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Liebe Vereinsverantwortliche!

Die Bundesregierung stellt u.a. für gemeinnützige Vereine einen Hilfsfonds mit insgesamt 700 Mio. Euro zur Verfügung:

COVID-19 – Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds

Diese Links führen zu Erklärungen rund um Fonds und Antragstellung: Präsentation / Video

Für eine Beantragung ist die vom Aero-Club bereits durchgeführte Schadenserhebung eine gute Vorarbeit gewesen - dafür ermittelte Zahlen sind Teil der Antragstellung.

Am 8. Juli gab es eine Präsentation des NPO-Unterstützungsfonds im Rahmen der BSO, durch Dr. Stefan Imhof (BMKÖS) und Mag. Gerfried Brunner (AWS). Im Rahmen eines Sport Austria-Jour Fixe wurde durch die Antragsstellung geführt und Fragen aus dem organisierten Sport beantwortet. Eine Aufzeichnung der Videokonferenz ist hier zu finden. Das Video enthält u.a. auch die im Folgenden angeführten Highlight-Punkte:

  • Eine negative Bilanz muss nicht ausgewiesen werden um eine Förderung zu erhalten.
  • Allfällige Kosten für Steuerberatung sind förderbar.
  • Das 3. Quartal 2020 kann bei Antragstellung als Schätzung beinhaltet sein und ist ab Oktober 2020 abzurechnen. Die beantragte/gewährte Förderung kann bei Abrechnung nicht mehr erhöht werden.
  • Der Fonds arbeitet nach dem Prinzip „first come, first serve“.
  • Ist der Fördertopf geleert, ist keine Antragstellung mehr möglich. Anträge werden seit 8.7.2020 entgegengenommen; ausschließlich online über die Website des Fonds. Wartet also nicht zu lange mit einer Antragstellung

Dieser Link führt zur Website des Fonds und zur elektronischen Antragstellung.

Wir wünschen Euch viel Erfolg bei der Antragstellung!

Euer Team Aero-Club