Liebe Vereinsleitungen, Schulbetreiber und Zivilflugplatzhalter,

nach langer Wartezeit seit der Ankündigung von Lockerungen der Einschränkungen aufgrund Covid-19 auch im Sportbereich, übermitteln wir Euch aufgrund der soeben veröffentlichten neuen gesetzlichen Grundlagen, die Empfehlungen und Richtlinien des Sportfachverbandes für den Flugbetrieb ab 1. Mai 2020.

Sechs wirklich schwierige Wochen egal ob im Privaten, im Beruf  oder im Sport sind hinter uns. Wir sind froh, dass sich diese weltweite Ausnahmesituation nicht so ausbreiten konnte wie befürchtet. Nun wird in allen Lebenslagen Österreich wieder hochgefahren.

Begleitend dazu im Folgenden noch zweckdienliche Hinweise des Bundes-Sektionsleiters.

Vereine sollen organisatorisch versuchen, dass nicht eine hohe Mitgliederzahl gleichzeitig anwesend ist, die Anwesenden Mitglieder auch wirklich fliegen, aber möglichst keine/wenig Passagier-/Schnupperflüge durchführen.

Generell bitte besonders gültige NOTAM (z.B. zu Grenzüberflügen) beachten, Veröffentlichungen der Behörden (ACG, EASA) beachten und einhalten!

Bitte auch die 90-Tage-Regel beachten!

Links zu Veröffentlichungen der EASA:

Desinfecting Aircraft

Current restrictions in the EU

Wellbeing Guide der EASA

Wir danken nochmals für Euer diszipliniertes Verhalten in den vergangenen Wochen und ersuchen gleichzeitig, unsere Regeln für einen „Normalbetrieb neu“ so gut wie bisher einzuhalten.

Alles Gute für eine erfolgreiche unfallfreie Flugsaison 2020 – gesund bleiben !

DI Wolfgang MALIK, Präsident des ÖAeC

Leopold TRUSCHNIG, BSL Zivilflugplätze 

Manfred KUNSCHITZ,Generalsekretär  


Attachments:

COVID-19_-_Flugbetriebsregeln.pdf