Einladung

Gem. § 12.1 der Satzungen des ÖAeC lädt das Präsidium des ÖAeC unter BEKANNTGABE DER TAGESORDNUNG 12 Wochen vor seiner Abhaltung per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der Homepage zum Luftfahrertag ein.

[ÖAeC]

Ergeht an:
- via E-Mail: Mitgliedsvereine, Sektionsleiter*innen, Landesverbände, Mitglieder des Bundesvorstandes, Rechnungsprüfer*innen, ONF-Vorsitzende/n, ONF-Delegierte, Landessektionsleiter*innen, Ehrenpräsident*innen, Interessenverbände
- via Website: Einzelmitglieder des ÖAeC