Liebe BallonfahrerInnen,

nach langer Wartezeit seit der Ankündigung von Lockerungen der Einschränkungen aufgrund Covid-19 auch im Sportbereich, übermitteln wir Euch aufgrund der soeben veröffentlichten neuen gesetzlichen Grundlagen, die Empfehlungen und Richtlinien des Sportfachverbandes für den Flugbetrieb ab 1. Mai 2020.

Sechs wirklich schwierige Wochen egal ob im Privaten, im Beruf oder im Sport sind hinter uns. Wir sind froh, dass sich diese weltweite Ausnahmesituation nicht so ausbreiten konnte wie befürchtet. Nun wird in allen Lebenslagen Österreich wieder hochgefahren.

Begleitend dazu im Folgenden noch zweckdienliche Hinweise des Bundes-Sektionsleiters.

Heißluft:
Eine generelle Aussage ist aufgrund der Vielzahl von im Einsatz befindlichen Ballongrößen unmöglich, daher beschränken wir uns auf die im Ballonsport und Clubbetrieb zumeist verwendete Größe bis zumeist 3400 cbm und die kleineren Wettbewerbsballone zur Ermöglichung von Trainingsfahrten.
 
Gasballon:
Netzlose Ballone sind möglich, Netzballone aufgrund der notwendigen Anzahl von Helfern nicht.
 
Generell:
• Abladen, Aufrüsten und Einpacken kann unter Einhaltung der in den FM´s genannten Verfahren mit dem geforderten Sicherheitsabstand erfolgen, gegebenenfalls mit Hilfsmitteln (z.B. Verlängerungen der Halte- und Trageschlaufen an Korb und Hüllensack oder Gabelstangen zum Aufsetzen des Brenners).
• Für das Verfolgen sind die Vorschriften bezgl. Anzahl und Abstände von Personen in KFZ zu befolgen (…in der Praxis mit mehreren Autos).
• Hinzuweisen wäre auch auf die Konsequenzen einer eventuell notwendigen Landung in schwierigem Gelände -> Im schlimmsten Fall kann die Hülle nicht geborgen werden.
• Die Vorschriften zur Reinigung und Desinfektion von Cockpit und Kabine sind sinngemäß auch für Ballonkörbe und das darin befindliche Equipment anzuwenden (Instrumente (Box), VHF, Bedienelemente des Brenners und der Tanks, Korbrand, Brennerstützen, Halteschlaufen, Leinen, …)
• Eventuell in anderen Bereichen der Fliegerei mögliche Ausnahmen sind in der Ballonfahrt nicht anzuwenden (z.B. Integralhelme: -> keine Möglichkeit zur Überwachung der Lockflamme ohne Blickkontakt)
• Versetzen am Boden nur mit Spinne, keine Hand an Korb oder Schlaufen (Unfall- und Verletzungsrisiko!)
 
Bitte auch die 90-Tage-Regel beachten (ZPH_008 des ÖAeC/FAA) – und Links zu Veröffentlichungen der EASA: Current EU restrictions, Wellbeing Guide der EASA

Wir danken für Euer diszipliniertes Verhalten in den vergangenen Wochen und ersuchen gleichzeitig, unsere Regeln für einen „Normalbetrieb neu“ so gut wie bisher einzuhalten.

Alles Gute für eine erfolgreiche unfallfreie Flugsaison 2020 – gesund bleiben !

DI Wolfgang MALIK, Präsident des ÖAeC

Thomas HERNDL, BSL Ballonfahrt

Manfred KUNSCHITZ, Generalsekretär


Attachments:

COVID-19_-_Flugbetriebsregeln.pdf