Werte Verantwortliche in den Vereinen!

Gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen können einen Energiekostenausgleich beantragen!

Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.

Die Förderung kann in

   Phase 2 (70% Ausgleich erhöhter Energiekosten)

   Phase 3 (70% Ausgleich erhöhter Energiekosten)

für die beiden Halbjahre 2023beantragt werden.

Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH.

Weitere Informationen auf https://www.sportaustria.at/energiekosten

[ÖAeC]