An alle Segelflugvereine und Landessektionsleiter!
Gemäß der VO(EU)2018/1976, AMC1 SAO.GEN.110 (a) müssen Betreiber von Segelflugzeugen, die nicht in Österreich registriert sind, hier aber vorwiegend betrieben werden, vor Betriebsstart der zuständigen Behörde (ACG), eine Meldung über die eingesetzte Flugzeugtype, die Registrierung, den Heimatflugplatz, die Einsatzdauer und ihre Kontaktdaten übermitteln.
LINK zu den Austro Control News vom 30 APR 2024 inkl. Meldeformular
[ÖAeC]
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