Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet - WIEN
EU-Ratsvorsitz 17. – 18. Dezember 2018 in WIEN
Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer, geschätzte Flugsportfreunde!
Von 17. bis 18. Dezember finden im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes mehrere Veranstaltungen in Wien statt. Solche Veranstaltungen stellen ein wichtiges Ereignis dar und können nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung wurde durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung das zeitweilige Flugbeschränkungsgebiet WIEN verordnet.
Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die nachfolgenden Informationen zu beachten und von unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Brigadier Mag. Arnold STAUDACHER
Salzburg, Dezember 2018
EASA’s Annual Safety Conference
for the 2nd time focuses on General Aviation
(the first conference took place in 2014 in Rome) underlining the Agency’s continued commitment towards GA. This year, the conference is taking place in Vienna coinciding with the country’s Presidency of the Council of the EU.
Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet im Raum SALZBURG
im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes ( 19. und 20.9. )
wurde durch Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung festgelegt und mittels AIP SUP 006/18 verlautbart.
AIR EXPO ZELL
Die 10. Auflage der größten Flugsport-Fachmesse Österreichs
Freitag:
ab 20:00 Uhr: Eröffnung mit den Hollerstauden
Samstag:
Tag der Luftfahrzeugtechnik in der Werft Zell am See
ab 19:30 Uhr: EXPO-Party und Livemusik mit unserem Trike-Piloten Martin Guggenbichler und Band TAKE3
Sonntag:
14 Uhr: Flugshow - unter anderem mit der Red Bull P38 Lightning und dem tschechischen Red Bull Kunstflugteam
Zeitweilige Flugbeschränkungsgebiete im Raum WIEN
im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes ( 29.-31.8, 7.+8.9. und 13.+14.9. )
Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer, geschätzte Flugsportfreunde!
Im August und September finden mehrere Veranstaltungen in Wien statt. Solche Veranstaltungen stellen ein wichtiges Ereignis dar und können nur unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung wurden durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung die zeitweiligen Flugbeschränkungsgebiete WIEN verordnet.
Die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres sind dabei für die Sicherung des Luftraumes verantwortlich.
Ich ersuche Sie die nachfolgenden Informationen zu beachten und von unserem Serviceangebot Gebrauch zu machen.
Ein herzliches „Glück Ab – Gut Land“!
Der Kommandant der Österreichischen Luftstreitkräfte:
Generalmajor Mag. Karl GRUBER
Salzburg, August 2018
Fliegen in den Dolomiten
nur noch mit PMR-Hörbereitschaft
Der italienische Verband FIVL teilt mit, dass bei allen Flügen in den italienischen Dolomiten Hörbereitschaft auf der PMR Safety Funkfrequenz 8-16 (Kanal 8, Unterkanal 16) bestehen muss. Auf dieser Funkfrequenz wird über Helikopter-Rettungsaktionen informiert.
Damit soll erreicht werden, dass der Luftraum um die Rettungs-Einsatzorte schnell und weiträumig freigemacht wird. Die Funkfrequenz ist nicht zur Notfallalarmierung vorgesehen, diese soll weiterhin über die Notrufnummer 112 erfolgen.
Weitere Infos sind hier und auf der Homepage der FIVL zu finden.
Automatische Validierung in der Union erteilter Flugbesatzungslizenzen
Änderung der VO(EU) 1178/2011, Part-FCL
Die am 27.7.2018 verlautbarte VO(EU) 2018/1065 sagt, wer mit einer in Österreich erteilten FCL-Lizenz in einem nicht in Österreich reg. EU-Lfz in ein Drittland (z.B. Albanien, Mazedonien, Serbien, Ukraine usw.) fliegt bzw. wer mit einem OE-reg. Lfz und einer nicht in Österr. erteilten FCL-Lizenz in ein Drittland fliegt, muss wie folgt beachten:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird wie folgt geändert:
2. Anhang I (Teil-FCL) wird wie folgt geändert: a) In FCL.045 wird folgender Buchstabe e angefügt:
„e) Ein Pilot, der beabsichtigt, das Gebiet der Union mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem eingetragen ist, in dem die Lizenz der Flugbesatzung erteilt wurde, muss die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage, in der die ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird, sowie die Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben, aufgeführt sind, ausgedruckt oder in elektronischer Form mitführen.“
Die Verordnung gilt ab 16.8.2018, das ist der 20. Tag nach der Verlautbarung im OJ der Union.
Das wird sicher einige Piloten treffen. Damit nicht jeder einzelne Pilot daran denken muss, kann eine Hardcopy des betreffenden Dokuments als Beilage zu den Bordpapieren sehr zweckdienlich sein.
[ÖAeC]
Welt- und Europameisterschaft Hängegleiten
GOLD für Wolfgang Kothgasser und das Team in der Klasse 5 in Krushevo/Mazedonien, 08. - 21. Juli 2018
Bericht KLEINE ZEITUNG vom 26.07. über den "Steirer des Tages" Wolfgang Kothgasser
In der Klasse 1 konnte Thomas Weissenberger als bester Österreicher den 8. Platz erfliegen, in der Teamwertung wurde Österreich 5.
Ein ausführlicher Bericht der 20. Europameisterschaft Klasse 1 und der 8. Weltmeisterschaft in der Klasse 5 von Sophie Kepplinger und Fotos von Arnold Nadlinger unter mehr.
Links im Bild die komplette österr. Delegation mit Piloten, Betreuern und Rückholern.
Hier geht's zu einem Video vom letzten Wettkampftag und der Siegerehrung.
Alle Ergebnisse unter hgeu2018.mk
Vorbereitungskurs bei der Flugschule ASKÖ Wien
Die Flugschule ASKÖ Wien beabsichtigt einen
Vorbereitungskurs für den Erwerb der eingeschränkten Grundberechtigung für Luftfahrzeugwarte gem. § 123 ZLPV 2006 für Segelflugzeuge (auch mit Klapptriebwerk) und eigenstartfähige Motorsegler durchzuführen. Hier geht es zu Detailinformationen .
ÖSTM Präzisionsflug 2018
07.-09.09.2018: am Flugplatz Weiz
findet der diesjährige Doppelbewerb zur Staatsmeisterschaft im Präzisionsflug 2018 statt. Hier geht es zur Ausschreibung.