Luftfahrzeughalter, Achtung!
Am 8.5.23 wurde eine Verordnung zur „Außerkraftsetzung von unbefristeten Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen“ ausgegeben.
Überprüft das Ausgabedatum eurer „Bewilligungen für Luftfahrzeugfunkstellen“:
Bewilligungen
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ungültig
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älter als
1.1.1985
1.1.1990
1.1.1995
ab
1.1.1995
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2025
2026
2027
2028
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Ungültig werden Bewilligungen mit Ablauf des letzten Tages des Ausstellungmonats. Eine beispielsweise am 5.6.1984 ausgestellte Bewilligung verliert kdie Gültigkeit am 30.6.2025, 24:00. Wer das Ausstellungsmonat nicht weiß, kann jedenfalls das Ausstellungsjahr der angeführten GZ entnehmen und sicherheitshalber vom 1.1. des betreffenden Jahres ausgehen.
Neuere Bewilligungen sind bereits mit 10 Jahren befristet.
Euer Team Aero-Club
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