Verlängerung der Sportzeugen-Berechtigung
Liebe Sportkommissäre, und Sportzeugen, werte Leistungsabzeichenjägerinnen und -Jäger im Segelflug, wir dürfen euch die Mitteilung unsere ONF Horst Baumann und Herbert Pirker übermitteln.
Aus gegeben Anlass werden die Nach- bzw. Neuschulungen der Sportzeugen 2020 ausgesetzt. Sportzeugen mit Gültigkeitsdatum 31.12.2019 werden automatisch bis 31.12.2020 verlängert und haben somit dieses Jahr eine Gültigkeit. Für Sportzeugen, welche bereits 2019/2020 eine Nachschulung absolviert haben, ist die Gültigkeit bis 31.12.2022. Für Rückfragen steht unser ONF gerne unter horst.baumann@aon.at zur Verfügung.
ABSAGE - Informationstage "ÖAeC goes FCL"
zur Anwendung des Unionsrechts für Ballonfahrer und Segelflieger
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen müssen die für LINZ, INNSBRUCK und KLAGENFURT ausgeschriebenen Informationstage abgesagt werden.
Wir sind bemüht ersatzweise entsprechende Information über internetbasierende Kommunikationskanäle aufzubereiten!
Wir werden so rasch als möglich über unsere Website und per Email Details zu Verfügung stellen.
[ÖAeC]
Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet MÜHL-/WALDVIERTEL
von 9. – 13. März 2020 und 16. – 20. März 2020
Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde!
Dieses Übungsvorhaben findet in Ober- und Niederösterreich einmalig für das Jahr 2020 statt. Dabei kommt eine Vielzahl von Militärluftfahrzeugen, welche komplexe Flugmanöver ausführen, zum Einsatz.
Im Rahmen dieser Übung ist dem Österreichischen Bundesheer auch der allgemeine zivile Flugverkehr ein besonderes Anliegen. Zur Sicherheit der Luftfahrt und zu Ihrem Schutz sind daher gewisse Einschränkungen erforderlich.
Diese Einschränkungen anlässlich der zweiwöchigen Übung werden auf ein Minimum reduziert. Als entsprechende für die Flugsicherheit notwendige Maßnahme wurde ein zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet an zehn Nachmittagen im März 2020 errichtet und verlautbart.
Um einen störungsfreien und sicheren Ablauf zu gewährleisten, ersuche ich Sie die beigefügten Informationen zu beachten und jederzeit von unserem Informations- und Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Mag. Wolfgang Wagner, Brigadier
Neue Bestimmungen für Ballonfahrer und Segelflieger
gelten ab 8.4.2020
Die seit langem erwarteten Bestimmungen für Ballonfahrer und Segelflieger wurden im Amtblatt der EU verlautbart und treten mit 8.4.2020 in Kraft.
Hier geht es zu den relevanten Rechtstexten:
Balloon Rule Book
NEU: Part-BFCL ergänzt ab 8.4.20 das Balloon Rule Book EN/DE
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 2020/357 zu Änderung VO(EU) 2018/395 Ballonpilotenlizenzen
Sailplane Rule Book
NEU: Part-SFCL ergänzt ab 8.4.20 das Sailplane Rule Book EN/DE
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 2020/358 zur Änderung VO(EU) 2018/1976 Segelflugzeugpiloten
Der ideelle Verein im Vergleich zum gemeinnützigen Verein
Ein Vortrag von Prof. Friedrich Manseder
Was ist der Unterschied? Wie wirkt sich der Unterschied aus?
Prof. Manseder erklärt detailliert Voraussetzungen und Auswirkungen der jeweiligen Vereinsart.
Hier der Link zur Präsentation (PDF-File) - Bitte unbedingt Copyright beachten!
Schulung für FI(A) 2020
Auffrischungsschulung
für FI(A) und UL(A) am 22. und 23. Februar 2020 in Amstetten, näheres in der Ausschreibung
Austro Control - Season Opener
Termine für 2020
Auch 2020 findet wieder die Season Opener Veranstaltungsreihe mit den wichtigsten Neuerungen aus den Bereichen ATC, AIM, MET und Luftfahrtagentur statt.
Termine ab sofort online.
Kitzbüheler Alpen Pokal
Kitzbüheler Alpen Pokal 2020
25. April - 02. Mai St. Johann
Download: Ausschreibung (pdf)
Weiterführende Informationen: Offiziellen KAP 2020 Wettbewerbs-Homepage.
Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - VORARLBERG
zum Schutz des WEF20 in DAVOS vom 20. bis 25.1.2020
Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter, geschätzte Flugsportfreunde!
Zur Luftraumsicherungsoperation anlässlich des World Economic Forum (WEF 2020) in DAVOS durch die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres wurde ein Flugbeschränkungsgebiet verlautbart.
Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des österreichischen Anteils des betreffenden Luftraumes verantwortlich.
Der Kommandant der Streitkräfte ersucht die nachfolgenden Informationen zu beachten und vom Serviceangebot Gebrauch zu machen.