Werte Verantwortliche in den Vereinen!
Gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen können einen Energiekostenausgleich beantragen!
Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.
Die Förderung kann in
Phase 2 (70% Ausgleich erhöhter Energiekosten)
Phase 3 (70% Ausgleich erhöhter Energiekosten)
für die beiden Halbjahre 2023beantragt werden.
Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH.
Weitere Informationen auf https://www.sportaustria.at/energiekosten
[ÖAeC] |