Luftfahrzeughalter, Achtung!

Am 8.5.23 wurde eine Verordnung zur „Außerkraftsetzung von unbefristeten Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen“ ausgegeben.

Überprüft das Ausgabedatum eurer „Bewilligungen für Luftfahrzeugfunkstellen“:

Bewilligungen

ungültig

älter als

1.1.1985

1.1.1990

1.1.1995

ab

1.1.1995

 

2025

2026

2027

 

2028

Ungültig werden Bewilligungen mit Ablauf des letzten Tages des Ausstellungmonats. Eine beispielsweise am 5.6.1984 ausgestellte Bewilligung verliert kdie Gültigkeit am 30.6.2025, 24:00. Wer das Ausstellungsmonat nicht weiß, kann jedenfalls das Ausstellungsjahr der angeführten GZ entnehmen und sicherheitshalber vom 1.1. des betreffenden Jahres ausgehen.

Neuere Bewilligungen sind bereits mit 10 Jahren befristet.

Euer Team Aero-Club