 - 1700
04 OCT 2019, 0600 - 1000

Link zum AIP SUP 009/19

1st Balloon Fiesta Greece

9.-13. Oktober 2019 findet die 1. Internationale Fiesta statt "Thebes Cup"

Hier kommt man zum Programm

Neue Sprechfunkverfahren

für den beweglichen Flugfunkdienst

treten mit 12 SEP 2019 in Kraft.

Die Seiten 100 bis 104 enthalten eine Übersicht der Änderungen. Hier kann man z.B. erfahren, dass der ROLLWEG künftig zur ROLLBAHN wird. Oder dass die bisher übliche Quasselfrequenz 123.450 MHz nicht mehr benützbar ist, es aber dafür zwei neue Bord-Bord Kanäle gibt:122.540 und 130.430 MHz.

Lesen lohnt sich! Hier das gesamte Dokument: AIC B 2/19.

"Fly With Me"

am Flugsportzentrum SPITZERBERG

Eintritt gegen freie Spende - ANKÜNDIGUNG

Einladung Thermenballoncup 2019

Liebe Ballonfreunde und Ballonfreundinnen,

 

Wir möchten euch gerne zu unserem diesjährigen Thermencup einladen. Dieser findet von 22.-26. Mai in Bad Waltersdorf statt. Die Einladung und das Anmeldeformular findet ihr im Anhang. Wir freuen uns auf eure Anmeldungen und einige wunderschöne gemeinsame Ballonfahrten in Bad Waltersdorf.

 

Glück ab- gut Land und einen tollen Start in den Frühling

 

Elisabeth & das Team des 1.Ö.M.A.C

Einladung

mehr...

Weiße Fahne bei der Ballonfahrertheorieprüfung

Am 02.03.2019 wurde durch den Österreichischen Aeroclub eine Theorieprüfung für Freiballonfahrer am Flugplatz Krems/Gneixendorf abgehalten. Dieser Prüfung stellten sich insgesamt 9 Flugschüler aus ganz Österreich, die den Erhalt des Pilotenscheins anstreben. Es wurde das Wissen in den einzelnen Kapiteln wie Metrologie, Ballonkunde, Luftrecht, Navigation usw. abgeprüft. Durch die eingesetzte Prüfungskommission konnte nach einigen Stunden der harten Arbeit ein positives Ergebnis der Vorbereitung festgestellt werden. Alle 9 Kandidaten schlossen ihre Prüfung positiv ab und können nun zur praktischen Prüfung antreten, bevor sie wirklich als verantwortlicher Pilot in ein Luftfahrzeug steigen können. Parallel dazu stellte sich auch ein langjähriger Pilot aus Niederösterreich der Prüfung zum Ballonlehrer. Auch er konnte mit fundiertem Fachwissen überzeugen und wird in Zukunft das Lehrer- und Ausbildungsteam unterstützen.

Seitens der Bundessektionsleitung gratulieren wir allen Prüflingen zu bestandenen Prüfung und freuen uns auf neue Piloten in unserer Sektion.

 

mehr...

Sicherheitsempfehlung

Sicherheitshinweis - Occurrence Reporting

In Erfüllung des Punktes MST.027 des European Plans for Aviatiion Safety EPAS 2018-2022 wird auf Sinn und Zweck des occurrence reportings hingewiesen.

Informationen in einem occurrence report dürfen nicht für Klärung von Schuld- und Haftungsfragen verwendet werden, sondern ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Deshalb dürfen diese Informationen nicht für Disziplinar- oder Verwaltungsverfahren gegen den Meldenden und in der Meldung vorkommenden Personen verwendet werden (Nähere Informationen sind auf der Homepage der ACG zu finden).
 
Alle Piloten und sonstige Verantwortliche werden daher aufgefordert, bei sicherheitsrelevanten Vorfällen occurrence reports abzugeben, weil aus Einzelfällen Schlüsse gezogen und gegebenenfalls Empfehlungen abgegeben werden können, die die Sicherheit der Luftfahrt erhöhen.
 
Dr. Günther Dobretsberger
Behördenleiter ÖAeC/FAA

EASA veröffentlicht Rules für DTO !

Die VO(EU) 1119/2018 tritt am 02.09.2018 in Kraft

und ergänzt die VO(EU) 1178/2011 (Aircrew Regulation).

Den Text der VO kann man hier in Deutsch oder Englisch downloaden und lesen.

Austro Control hat dazu bereits eine Bekanntmachung auf der Website, dass ab Inkrafttreten Deklarationen für die Ausbildung MOTORFLUG möglich sein werden.

Für den SEGELFLUG bleiben die Bestimmungen über die DTO (wie auch für die ATO) durch die Republik Österreich weiterhin ausgesetzt. Für die nächsten Monate sind seitens der EASA umfangreiche Änderungen des Part-FCL für den Segelflug in Aussicht gestellt, die jedenfalls abzuwarten sind. Es wird seitens des ÖAeC/FAA angedacht, bis Jahresbeginn 2019 die Möglichkeit zu schaffen, auf vereinzelt geäußerten Wunsch von Ausbildungsorganisationen ATOs zu genehmigen bzw. DTO-Erklärungen entgegenzunehmen. Die Neuerungen im Part-FCL für den Segelflug sind deshalb abzuwarten, weil die Prüfungsfragen an die geänderte Rechtslage anzupassen sein werden. Das Opt-out wird dadurch nicht aufgehoben, es kann weiterhin nach den bestehenden Ausbildungsbewilligungen (national) ausgebildet werden.

Automatische Validierung in der Union erteilter Flugbesatzungslizenzen

Änderung der VO(EU) 1178/2011, Part-FCL

Die am 27.7.2018 verlautbarte VO(EU) 2018/1065 sagt, wer mit einer in Österreich erteilten FCL-Lizenz in einem nicht in Österreich reg. EU-Lfz in ein Drittland (z.B. Albanien, Mazedonien, Serbien, Ukraine usw.) fliegt bzw. wer mit einem OE-reg. Lfz und einer nicht in Österr. erteilten FCL-Lizenz in ein Drittland fliegt, muss wie folgt beachten:

Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird wie folgt geändert:
2. Anhang I (Teil-FCL) wird wie folgt geändert: a) In FCL.045 wird folgender Buchstabe e angefügt:
e) Ein Pilot, der beabsichtigt, das Gebiet der Union mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem eingetragen ist, in dem die Lizenz der Flugbesatzung erteilt wurde, muss die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage, in der die ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird, sowie die Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben, aufgeführt sind, ausgedruckt oder in elektronischer Form mitführen.

Die Verordnung gilt ab 16.8.2018, das ist der 20. Tag nach der Verlautbarung im OJ der Union.

Das wird sicher einige Piloten treffen. Damit nicht jeder einzelne Pilot daran denken muss, kann eine Hardcopy des betreffenden Dokuments als Beilage zu den Bordpapieren sehr zweckdienlich sein.

[ÖAeC]

Sicherheitsempfehlung

Sicherheitshinweis - Kollision mit Materialseibahn

Anhängend wird ein anonymisiert Abschlussbericht über einen Flugunfall eines Helikopters (Kollision mit einer Materialseilbahn) veröffentlicht. Die in diesem Bericht ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen treffen gleichermaßen auch für die anderen Sparten der Zivilluftfahrt bzw. des Flugsports zu.

Auf die Wichtigkeit der Flugvorbereitung , insbesondere auch der topografischen Analyse wird nachdrücklich hingewiesen.

Dr. Günther Dobretsberger
Behördenleiter ÖAeC/FAA