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Sicherheitstagung 2019

Einladung und Programm zur Sicherheitstagung 2019

Am 06.04.2019 findet die diesjährige Sicherheitstagung am Flugplatz Fürstenfeld statt.

Die dazugehörige Einladung finden Sie hier

ÖAeC/FAA: Weiterbildungslehrgang HG/PG

Lehrberechtigung HG/PG

Die Flugschule Kössen veranstaltet eine Fluglehrerfortbildung zur Verlängerung der Lehrberechtigung für Hänge- bzw. Paragleiter

Termin: Samstag, 13. April 2019

Ort: Flugschule Kössen

Anmeldungen direkt an flugschule@fly-koessen.at oder 05375/6559

Segelflug - Theoriekurs

Theoriekurs

Die Flugsportgruppe Union Linz veranstaltet vom 10. - 12. Mai 2019 und vom 24. - 27. Mai 2019 einen Segelflug - Theoriekurs.

Genauere Informationen finden Sie hier

Zivilluftfahrtpersonal-Anweisung

ZPA_OeAeC_002

Eine Aktualisierung betreffend Unterschiedsschulung und Vertrautmachung gemäß § 118b ZLPV 2006 idgF BGBl. II 260/2012 finden Sie hier

Segelfluglehrer-Theoriekurse

Theoriekurse bei der Segelflugschule ASKÖ Wien

Theorievorbereitungskurs für die Lehrberechtigung für Segelfluglehrer gemäß § 68 ZLPV 2006

Theorievorbereitungskurs für die Lehrberechtigung Motorsegler im Motorflug gemäß § 68a ZLPV 2006

Termin: Donnerstag 03.01.2019 und Sonntag 06.01.2019

Kursort: Flugschule ASKÖ Wien, Flugplatz Wiener Neustadt West LOXN

Weitere Informationen unter: office@flugschule-wien.at oder 0664/1536881

ÖAeC/FAA: Weiterbildungslehrgang HG/PG



Lehrgänge bei der Flugschule Sky Club Austria

Fluglehrer Assistentenlehrgang Theorie: 15. - 20.10.2018, Praxis: 08. - 12.04.2019

Fluglehrerlehrgang Theorie & Praxis: 17. - 23.10.2018, Prüfung: 24.10.2018

Fluglehrerfortbildung zur Verlängerung der Lehrberechtigung für HG/PG/DOSI/MOT/WINDE: 20.10.2018

Anmeldung unter: +43/3685/22333, office@skyclub-austria.at 

Motorsegler im Motorflug Kurs

MiM-Kurs 2019

Die Flugsportgruppe Union Linz veranstaltet vom 09.01. - 13.01.2019 einen Kurs für die Berechtigung Motorsegler im Motorflug.

Genauere Informationen finden Sie hier

Sicherheitsempfehlung

Sicherheitshinweis - Occurrence Reporting

In Erfüllung des Punktes MST.027 des European Plans for Aviatiion Safety EPAS 2018-2022 wird auf Sinn und Zweck des occurrence reportings hingewiesen.

Informationen in einem occurrence report dürfen nicht für Klärung von Schuld- und Haftungsfragen verwendet werden, sondern ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Deshalb dürfen diese Informationen nicht für Disziplinar- oder Verwaltungsverfahren gegen den Meldenden und in der Meldung vorkommenden Personen verwendet werden (Nähere Informationen sind auf der Homepage der ACG zu finden).
 
Alle Piloten und sonstige Verantwortliche werden daher aufgefordert, bei sicherheitsrelevanten Vorfällen occurrence reports abzugeben, weil aus Einzelfällen Schlüsse gezogen und gegebenenfalls Empfehlungen abgegeben werden können, die die Sicherheit der Luftfahrt erhöhen.
 
Dr. Günther Dobretsberger
Behördenleiter ÖAeC/FAA

EASA veröffentlicht Rules für DTO !

Die VO(EU) 1119/2018 tritt am 02.09.2018 in Kraft

und ergänzt die VO(EU) 1178/2011 (Aircrew Regulation).

Den Text der VO kann man hier in Deutsch oder Englisch downloaden und lesen.

Austro Control hat dazu bereits eine Bekanntmachung auf der Website, dass ab Inkrafttreten Deklarationen für die Ausbildung MOTORFLUG möglich sein werden.

Für den SEGELFLUG bleiben die Bestimmungen über die DTO (wie auch für die ATO) durch die Republik Österreich weiterhin ausgesetzt. Für die nächsten Monate sind seitens der EASA umfangreiche Änderungen des Part-FCL für den Segelflug in Aussicht gestellt, die jedenfalls abzuwarten sind. Es wird seitens des ÖAeC/FAA angedacht, bis Jahresbeginn 2019 die Möglichkeit zu schaffen, auf vereinzelt geäußerten Wunsch von Ausbildungsorganisationen ATOs zu genehmigen bzw. DTO-Erklärungen entgegenzunehmen. Die Neuerungen im Part-FCL für den Segelflug sind deshalb abzuwarten, weil die Prüfungsfragen an die geänderte Rechtslage anzupassen sein werden. Das Opt-out wird dadurch nicht aufgehoben, es kann weiterhin nach den bestehenden Ausbildungsbewilligungen (national) ausgebildet werden.

Fliegen in den Dolomiten

nur noch mit PMR-Hörbereitschaft

Der italienische Verband FIVL teilt mit, dass bei allen Flügen in den italienischen Dolomiten Hörbereitschaft auf der PMR Safety Funkfrequenz 8-16 (Kanal 8, Unterkanal 16) bestehen muss. Auf dieser Funkfrequenz wird über Helikopter-Rettungsaktionen informiert.
Damit soll erreicht werden, dass der Luftraum um die Rettungs-Einsatzorte schnell und weiträumig freigemacht wird. Die Funkfrequenz ist nicht zur Notfallalarmierung vorgesehen, diese soll weiterhin über die Notrufnummer 112 erfolgen.

Weitere Infos sind hier und auf der Homepage der FIVL zu finden.